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MODERNES LEBEN Austern mit Eßanleitung

aus DER SPIEGEL 23/1989

Ein neues Produkthaftungsgesetz liegt der deutschen Gastronomie schwer im Magen. Obwohl die Kundschaft den Genuß von Hähnchen oder Zigeunerschnitzeln meist unversehrt übersteht, soll jeder Wirt künftig Anweisungen für den »sachgerechten Gebrauch von Speisen, Getränken und Hilfsmitteln« (so eine badenwürttembergische Verbandsmitteilung) geben. Bis zu 30 000 Mark Schadensersatz haben bisher schon Gäste nach verunglücktem Hantieren mit Austern und exotischem Schalengetier erstritten. Wer sich nun von Oktober an, wenn das Gesetz voraussichtlich in Kraft tritt, an einem Kirschkern die Zähne ausbeißt, muß nicht mehr die Schuld des Kochs, sondern nur Ort und Zeitpunkt des Malheurs nachweisen. Die gastronomische Zunft rät ihren Mitgliedern, sicherheitshalber auf Risiken wie etwa heißes Fett im Schneckenhäuschen hinzuweisen - und bei der Versicherung die Deckung für Personenschäden von einer Million auf zwei Millionen Mark zu erhöhen.

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