Völkerrechtler Saddam droht Prozess vor US-Militärgericht
Hamburg - Vor einem amerikanischen Militärgericht könne Saddam aber nicht mit einem fairen Prozess rechnen, sagte Norman Paech, Professor von der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik: "Dabei handelt es sich kaum um ein Gericht, sondern um ein Exekutivorgan der US-Armee."
Maximale Strafe sei die Todesstrafe. "Es ist fraglich, ob diese aus politischen Gründen verhängt würde", sagte Paech in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Der Wissenschaftler hält es für ausgeschlossen, dass die USA Saddam vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag oder ein irakisches Gericht stellen. "Der Gerichtshof wird von Washington abgelehnt, weil es zu wenig Einfluss auf ihn hat". Gleiches gelte für ein noch zu schaffendes irakisches Gericht.
Ein Militärgericht könne aber nur über mögliche Kriegsverbrechen urteilen. Nach internationalem Recht würde eine solche Anklage auf tönernen Füßen stehen. Fraglich sei zum Beispiel, ob die irakische Führung gegen die Genfer Konvention verstoßen habe, als sie öffentlich US-Kriegsgefangene zeigen ließ oder den Einsatz von Selbstmordattentätern auf alliierte Truppen befahl. Die USA hätten selbst irakische Kriegsgefangene gezeigt. Außerdem seien Selbstmordaktionen gegen Kombattanten keine Verstöße gegen das Kriegsrecht, solange sie nicht aus dem Hinterhalt erfolgten.
Problematisch sei, dass Washington mit dem Angriffskrieg, aber auch mit dem Einsatz von Napalm, uranhaltiger Munition oder von Streubomben, selbst gegen Völkerrecht verstoßen habe. "Das ist eine delikate Situation: Derjenige, der das Völkerrecht verletzt hat, stellt hier denjenigen vor Gericht, der nach Artikel 51 der Uno-Charta sein Land verteidigt hat."
Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit könnten Saddam und die Mitglieder seines Regimes nach Angaben Paechs nur vor einem internationalen Tribunal zur Rechenschaft gezogen werden. Die Gewalttaten gegen die eigene Bevölkerung wie der Giftgasangriff auf die Kurden oder Mord und Folter an Regimekritikern seien größtenteils vor der Einrichtung des Strafgerichtshofs verübt worden.