Menschenrechte Westerwelle kritisiert Chodorkowski-Prozess

Außenminister Westerwelle hat bei seinem Besuch in Moskau einen deutlichen Appell an die russische Regierung gerichtet: Es gebe "sehr ernsthafte Besorgnis" über die Umstände des Prozesses gegen den früheren russischen Öl-Magnaten Chodorkowski - Moskau solle diese Sorgen ernst nehmen.
Außenminister Westerwelle und sein russischer Kollege Lawrow: Gespräche in Moskau

Außenminister Westerwelle und sein russischer Kollege Lawrow: Gespräche in Moskau

Foto: Peer Grimm/ dpa

Michail Chodorkowski

Moskau - Außenminister Guido Westerwelle hat in Moskau den Prozess gegen den Kreml-Gegner und ehemaligen Öl-Oligarchen , 47, erstmals scharf öffentlich kritisiert. Bei einem Treffen mit seinem Amtskollegen Sergej Lawrow äußerte Westerwelle am Montag "sehr ernsthafte Besorgnis über die Umstände des Verfahrens". "Es liegt im russischen Interesse, dass diese Sorgen ernst genommen werden", sagte Westerwelle vor Journalisten.

Dem inhaftierten Chef des inzwischen zerschlagenen Konzerns Yukos droht wegen angeblicher Veruntreuung von 218 Millionen Tonnen Öl eine neue Gefängnisstrafe. Das Verfahren gilt als politisch gesteuert.

Fragen der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte gehörten zu den ständigen Themen deutsch-russischer Gespräche, sagte Westerwelle. Lawrow sagte über den Chodorkowski-Prozess, dass Anklage und Verteidigung ihre Argumente in den Plädoyers vorgetragen hätten. "Das Gericht wird entscheiden", sagte er.

Wladimir Putin

Das Urteil wird bis spätestens Dezember erwartet. Die Verteidigung hofft auf Freispruch. Sie hält die Anklage für eine Inszenierung, um einen der schärfsten Kritiker von Regierungschef kaltzustellen.

Am Samstag hatten bei einer Demonstration in Moskau zahlreiche Menschen den Prozess gegen Chodorkowski als "absurd" und "surreal" verurteilt.

Chodorkowski und sein früherer Geschäftspartner Platon Lebedew, der ebenfalls erneut vor Gericht steht, waren in einem ersten Prozess wegen Betrugs zu acht Jahren Straflager verurteilt worden. Die Haft endet 2011. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem jetzigen zweiten Verfahren eine 14-jährige Gefängnisstrafe unter Anrechnung des ersten Urteils gefordert. Demnach kämen beide frühestens 2017 auf freien Fuß.

hen/dpa/AFP
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