Bedarf angemeldet
(Nr. 17/1978, Polizei)
Sie erwecken den Eindruck, als sei die Bereitschaftspolizei Nordrhein-Westfalens unvollständig ausgerüstet und ihren Aufgaben nicht gewachsen. Nach dem Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Bund hat das Land sieben Bereitschaftspolizeiabteilungen mit insgesamt 29 Hundertschaften, davon 14 Ausbildungshundertschaften, zu unterhalten. Die Einheiten sind vorhanden und werden vom Bund ausgerüstet und bewaffnet.
Die Polizeibeamten in den Ausbildungshundertschaften werden zu Einsätzen nicht herangezogen. Aus diesen Gründen sind 15 Hundertschaften einsatzbereit. Die Ausbildungshundertschaften haben nur eine Ausstattung, die zur Erfüllung der Ausbildungsaufgaben erforderlich ist. Hierzu hat der Direktor der Bereitschaftspolizei Ende vergangenen Jahres den Bedarf für 1978
angemeldet. Die notwendigen Reschaffungen erfolgen größtenteils 1978. Restbeschaffungen sind 1979 vorgesehen.
Düsseldorf DR. BURKHARD HIRSCH Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen