Herero-Klage vor US-Gericht Völkermordprozess gegen Deutschland erneut verschoben

Der Gerichtsprozess der Herero und Nama gegen Deutschland wegen des Völkermordes im heutigen Namibia kommt nicht in Gang. Ein US-Gericht bestätigte dem SPIEGEL: Ein Termin für diese Woche ist geplatzt.
Zuhörer beim Auftakt des Gerichtsverfahrens Rukoro et al. vs Germany im März im New Yorker US-Bezirksgericht

Zuhörer beim Auftakt des Gerichtsverfahrens Rukoro et al. vs Germany im März im New Yorker US-Bezirksgericht

Foto: DON EMMERT/ AFP

Das Gerichtsverfahren um die persönliche Entschädigung und die Teilhabe an Versöhnungsgesprächen zwischen den namibischen Volksgruppen Herero und Nama mit der Bundesrepublik Deutschland stockt.

Eigentlich war für Freitag vor einem US-Gericht eine Anhörung wegen des Völkermords deutscher Soldaten an rund 80.000 Herero und Nama in den Jahren 1904 bis 1908 geplant. Doch aus dem Termin vor dem Bezirksgericht im New Yorker Stadtteil Manhattan wird vorerst nicht: "Die Anhörung ist verschoben - auf den 13. Oktober, 11 Uhr vormittags", sagte eine Gerichtssprecher dem SPIEGEL.

Hintergrund ist offenbar, dass sich Deutschland bislang weigert, einen Zivilprozess gegen die Bundesrepublik überhaupt anzuerkennen. Seit Beginn des Verfahrens im März ist es daher auch nicht gelungen, der Bundesregierung überhaupt die Klageschrift zuzustellen. Dazu sagte der zuständige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dem SPIEGEL im Juni: Staaten dürften "vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit, also zum Beispiel dem Handeln ihrer Soldaten" verklagt werden, das verbiete das Völkerrecht. Die Klage erfülle die Voraussetzung für eine Zustellung daher nicht.

Deutsche "Schutztruppen" im damaligen Deutsch-Südwest-Afrika, heute Namibia (1904)

Deutsche "Schutztruppen" im damaligen Deutsch-Südwest-Afrika, heute Namibia (1904)

Foto: Three Lions/ Getty Images

Bereits zur Eröffnung des Verfahrens hatte die zuständige US-Bundesrichterin Laura Taylor Swain in New York sich irritiert gezeigt, dass kein Vertreter der deutschen Regierung im Gericht anwesend war.

Deutschland verhandelt seit 2016 direkt mit der namibischen Regierung über eine Entschuldigung wegen des Völkermords. Die Anerkennung als Genozid von deutscher Seite steht dabei fest, die finanzielle Entschädigung der Nachfahren lehnt die Bundesregierung allerdings ab.

Namibia vertritt in den Gesprächen den Standpunkt, auch für die Volksgruppen der Herero und Nama zu sprechen. Deren selbstgewählte Vertreter, die nicht mit am Verhandlungstisch sitzen, kritisieren das und fordern - neben finanzieller Entschädigung - auch direkten Zugang zum Verhandlungstisch.

cht
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