Vorfall bei Kunduz Guttenberg rechtfertigt Luftangriff auf Tanklaster

Minister Guttenberg hat den umstrittenen Luftangriff auf entführte Tanklastzüge bei Kunduz als militärisch angemessen verteidigt. Es habe allerdings Verfahrensfehler bei der Operation gegeben, gab der CSU-Politiker zu.
Verteidigungsminister Guttenberg: Luftangriff war "militärisch angemessen"

Verteidigungsminister Guttenberg: Luftangriff war "militärisch angemessen"

Foto: Markus Schreiber/ AP

Berlin - Der verheerende Luftangriff auf zwei Tanklastzüge nahe Kunduz in Afghanistan ist aus Sicht von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg "militärisch angemessen" gewesen. Der CSU-Politiker kam damit zur selben Einschätzung der Aktion wie schon zuvor Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan. "Es musste zu diesem Luftschlag kommen", sagte der Minister und führte als Begründung unter anderem die Bedrohungslage in der Region Kunduz an.

Bei der von Bundeswehr-Oberst Georg Klein angeordneten Attacke vom 4. September kamen nach einem Nato-Bericht zwischen 17 und 142 Menschen ums Leben. Guttenberg räumte bei seinem Statement allerdings ein, es habe "Verfahrensfehler" und "Ausbildungsmängel" gegeben. Solche Mängel dürften nicht verschwiegen werden, und es müsse Konsequenzen geben.

Er gehe davon aus, dass es bei der Bombardierung der Tanklaster auch zivile Opfer gegeben habe. "Ich bedauere das von Herzen und zutiefst", sagte Guttenberg. So etwas dürfe künftig nicht mehr passieren.

Juristische Aufarbeitung läuft

Die juristische Aufarbeitung des Luftangriffs in Afghanistan dürfte noch geraume Zeit dauern. Angesichts der komplexen Rechtsfragen werde "die weitere Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen", erklärte die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe. Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden der Karlsruher Behörde ihre Akten zu der Frage vorgelegt, ob gegen Oberst Klein ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll.

Zur Begründung hatte die Generalstaatsanwaltschaft erklärt, dass es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handeln könne. In diesem Fall wäre die Bundesanwaltschaft nach dem Gerichtsverfassungsgesetz für die weiteren Ermittlungen zuständig.

Die Karlsruher Anklagebehörde machte aber in ihrer Mitteilung deutlich, dass sie nach ersten Prüfungen aufgrund mehrerer Strafanzeigen wegen des Luftangriffs derzeit keine Anhaltspunkte für eine Tat nach dem Völkerstrafgesetzbuch sieht. Die nunmehr aus Dresden übermittelten Unterlagen "bedürfen einer Überprüfung daraufhin, ob sich aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen eine abweichende Bewertung ergibt", heißt es in der Erklärung.

In dem komplizierten rechtlichen Verfahren geht es aus Sicht der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft derzeit um die Frage, welches Recht zur Anwendung kommen soll. Sollte letztlich auch die Bundesanwaltschaft dazu neigen, dass es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt handelt, muss nach Auffassung der Dresdner Behörde untersucht werden, ob Oberst Klein sich an die Bestimmungen des Kriegsrechts gehalten hat. In diesem Fall gäbe es Experten zufolge aber mehr Möglichkeiten zur Rechtfertigung von Kleins Vorgehen als in einem Ermittlungsverfahren nach zivilem Recht.

als/ffr/dpa/AP/AF
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