Neue Verteilungsregeln EU will Österreichs Kindergeld-Kürzung für Osteuropäer prüfen

Österreich will ausländischen Eltern künftig unterschiedlich viel Familienbeihilfe zahlen. Die Neuregelung war ein prominentes Wahlkampfversprechen - und könnte noch für Ärger sorgen.
Sebastian Kurz

Sebastian Kurz

Foto: EMMANUEL DUNAND/ AFP

Für Slowaken gibt es weniger, für Franzosen mehr: Österreich will ausländischen Eltern künftig unterschiedlich viel Kindergeld bezahlen - je nachdem, wo der Nachwuchs lebt. Unterm Strich bedeutet das vor allem eine Kürzung für osteuropäische Migranten. Die EU-Kommission sieht das kritisch und lehnt eine Ungleichbehandlung ausländischer Eltern grundsätzlich ab. Das österreichische Gesetz soll jetzt überprüft werden - möglicherweise verstößt es gegen EU-Recht.

Zuvor hatte das Parlament in Wien am Mittwochabend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von ÖVP und FPÖ die sogenannte Indexierung der Familienbeihilfe beschlossen. Damit wird das Kindergeld für Migranten, deren Nachwuchs in der Heimat lebt, an die dort üblichen Lebenshaltungskosten angepasst. Die Maßnahme betrifft etwa 150.000 Kinder im Ausland, von denen mindestens ein Elternteil in Österreich arbeitet und Beiträge zahlt.

Eine Beispielrechnung: Für ein dreijähriges Kind gibt es derzeit 172 Euro im Monat. Künftig wird diese Summe auf 97 Euro reduziert, wenn das Kind in Ungarn lebt. Liegt der Wohnort in Rumänien, erhalten die Eltern nur noch 85 Euro.

Regierung rechnet offenbar schon mit EuGH-Klage

Für Kinder in westeuropäischen Ländern mit hohen Lebenshaltungskosten könnte der Betrag dagegen steigen. Das betrifft schätzungsweise nur zehn Prozent der Beihilfen. Die Regierung in Wien geht deshalb von Einsparungen von mehr als 100 Millionen Euro aus. Die seit einem Jahr regierende Koalition aus rechtspopulistischer FPÖ und konservativer ÖVP löste mit dem Gesetz eines ihrer prominentesten Versprechen ein.

Österreichische Flagge vor dem Parlament in Wien

Österreichische Flagge vor dem Parlament in Wien

Foto: DOMINIC EBENBICHLER/ REUTERS

Die Opposition hatte den Schritt scharf kritisiert. Auch einzelne Stimmen aus der ÖVP gingen auf Distanz. "Die vom Nationalrat beschlossene Regelung wird beim Europäischen Gerichtshof landen, weil eine Indexierung von Familienleistungen nach dem Wohnort innerhalb der EU rechtswidrig ist", so der ÖVP-Europaabgeordnete Othmar Karas.

Die Regierung scheint davon jedoch ohnehin bereits auszugehen. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) sagte, sollte es soweit kommen, habe der EuGH "das letzte Wort".

jpe/dpa/AFP
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