Neues Polizeigesetz Polen weitet elektronische Überwachung und Datenerfassung aus

Für die Reform des Verfassungsgerichts und das neue Mediengesetz wurde Polen heftig kritisiert. Nun hat das Parlament ein neues Polizeigesetz verabschiedet - elementare Bürgerrechte werden damit deutlich eingeschränkt.

Polen hat erneut ein schärferes Gesetz erlassen: Das Parlament in Warschau hat ein Polizeigesetz beschlossen, das die elektronische Überwachung und Datenerfassung ausweitet. Demnach sind nun nur noch Beichtgeheimnisse und Gespräche mit Verteidigern für Ermittler nicht verwertbar.

Ein Vertreter der liberalkonservativen Opposition kritisierte, das Gesetz greife zu weit in die Privatsphäre der Bürger ein. Mehrere Änderungsanträge wurden abgelehnt. Die Opposition wollte das Gesetz abmildern: Unter anderem sollte Ärzten, Journalisten und Anwälten der Schutz von Berufsgeheimnissen garantiert werden.

Obwohl die Nationalkonservativen der PiS im Parlament die absolute Mehrheit haben, gab es viele Gegenstimmen: Für das Gesetz stimmten 234 Abgeordnete, dagegen 213. Drei Politiker enthielten sich. Der Senat, die zweite Kammer des Parlaments, muss dem Gesetz noch zustimmen, ebenso der Präsident. Am 7. Februar soll es bereits in Kraft treten.

Zuvor war die Regierung bereits mit der Reform des Verfassungsgerichts und einem neuen Mediengesetz kritisiert worden. Die Neuregelung ermöglicht Warschau die Besetzung von Führungspositionen in den öffentlich-rechtlichen Medien.

Dazu hatte die EU-Kommission vor wenigen Tagen die Einleitung eines Prüfverfahrens beschlossen, das die Rechtsstaatlichkeit der umstrittenen Reformen feststellen soll. Kritiker sehen Teile neuer polnischer Gesetze als unvereinbar mit Kernprinzipien der EU an. Sie befürchten, dass die geänderten Regeln für das Verfassungsgericht die Gewaltenteilung im Land bedrohen.

vek/dpa/AP
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