Russlands Oberstes Gericht Chodorkowskis Partner saß zu Unrecht in Haft

Der Haftbefehl gegen Ölmanager Lebedew im Jahr 2003 war illegal, hat Russlands Oberster Gerichtshof entschieden. Zusammen mit dem Kreml-Kritiker Chodorkowski war Lebedew aufgrund von Betrugsvorwürfen verhaftet worden. Im Gefängnis muss er nun trotz des Urteils bleiben.
Der frühere Ölmanager Lebedew (r.) und Chodorkowski (l.): Haftbefehl war illegal

Der frühere Ölmanager Lebedew (r.) und Chodorkowski (l.): Haftbefehl war illegal

Foto: epa Sergei Ilnitsky/ dpa

Michail Chodorkowski

Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Moskau - Der Oberste Gerichtshof Russlands hat den Haftbefehl gegen den Ölmanager Platon Lebedew für unrechtmäßig erklärt. Lebedew ist ein früherer Geschäftspartner von Kreml-Kritiker . Lebedews Rechte seien bei seiner Verhaftung im Juli 2003 erheblich verletzt worden, begründeten die Richter laut russischen Nachrichtenagenturen am Mittwoch ihre Entscheidung. Sie reagierten damit auf eine Entscheidung des .

Lebedew hatte Beschwerde in Straßburg eingelegt, wo ihm eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte bei der Verhaftung bescheinigt wurde. Russische Gerichte hätten gegen Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Die Richter in Straßburg bezogen sich auf die Untersuchungshaft Lebedews von 2003 bis zum Prozess 2005. Im Sommer vergangenen Jahres musste Russland daher 10.000 Euro Entschädigung überweisen.

Auch Chodorkowski klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil er bei seiner Verhaftung zu lange ohne Gerichtsverfahren in Untersuchungshaft saß.

Lebedew war 2003 zusammen mit Chodorkowski aufgrund von Betrugsvorwürfen und Steuerhinterziehung festgenommen worden. Beide wurden zu acht Jahren Haft verurteilt und sitzen im Gefängnis. Im März 2009 wurde ein weiterer Betrugsprozess gegen die Männer eröffnet. Den beiden wird vorgeworfen, Öl für umgerechnet etwa 20 Milliarden Euro beiseite geschafft und illegal weiterverkauft zu haben. Die Angeklagten beteuern ihre Unschuld.

Im Frühjahr 2009 verurteilte Lebedew das Vorgehen der russischen Justiz: "Das ist keine Anklage, sondern schizophrener Betrug." Nie in seinem Leben habe er irgendetwas gestohlen: "Es ist lächerlich, ein Verbrechen zu gestehen, das überhaupt nicht stattgefunden hat."

Eine Freilassung ist aber wohl auch mit dem jetzigen Urteil des Obersten Gerichtshofs nicht verbunden. Die Verfahren gegen Lebedew und Chodorkowski gelten als politisch gesteuert. Deutschland und die USA hatten mehrfach die Rechtmäßigkeit der Prozesse angezweifelt.

kgp/dpa/AFP/APD
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