Grenzblockade Ungarn nimmt umstrittenen Flüchtlingsstopp zurück

Ungarische Grenzer mit festgesetzten Migranten: Verwirrung um Grenzpolitik
Foto: Zoltan Gergely Kelemen/ AP/dpaNur einen Tag nach der Ankündigung Ungarns, ein EU-Abkommen zur Aufnahme von Flüchtlingen auszusetzen, hat die Regierung in Budapest dies wieder zurückgenommen: Es werde keine Bestimmung der EU ausgesetzt, hieß es am Mittwoch in Budapest in einer Erklärung des ungarischen Außenministeriums.
Man habe keine entsprechende Entscheidung getroffen, erklärte der ungarische Außenminister Peter Szijjarto laut der österreichischen Tageszeitung "Die Presse" auf einer Pressekonferenz. Alle Missverständnisse würden ausgeräumt. Ungarn werde alle EU-Verpflichtungen und Regelungen einhalten.
Zugleich werde Ungarn mit der EU über die illegalen Einwanderer verhandeln. Die Regierung sei nicht damit einverstanden, dass Österreich und zehn weitere Staaten illegale Einwanderer nach Ungarn zurückschicken wollten, die erstmals in Griechenland EU-Boden betreten hätten. Sie müssten dorthin zurückgeschickt werden.
Am Dienstag hatte die Regierung mitgeteilt, Ungarn könne keine weiteren Flüchtlinge aufnehmen, weshalb das sogenannte Dublin-III-Abkommen "auf unbestimmte Zeit" außer Kraft gesetzt werde. Als weiterer Grund waren "technische Probleme" bei der Bearbeitung der Flüchtlingsfälle angegeben worden.
Der Schritt hatte für ernste diplomatische Verstimmungen gesorgt, vor allem aus Brüssel und aus Österreich kam Protest. Wien hatte sogar den ungarischen Botschafter einbestellt. Der Vorwurf: Ungarn habe sich mit der Entscheidung über europaweit geltende Absprachen hinweggesetzt.
Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE wollte der Sprecher der ungarischen Regierung nicht weiter erläutern, wie es zu der Kehrtwende gekommen ist.
Ungarn sieht sich seit einiger Zeit mit der Ankunft Zehntausender Flüchtlinge konfrontiert. Die meisten von ihnen kommen über Serbien ins Land und wollen anschließend weiter nach Deutschland, Österreich oder in die nordeuropäischen Länder. Gemäß dem Dublin-Abkommen ist jedoch das Land für das Asylverfahren zuständig, in dem ein Flüchtling zuerst EU-Boden betreten hat.