Alles über 1000 Franken Schweiz knöpft Flüchtlingen Bargeld ab

Erst jetzt wird bekannt, was in der Schweiz gängige Praxis ist: Polizisten nehmen Asylbewerbern ihr Vermögen ab. Nur 1000 Franken dürfen Neuankömmlinge behalten.
Geflohen in die Schweiz: Flüchtlinge stehen vor einer Kaserne in Glaubenberg

Geflohen in die Schweiz: Flüchtlinge stehen vor einer Kaserne in Glaubenberg

Foto: © Ruben Sprich / Reuters/ REUTERS

Das dänische Parlament debattierte kurz vor Weihnachten darüber, Flüchtlingen bei der Einreise ihr Geld bis auf etwa 400 Euro Selbstbehalt abzunehmen. In der Schweiz ist das Konfiszieren von Flüchtlingsvermögen hingegen lange eingeübte Praxis, wie erst jetzt öffentlich bekannt wurde.

Ein Syrer hatte dem schweizerischen Magazin "10 vor 10"  des öffentlich-rechtlichen Rundfunks berichtet, wie ihm Polizisten bei seiner Ankunft in Zürich sein verbliebenes Geld abnahmen. Er sei mit gut 2400 Franken eingereist, davon ließen ihm die Ordnungshüter weniger als die Hälfte - und stellten eine saubere Quittung aus: 1007,55 durfte er behalten. So steht es auf dem Beleg, den der Sender zeigt. Was nach Straßenraub klingt, ist den Recherchen zufolge geltende behördliche Praxis.

Der Selbstbehalt, den die Schweizer den Hilfesuchenden erlauben, liegt bei 1000 Schweizer Franken, das sind rund 915 Euro. Alles, was darüber hinaus geht - und was nicht auf der Flucht von Menschenschmugglern kassiert und fürs Überleben ausgegeben wurde -, kassiert der schweizerische Staat.

Das Magazin zitiert aus einem Merkblatt zum Asylgesetz. Darin heiße es: "Sind Sie bei Ihrer Ankunft im EVZ im Besitz von Vermögenswerten von umgerechnet über 1000 Schweizer Franken, so sind Sie verpflichtet, diese finanziellen Mittel gegen Erhalt einer Quittung abzugeben." Ganz verloren ist das Geld jedoch für die Hilfesuchenden nicht. Sie bekommen es wieder, wenn sie die Schweiz binnen sieben Monaten verlassen, teilte das Staatssekretariat für Migration  auf Anfrage des Senders SRF mit.

Nicht nur bei der Einreise bittet die Schweiz zur Kasse. Wer eine Arbeit aufnimmt, muss bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Franken zehn Prozent seines Gehalts abgeben. Unmenschlich finden das Menschenrechtsgruppen in der Schweiz und fordern, diese Praxis zu ändern. Ein Vertreter der schweizerischen Flüchtlingshilfe sagt in dem Beitrag, die Praxis erinnere ihn an "Raubrittertum", solche "Beutelschneiderei" aber sei eines Staates nicht würdig.

Eine Sprecherin der Migrationsbehörde sagte dem Sender, es sei nötig, dass "die Asylsuchenden einen Beitrag leisten, für die Kosten, die sie hier verursachen". Im vergangenen Jahr sollen es allerdings nur 112 Fälle gewesen sein, in denen Grenzer oder Polizisten Geld einbehielten.


Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, das dänische Parlament habe das Einbehalten von Flüchtlingsvermögen bereits beschlossen. Richtig ist, dass dieser Plan zum damaligen Zeitpunkt erst zur Diskussion stand.

cht
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