Nach Angriff auf Flüchtlinge Kamerafrau wird freigesprochen

Die Bilder sorgten für Empörung: Die Kamerafrau Petra Laszlo hatte Flüchtlinge getreten, darunter auch ein Kind. Nun wurde sie freigesprochen.
Die Kamerafrau Petra Laszlo greift einen Flüchtling tätlich an

Die Kamerafrau Petra Laszlo greift einen Flüchtling tätlich an

Foto: © Marko Djurica / Reuters/ REUTERS

Vor einem Jahr war die Kamerafrau Petra Laszlo noch wegen Landfriedensbruchs rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nun hat der Oberste Gerichtshof in Ungarn das Urteil in einem Revisionsverfahren aufgehoben, wie das Portal "magyarhang.org" berichtete.

Laszlo hatte während der Arbeit absichtlich nach einem weglaufenden Flüchtling getreten. Sie arbeitete damals für den Internetfernsehsender N1TV, der zur rechtsradikalen Jobbik-Partei gehört.

Laszlo hatte mit ihrem Angriff für Entsetzen gesorgt. Videos anderer Journalisten zeigten, wie sie einem Flüchtling mit einem Kind im Arm ein Bein stellte, woraufhin dieser samt Kind zu Boden fiel. Außerdem war zu sehen, wie sie einem kleinen Mädchen gegen das Schienbein trat.

Nur ein Ordnungsvergehen

Der Jobbik-Sender kündigte ihr daraufhin. Später entschuldigte sich die heute 42-Jährige, behauptete aber zugleich, nur aus Angst vor den Flüchtlingen so gehandelt zu haben. Diese hatten im Grenzort Röszke bei Szeged eine Absperrung ungarischer Grenzpolizisten durchbrochen. Später fand Laszlo Arbeit bei Medien, die der rechts-nationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban nahestehen.

Den Freispruch im Revisionsverfahren begründeten die OGH-Richter am Dienstag damit, dass Laszlos Vergehen nicht den Straftatbestand des Landfriedensbruches erfüllt habe. Zu diesem hätte gehört, dass die Tat die öffentliche Ruhe und Ordnung störe, was bei Laszlos Vergehen nicht der Fall gewesen sei. Bei der Tat der Kamerafrau habe es sich vielmehr um ein Ordnungsvergehen gehandelt. Dieses sei aber inzwischen verjährt.

Im Video: Flüchtlinge auf der Balkanroute (SPIEGEL TV von 2015)

SPIEGEL TV
höh/dpa
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