Schweiz Der Sonderfall in Europa
Hamburg - Seit dem sagenumwobenen Rütli-Schwur 1291 ist der "ewige Bund der drei Urkantone", sprich die Ur-Schweiz, unabhängig. Eine Verfassung gab sich der Bundesstaat 1848. Sie ist geprägt von Föderalismus und direkter Demokratie. In Gemeinde, Kanton und Bund haben die Bürger das letzte Wort. Auf Bundesebene genügen 50.000 Stimmen, um eine Volksabstimmung über ein Gesetz zu erzwingen.
Das Parlament (Bundesversammlung) besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern: Der Volksvertretung (Nationalrat) mit 200 Abgeordneten und der Vertretung der Kantone (Ständerat) mit 46 nebenamtlichen Abgeordneten.
Die beiden Parlamentskammern wählen gemeinsam für vier Jahre eine siebenköpfige Regierung, den Bundesrat. Aus dem Kreis der Bundesräte wählen die Parlamentskammern im Turnus jährlich den Bundespräsidenten.
Erst die Verfassungsreform von 1999 erwähnt die Parteien als Mitwirkende an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes. Der Bundesrat setzt sich aus Vertretern der Parteien zusammen. Bis 2003 gab es dafür einen festen Verteilungsschlüssel zwischen den vier Parteien SVP, FDP, CVP und SP. 2003 änderte sich dieser Schlüssel, da die SVP der CVP einen Sitz im Rat abnahm.
Ein Staatsoberhaupt oder einen Regierungschef sieht die Schweizer Verfassung nicht vor. Der Bundesrat regiert und vertritt das Land nach außen als Kollektiv. Jedes seiner Mitglieder steht einem Departement (Ministerium) vor.
Das politische System ist im Unterschied zur Mehrheitsdemokratie eine sogenannte Konkordanzdemokratie. Wichtiger als die Mehrheitsregel ist die Herstellung eines Konsenses. Daher ist ein möglichst hohe Zahl an Gruppierungen wie Parteien, Verbänden und Vertreter von Minderheiten am politischen Prozess beteiligt.
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