Umstrittene Personalentscheidungen EU-Parlament rügt Schulz

Dauerdienstreise, Prämienzahlungen: SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz kassiert eine Rüge für den Umgang mit Steuergeld in seiner Zeit als EU-Parlamentspräsident. Was steckt dahinter?
Martin Schulz

Martin Schulz

Foto: SCHUELER/ EPA/ REX/ Shutterstock

Heute vor 45 Jahren sei das Misstrauensvotum gegen Willy Brandt gescheitert, twitterte Kanzlerkandidat Martin Schulz am Donnerstagmorgen an seine bald schon 400.000 Follower.

Man tritt Schulz nicht zu nahe, wenn man unterstellt, dass sein Augenmerk an diesem Tag weniger der historischen Abstimmung gegen "Willy" vor Jahrzehnten gilt, sondern dem Urnengang, der am Mittag an seiner alten Wirkungsstätte anstand, dem Europäischen Parlament in Brüssel.

Auf der Tagesordnung stand die Abstimmung über den "Bericht über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan 1, Parlament". Sperrige Materie, ein technisches Dokument mit einer schier unendlichen Zahl an Absätzen. Kein Papier, das in der Regel Leidenschaft entflammt.

Bis jetzt.

In den vergangenen Wochen stritten sich die Parlamentarier mit ungewohnter Härte über den Entlastungsbericht, genauer gesagt über die Änderungsanträge mit den Ziffern 32 bis 35.

Darin setzt sich der Haushaltskontrollausschuss kritisch mit Schulz' Personalpolitik als Parlamentspräsident auseinander. Zudem wird die "Dauerdienstreise" eines engen Schulz-Vertrauten nach Berlin als kritikwürdiger Umgang mit Steuergeldern bezeichnet. Der Mitarbeiter ist heute SPD-Wahlkampfmanager.

Die Sozialdemokraten riefen dazu auf, diese Änderungen zu blockieren - doch nun haben die Parlamentarier mit Mehrheit dafür votiert. Für ein paar Wochen, so scheint es, hat der Bundestagwahlkampf in Brüssel Einzug gehalten. Die Fragen, die es zu klären gilt, sind dabei längst in den Hintergrund getreten.

"Schmutzkampagne" aus Brüssel

Es geht um Bezüge für Schulz' heutigen Wahlkampfmanager Markus Engels im Jahr 2012 genauso wie die - am Ende gescheiterten - Versuche von Schulz, einigen seiner engen Mitarbeiter fragwürdige Gehaltszuschläge zu organisieren.

Die Faktenlage bei beiden Vorwürfen ist recht klar und gut belegt, der Rest ist eine Frage der Einschätzung. Engels etwa wurde 2012 in Brüssel angestellt, obwohl er für seinen Chef fast ausschließlich in Berlin arbeitete. So konnte er nicht nur einen Auslandszuschlag kassieren, sondern kam auch in den Genuss von Tagegeldern in einer sogenannten Langzeitmission.

Heißt: Im Jahr 2012 war der Berliner Engels über zehn Monate auf Dienstreise nach Berlin. Ein "kritikwürdiger Umgang mit Steuergeldern" sei diese Vertragskonstruktion, monierte der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments im März, übrigens nicht nur mit Stimmen der CDU, sondern auch etwa von Grünen und Linken.

All das sieht für Schulz nicht gut aus, für den Mann, der angetreten ist, mit dem Thema Gerechtigkeit in den Bundestagswahlkampf zu ziehen. Die SPD schimpfte gegen die "Schmutzkampagne" aus Brüssel.

Es muss kein Geld zurückgezahlt werden

In der Tat scheiden sich die Geister daran, wie die Sache rechtlich zu bewerten ist. Ist es fast schon Betrug (Haushaltskontrolleurin Inge Grässle, CDU), eine für Brüsseler Verhältnisse ganz normale Vertragsgestaltung (SPD-Generalsekretärin Katarina Barley), oder einfach eine Art von fragwürdigem Freundschaftsdienst, die Schulz vielleicht besser unterlassen hätte? Schulz selbst hatte das Vorgehen des Parlaments gegen ihn als Wahlkampfmanöver eingeordnet, für das sich "Anti-Europäer, Konservative und Grüne" zusammengetan hätten.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) hat sich jedenfalls entschieden, kein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Schulz oder frühere Mitarbeiter einzuleiten. Dies kann allerdings nur als Hinweis darauf gelten, dass es nicht zu juristisch anfechtbaren Entscheidungen kam. Für die Untersuchung eines fragwürdigen Umgangs mit Steuerzahlergeldern innerhalb der Regeln sind die Betrugsbekämpfer nicht zuständig. Als solcher fragwürdiger Umgang wird in dem jetzt angenommenen Bericht des EU-Parlaments ebenjene Praxis von Dauerdienstreisen bezeichnet.

Ist das nun ein echtes Problem für Schulz? Formal nicht. Es muss schließlich kein Geld zurückgezahlt werden, es wird kein Gericht eingeschaltet. Und die deutsche Öffentlichkeit interessiert sich für seine Hinterlassenschaft im Europaparlament für gewöhnlich ohnehin nicht so brennend.

Ganz ausgestanden ist die Sache auf der anderen Seite allerdings auch nicht.

Denn mit Spannung wird nun erwartet, wie die derzeitige Parlamentsspitze mit dem kritischen Bericht umgeht. Sie wird unter anderem aufgefordert, eine regelwidrige Entscheidung von Schulz aus dem Jahr 2015 formal zu widerrufen, die mehreren Mitarbeitern Karrierevorteile sichern sollte. Sie war nach Kritik aus der Parlamentsverwaltung durch einen anderen, weniger weitreichenden Beschluss ersetzt worden.


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Mit Material von dpa
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