Terror in Afghanistan
Selbstmordanschlag in Kabul - viele Tote
Schwerer Terroranschlag in Afghanistan: Bei einem Selbstmordattentat in der Hauptstadt Kabul sind heute mindestens sechs Menschen getötet worden. Außerdem gab es viele Verletzte. US-Soldaten, denen der Anschlag galt, sind aber nicht unter den Opfern.
Kabul - Der Anschlag ereignete sich gegen 8 Uhr Ortszeit an einer der wichtigsten Kreuzungen mitten im schwer gesicherten Zentrum der afghanischen Hauptstadt Kabul. Nach ersten Angaben aus Sicherheitskreisen richtete sich der Bombenanschlag am nach einem afghanischen Nationalhelden benannten Massud-Kreisverkehr gegen einen Konvoi von US-Fahrzeugen, die ganz in der Nähe des internationalen Flughafens unterwegs waren.
Bei dem Anschlag kamen nach bisher nicht bestätigten Angaben neben dem Attentäter fünf Afghanen ums Leben, andere Quellen sprachen sogar von zehn Toten. Mehrere Offizielle sprachen von einem sogenannten IED-Anschlag (Improvised Explosive Device), der vermutlich per Fernsteuerung ausgelöst wurde. Die Schutztruppe Isaf hatte zunächst keine Informationen zu dem Anschlag, allerdings richtete sich die Attacke offenbar gegen einen Konvoi mit US-Zivilisten.
Das Gebiet wird von der afghanischen Polizei Tag und Nacht mit Streifen gesichert. Für die internationale Gemeinschaft wurde umgehend Sicherheitsalarm ausgelöst, vor allen Fahrten durch die Stadt wurde gewarnt.
Bei dem Anschlag handelt es sich um die schwerste Attacke auf die internationalen Truppen im Jahr 2008. Nach dem blutigen Anschlag auf das Nobelhotel "Serena", bei dem im Januar mehrere Wachleute und ein norwegischer Journalist getötet worden waren, hatten alle internationalen Einrichtungen, Hotels und auch Restaurants ihre Sicherheitsmaßnahmen noch einmal erheblich verstärkt. Neben den hohen Mauern finden sich nun auch Sandsäcke und schwere Geschütze vor vielen Gebäuden.
Geheimdienste warnten in den vergangenen Wochen immer wieder, dass sich Teams von Attentätern in der Stadt versteckt hielten, die nur auf ihren Befehl warteten. Die Bewegungsfreiheit der ausländischen Mitarbeiter von Unternehmen und Hilfseinrichtungen wurde deshalb erheblich eingeschränkt.