Urteil des EU-Gerichts PKK war zu Unrecht auf Terrorliste

Eine gegen die verbotene kurdische Organisation PKK verhängte Vermögenssperre war nicht ausreichend begründet. Das geht aus einem Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg hervor.
PKK-Fahne (Symbolbild)

PKK-Fahne (Symbolbild)

Foto: LOUISA GOULIAMAKI/ AFP

Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist zwischen den Jahren 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden. Zu diesem Urteil kam das in Luxemburg ansässige Gericht der Europäischen Union.

Das EU-Gericht erklärte deshalb die zugrunde liegenden Beschlüsse der Mitgliedstaaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Nach Ansicht des Gerichts hat der Rat der Mitgliedstaaten in notwendigen Verordnungen und Beschlüssen nicht hinreichend begründet, warum er die PKK auf der Liste führt.

Konkrete Auswirkungen hat das Urteil allerdings nicht, da es für 2018 einen neuen Beschluss zur Terrorliste gibt, der durch das Urteil nicht infrage gestellt wird.

Für die PKK ist die bereits 2002 erfolgte Eintragung auf der Terrorliste wichtig. Denn sie hatte zur Folge, dass Konten und andere in der EU vorhandene Vermögenswerte eingefroren wurden.

Von der EU wird der PKK vorgeworfen, mit Waffengewalt und Anschlägen für einen kurdischen Staat oder ein Autonomiegebiet im Südosten der Türkei zu kämpfen. In dem Konflikt mit der türkischen Regierung kamen bereits mehrere Zehntausend Menschen ums Leben.

als/dpa

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