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Nato-Angriff auf Serbien Deutschland entgeht Entschädigungszahlungen

Deutschland muss serbischen Opfern eines Nato-Luftangriffs auf die Kleinstadt Varvarin während des Kosovo-Kriegs keine Entschädigung zahlen. Laut dem Oberlandesgericht Köln sind der Bundesrepublik keine völkerrechtswidrigen, kriegsverbrecherischen Handlungen nachzuweisen.
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Köln - Damit wiesen die Richter eine Beschwerde von 35 serbischen Staatsangehörigen zurück, die Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 530.000 Euro verlangt hatten. Bei dem Nato-Luftangriff auf die Brücke der 4000-Einwohner-Stadt Varvarin in Mittelserbien waren am 30. Mai 1999 zehn Menschen getötet und 17 schwer verletzt worden. Zwei Nato-Flugzeuge hatten die Brücke zur Mittagszeit angegriffen, obwohl sich in unmittelbarer Nähe tausende Menschen zur Feier des orthodoxen Dreifaltigkeitsfests aufhielten. Deutsche Flugzeuge waren an dem Raketenangriff auf die Brücke allerdings nicht beteiligt.

Im Varvarin-Prozess wurde die Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal wegen eines von ihr mitgetragenen Krieges auf Schadenersatz verklagt. Die Opfer beziehungsweise die Angehörigen von Opfern forderten Mindestbeträge zwischen 5000 und 102.000 Euro. Nach ihrer Auffassung hat die Bundesrepublik eine Mitverantwortung an dem Luftangriff, weil sie das Vorgehen der Nato gebilligt habe. Außerdem habe die Bundeswehr den Angriff durch Aufklärungsflüge sowie Begleit- und Luftraumschutz unterstützt.

Dagegen entschieden die Kölner Richter, die Klageansprüche seien weder durch das humanitäre Völkerrecht noch durch das Grundgesetz oder das deutsche Staatshaftungsrecht zu begründen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: 7 U 8/04