AKP-Gesetzesvorhaben in der Türkei Sextäter könnten Strafe entgehen - durch Heirat

Heiraten sexuelle Straftäter in der Türkei ihre minderjährigen Opfer, könnten sie einer Strafe unter Umständen entgehen. Laut der regierenden AKP soll das die Familie schützen.
Ministerpräsident Binali Yildirim

Ministerpräsident Binali Yildirim

Foto: ADEM ALTAN/ AFP

Diese Gesetzesvorlage sorgt in der Türkei für harsche Kritik: In Zukunft könnten Männer straffrei bleiben, wenn sie mit ihrem minderjährigen Missbrauchsopfer die Ehe schließen. Diesen Vorschlag brachte die islamisch-konservative AKP jetzt ein.

Nach Medienberichten sieht der Entwurf vor, dass die Vollstreckung der Strafe verschoben werden kann, wenn der Täter sein Opfer heiratet und der sexuelle Missbrauch vor dem 16. November 2016 stattgefunden hat. Dabei dürfe es bei dem Missbrauch nicht zu "Gewalt" oder "Drohungen" gekommen sein oder gegen den Willen des Kindes gehandelt worden sein.

Wie genau das Verschieben der Strafe aussehen könnte, ist aber noch nicht bekannt.

Frauenrechtler kritisierten, der Entwurf sei in sich widersprüchlich und bedeute praktisch eine Amnestie für Straftäter. Die Anwältin Arzu Aydogan sagte, der Entwurf "öffne Missbrauch Tür und Tor". Außerdem könnten damit Kinderehen gerechtfertigt werden.

Normalerweise seien in der Türkei Eheschließungen unter 18 Jahren verboten, unter dem aktuell geltenden Ausnahmezustand könne ein Gericht jedoch einer Ehe unter Partnern ab 16 Jahren zustimmen.

Ministerpräsident Binali Yildirim sagte laut staatlicher Nachrichtenagentur Anadolu: "Es handelt sich nicht um eine Amnestie". Es gehe seiner Partei vielmehr um den Schutz der Familie. In der Türkei würden viele nicht legale Kinderehen geschlossen. Der Mann lande oft im Gefängnis. Mit dem Entwurf wolle man Abhilfe schaffen. Betroffen seien rund 3000 "Familien".

Schon zuvor Verstimmung zwischen Schweden und der Türkei

Schon im August hat die Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts in vielen Ländern für Empörung gesorgt: Das Gericht hatte eine Klausel im Strafgesetzbuch gekippt, wonach jeder Geschlechtsverkehr mit einem Kind unter 15 Jahren als "sexueller Missbrauch" betrachtet werden müsse.

Eine niedrigere Instanz hatte in einer Petition moniert, dass das Gesetz keinen Unterschied mache zwischen sexuellen Handlungen mit einem Jugendlichen oder einem Kleinkind. Kinder zwischen zwölf und 15 Jahre seien in der Lage, die Bedeutung des sexuellen Aktes zu verstehen; das müsse strafrechtlich berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag.

Insbesondere die schwedische Außenministerin hatte diese Entscheidung kritisiert: "Die türkische Entscheidung, Sex mit Kindern unter 15 Jahren zu erlauben, muss rückgängig gemacht werden. Kinder brauchen mehr Schutz, nicht weniger, gegen Gewalt, sexuellen Missbrauch."

In der Folge kam es zu einem diplomatischen Skandal. Mitglieder der türkischen Regierung wiesen diese Darstellung zurück: Wallströms Äußerungen seien "haltlos, tendenziös und verschleierten die Wahrheit". Das Urteil werde falsch dargestellt - im Übrigen auch in Österreich. Deshalb wurden schwedische und österreichische Diplomaten ins türkische Außenministerium einbestellt.

mho/dpa
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