Familienminister Heiner Geißler will contergangeschädigten Jugendlichen und Erwachsenen die Rente in den nächsten beiden Jahren nicht erhöhen. Nach einem Beschluß des Bundestages aus
dem Jahr 1979 soll alle zwei Jahre überprüft werden, ob eine Anhebung der monatlichen Bezüge für die Opfer des Arzneimittelskandals erforderlich ist. Zum letzten Mal wurden die Renten im Jahr 1982 um elf Prozent erhöht. »Nach den vorliegenden Daten über die Entwicklung der Lebenshaltungskosten«, schreibt der Familienminister in einem Vermerk an den Chef des Bundeskanzleramtes, Waldemar Schreckenberger, »wäre ab 1984 nur eine Erhöhung um etwa sieben bis acht Prozent gerechtfertigt.« Dennoch, schränkt Geißler in demselben Schreiben ein, sei eine Rentenanpassung im nächsten Jahr noch nicht erforderlich. Eine Aufstockung würde erst dann fällig, wenn sich die Teuerungsraten der vorangegangenen Jahre auf über zehn Prozent addierten. Außerdem fordert Geißler die Bundesregierung auf, bei einer Rentenerhöhung für Minderjährige erneut zu prüfen, ob eine Anhebung wegen Contergan-Schäden überhaupt erforderlich sei.