Golf Befreit abschlagen
Die Bundesregierung hat ihr Herz für eine Randgruppe entdeckt: die Golfspieler. Künftig sollen alle Golfvereine als gemeinnützig gelten und damit etwa von der Körperschaftsteuer befreit sein. Bislang galten nur vergleichsweise billige Golfklubs als gemeinnützig: Wo die Aufnahmegebühr bis 3000 Mark und der Jahresbeitrag bis 2000 Mark betrug, durfte auch bisher schon steuerbefreit abgeschlagen werden.
Die edleren Klubs hatten deshalb häufig getrickst: Sie verlangten niedrige Jahresbeiträge, trieben daneben aber auch freiwillige Spenden, zinslose Darlehen oder Investitionsumlagen von ihren Mitgliedern ein. Der Bundesrechnungshof erkannte darin allerdings »Umgehungstatbestände«, mit denen die Steuerpflicht vermieden werden sollte.
Vor dem Finanzausschuß des Bundestages bestätigte vergangene Woche Staatssekretär Hansgeorg Hauser, daß jetzt auch bei höheren Beiträgen die Gemeinnützigkeit nicht mehr entfällt - die Tricks sind nicht mehr nötig. Hauser begründete die neue Subvention damit, daß »die Kosten für Golfklubs in der Tat sehr hoch« seien.
Hauser, nebenher Leiter der Golfabteilung in der Sportgemeinschaft des Bundestages, kennt sich aus: In seinem Klub bei Nürnberg zahlen die Mitglieder außer 1800 Mark Jahresbeitrag noch eine Investitionsumlage für die Anlage in Höhe von 9000 Mark.