Uno-Gerichtsurteil Israel soll die Mauer wieder einreißen

Der Internationale Gerichtshof hat die israelische Sperranlage zum Westjordanland als Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilt. Die Richter verlangen von Israel, die Teile der Mauer, die in das palästinensische Gebiet hineinreichen, abzureißen. Die Regierung Scharon will das Urteil jedoch ignorieren.

Brüssel - Israel müsse die Anlage auf besetztem palästinensischen Gebiet abbauen und Kompensationszahlungen für verursachte Schäden zahlen, da sie gegen das Völkerrecht verstößt, heißt es in dem Urteil, das den Charakter eines Gutachtens hat. Es kann nicht durch Strafmaßnahmen durchgesetzt werden. Die Richter forderten den Weltsicherheitsrat jedoch auf, auf die Umsetzung des Urteils hinzuwirken. Das Gericht war in der Sache im Dezember auf Antrag arabischer Staaten von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angerufen worden.

Der chinesische Gerichtspräsident Shi Jiuyong wies zu Beginn seiner umfassenden Ausführungen den von den USA unterstützten israelischen Einwand zurück, es handele sich um eine politische und nicht um eine juristische Streitfrage. "Eine juristische Frage hat auch politische Aspekte", erklärte er. Das höchste Uno-Gericht sei daher auch befugt, die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen erbetene Rechtsmeinung zu äußern. Israel hatte es schon als regelwidrig beanstandet, dass die Vollversammlung ein Gutachten angefordert hatte.

Das Gericht bezeichnete die auf palästinensischem Gebiet errichteten jüdischen Siedlungen als "Verstoß gegen internationales Recht" und rügte den von Israel errichteten Wall als Schaffung von Tatsachen, die auf eine "De-facto-Annektierung" hinauslaufen könnten. Die Absperrung behindere zutiefst das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser, und sei deshalb ein Bruch der israelischen Verpflichtung, dieses Recht zu respektieren.

Die Richter stellten auch juristisch einige Sachverhalte klar, die von Vollversammlung und Sicherheitsrat seit dem Sechstagekrieg von 1967 nicht angesprochen wurden: Die damals von Israel eroberten Gebiete einschließlich Ostjerusalems seien besetztes Land. Israel beansprucht dagegen seit der Annexion des arabischen Ostteils ganz Jerusalem. Und obwohl Vollversammlung und Sicherheitsrat nie die israelischen Ansprüche anerkannt hatten, befand nun erstmals ein Gericht in einer internationalen juristischen Entscheidung über den israelischen Status im Westjordanland.

Die Europäische Kommission begrüßte die Entscheidung und rief Israel auf, die aus Mauern, Zäunen und Gräben bestehende Anlage von dem besetzten palästinensischen Land wegzuverlegen. Die EU sei seit langem darüber besorgt gewesen, dass die Anlage nicht der Waffenstillstandslinie von 1949 folgt und eine friedliche Lösung des Nahost-Konflikts erschwert, sagte ein Sprecher der EU-Kommission. "Abgesehen von den rechtlichen Aspekten des Falles hat die EU Bedenken, dass die geplante Abweichung des Verlaufs (der Anlage) von der Grünen Linie Festlegungen für künftige Verhandlungen trifft und die Zweistaatenlösung praktisch unmöglich macht", sagte der Sprecher weiter.

Die Palästinenser hatten gehofft, dass das Gericht einen Verstoß gegen das Völkerrecht erkennen würde, da Israel Teile der Sperranlage auf 1967 eroberten Gebieten bauen will. Dabei handle es sich um Landraub, argumentieren sie. Nach Ansicht Israels hat die Anlage bereits jetzt die Sicherheit des jüdischen Staates verbessert. Bislang hat Israel rund 200 Kilometer von den geplanten 730 Kilometern fertig gestellt.

Israel will dem Rechtsgutachten des Gerichtshofs aber nicht Folge leisten. In einer Mitteilung des Außenministeriums in Jerusalem hieß es, "ohne Terror müsste es auch keinen Sperrzaun geben". Man lehne die "Politisierung" der Frage durch den Gerichtshof ab und werde sich nur an die Anweisungen des höchsten Gerichts in Jerusalem halten.

Die Organisation israelischer Terroropfer kritisierte, die Entscheidung in Den Haag zertrampele die Grundsätze von Gerechtigkeit und Moral. Mehrere Angehörige von bei palästinensischen Anschlägen getöteten Israelis, demonstrierten vor dem Außenministerium in Jerusalem.

"Wie schlimm steht es um unsere Welt, wenn das Gericht, das eingerichtet wurde, um Nazis zu verurteilen, jetzt die Opfer verurteilt, die sich vor neuen Kriegsverbrechern schützen wollen, die in Bussen, Häusern und auf der Straße Frauen und Kinder ermorden", sagte Miri Avitan, deren Sohn vor zwei Jahren bei einem Selbstmordanschlag in Jerusalem getötet worden war.

Die Entscheidung ist Berichten zufolge mit 14 Richterstimmen gegen das Votum des amerikanischen Richters ergangen.

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