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EuGH Polen muss Zwangspensionierung von Richtern aussetzen

Juristische Niederlage für die polnische Regierung: Warschau muss die Zwangspensionierung von Richtern am Obersten Gericht stoppen. Das hat der Europäische Gerichtshof angeordnet.
Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof

Foto: Thomas Frey/ dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Verfügung gegen den umstrittenen Umbau des polnischen Obersten Gerichts erlassen. Polen müsse sofort die Regelung zur Senkung des Ruhestandsalters der Richter am Obersten Gerichtshof aussetzen, teilte das höchste europäische Gericht mit.

Die Anordnung gelte rückwirkend für die von diesen Bestimmungen betroffenen Richter am Obersten Gerichtshof. Damit gibt der EuGH einer Eilklage der Europäischen Kommission statt. Das Urteil im Hauptverfahren steht noch aus.

In Polen ist seit April ein neues Gesetz zum Obersten Gerichtshof in Kraft. Dadurch wurde das Rentenalter der Richter dort auf 65 Jahre gesenkt.

Kritiker werfen Warschau vor, mit dem Vorstoß regierungskritische Richter herausdrängen zu wollen. Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki sagte am Rande des Europa-Asien-Gipfels in Brüssel, er werde das Urteil gründlich prüfen und sich dann äußern.

cte/AFP/Reuters