Antwort auf EU-Strafverfahren Polens Präsident unterzeichnet zwei umstrittene Justizreformen

Andrzej Duda
Foto: KACPER PEMPEL/ REUTERSAm Mittwochmittag hat die EU-Kommission ein Strafverfahren gegen Polen eingeleitet. Der Grund: Die umstrittene Justizreform, die nach Brüsseler Auffassung die Grundwerte der Europäischen Union gefährdet. Die Regierung in Warschau gab sich erst gelassen. Nun hat Polens Präsident Andrzej Duda aber nach eigenen Angaben zwei Reformen unterzeichnet, die das Oberste Gericht und den Nationalen Justizrat betreffen.
Polnische Kritiker sahen in der Unterzeichnung der Justizgesetze ein fatales Signal für die Dialogbereitschaft mit der Kommission. Duda hingegen sagte: "Wir führen in Polen sehr gute Lösungen ein, die das Justizwesen effizienter machen." Der demokratische Charakter des Justizsystems werde gestärkt.
Die polnische Opposition und die EU sehen in den Gesetzesänderungen eine Einschränkung des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung. Nach den neuen Gesetzen werden die 15 Richter des Nationalen Justizrates (NCJ) nicht mehr wie bisher von anderen Richtern gewählt werden, sondern mit einer Dreifünftel-Mehrheit vom Unterhaus des Parlaments. Die Kandidaten sollen auf einer Einheitsliste antreten, keine Parlamentsfraktion darf mehr als neun Kandidaten benennen. Der NCJ soll die Unabhängigkeit der Justiz schützen.
Opposition kritisiert Präsident
Zudem wird eine "außerordentliche Klage" gegen Urteile der vergangenen 20 Jahre eingeführt. Damit sollen Bürger mehr Rechtssicherheit bekommen.
Am Obersten Gerichtshof wird das Pensionsalter der Mitglieder von derzeit 70 auf 65 Jahre gesenkt. Dahinter steckt die Absicht der Regierungspartei PiS, ihrer Meinung nach aus der Zeit vor der "Wende" belastete Richter aus dem Obersten Gericht zu entfernen. Allerdings kann das Staatsoberhaupt ausgesuchten Richtern erlauben, bis zum Alter von 70 Jahren zu amtieren.
Duda hatte die vor knapp zwei Wochen vom Parlament verabschiedeten Gesetzesvorlagen selbst eingebracht. Gegen die ursprünglich von der PiS-Regierung befürworteten Gesetzesmaßnahmen hatte der Staatspräsident im Juli sein Veto eingelegt. So lehnte er es ab, dem Generalstaatsanwalt, der in Polen gleichzeitig der Justizminister ist, zu viel Macht einzuräumen.
Die Opposition hatte sich jedoch enttäuscht über Dudas Änderungsvorschläge geäußert und sie als weiterhin nicht verfassungsgemäß kritisiert. Auch die EU-Kommission äußerte wiederholt ihre Sorge und sah die Gewaltenteilung in Gefahr - und griff am Mittwoch schließlich zu drastischen Mitteln.