Vereinte Nationen Estland sagt Nein zu Uno-Migrationspakt

Neuer Rückschlag für den Uno-Migrationspakt: Auch Estland hat erklärt, das Dokument zur besseren Regelung von Flucht und Migration nicht zu unterschreiben. Es ist nicht das erste Land.
Estlands Regierungschef Jüri Ratas

Estlands Regierungschef Jüri Ratas

Foto: RAIGO PAJULA/ dpa

Estland wird sich dem von den Vereinten Nationen ausgehandelten globalen Migrationspakt nicht anschließen. Das kündigte die Regierung nach einer Kabinettssitzung in Tallinn mit. "Bei der Bildung einer Koalition haben wir uns darauf verständigt, Entscheidungen einvernehmlich zu treffen. Leider haben einen solchen Konsens heute nicht erreicht", zitierte die Staatskanzlei Regierungschef Jüri Ratas in einer Mitteilung.

In dem EU- und Nato-Staat war zuvor eine Debatte über den Pakt entbrannt. Während sich Außenminister Sven Mikser für einen Beitritt aussprach, äußerten Justizminister Urmas Reinsalu und dessen konservative Partei Pro Patria rechtliche Bedenken. Sie befürchten, dass der Pakt Teil des internationalen Gewohnheitsrechts werde und dadurch die nationale Regelungshoheit von Migrationsfragen einschränke.

Vor Estland hatten unter anderem auch die USA, Tschechien, Bulgarien, Österreich, Ungarn und Australien ihre Ablehnung erklärt. Polen meldete ebenfalls Bedenken an.

Der von den Uno-Mitgliedstaaten beschlossene Migrationspakt soll helfen, Flucht und Migration besser zu organisieren. Es ist das erste Abkommen dieser Art und gilt als Meilenstein der Migrationspolitik der Uno.

Zu den Maßnahmen zählt unter anderem:

  • dass die Daten von Migranten erfasst und ihnen Ausweisdokumente ausgestellt werden sollen, sofern sie keine besitzen.
  • Die Uno-Staaten verpflichten sich zudem, gegen Diskriminierung von Zuwanderern zu kämpfen und sich insbesondere um die Lage von Frauen und Kindern zu kümmern.
  • Überdies sollen Migranten Zugang zu sozialen Sicherungssystemen erlangen.

Das rechtlich nicht bindende Dokument soll bei einem Gipfeltreffen am 10. und 11. Dezember in Marokko angenommen werden.

kko/dpa
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