Gerichtsurteil in Ungarn Jobbik darf als Neonazi-Partei bezeichnet werden

Jobbik-Chef Vona (Archiv): Kult um den mit Hitler verbündeten "Reichsverweser" Horthy
Foto: ? Laszlo Balogh / Reuters/ REUTERSBudapest - Ungarns rechtsextreme Parlamentspartei Jobbik darf nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil als neonazistisch bezeichnet werden. Das berichtete das Nachrichtenportal "Index".
Jobbik hatte den Historiker Laszlo Karsai verklagt, weil dieser die Partei öffentlich "neonazistisch" genannt hatte. Das Budapester Tafelgericht befand in seinem Urteil vom Dienstag, Karsai habe nur sein Recht auf freie Meinungsäußerung genutzt. Dem Ansehen von Jobbik habe er mit seiner Äußerung nicht geschadet.
Karsai hatte in einer TV-Debatte gesagt, Jobbik sei eine "Neonazi"-Partei, weil sie einen Kult um den mit Hitler verbündeten "Reichsverweser" Miklos Horthy (1868-1957) betreibe. Richterin Marianne Oszko Kizman sagte, die Begriffe "Nazi" und "Neonazi" seien nicht gleichbedeutend. Im Übrigen wolle das Gericht zur gesellschaftlichen und fachlichen Debatte über die Einordnung von Jobbik keine Stellung nehmen.
Horthy hatte Ungarn autoritär regiert, er hatte schon ab 1920 die ersten antisemitischen Gesetze eingeführt. Für den Mord an 600.000 ungarischen Juden waren neben Nazi-Deutschland nach Einschätzung von Historikern auch die Behörden in Horthys Ungarn verantwortlich.
Jobbik ist derzeit Ungarns drittstärkste Partei, sie kam bei der Parlamentswahl im Jahr 2010 auf knapp 17 Prozent der Stimmen. Die 2003 gegründete Partei gilt auch als antisemitisch und romafeindlich. Im November 2012 hatte Márton Gyöngyösi, stellvertretender Jobbik-Fraktionsvorsitzender, erklärt, dass in Ungarn lebende Juden ein "Risiko für die nationale Sicherheit" darstellten.
Im April wird das Parlament neu gewählt. Jobbik liegt in Umfragen bei sechs bis zehn Prozent.