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Fall Stolpe Bei Preußen und Sachsen

Neue Aktenfunde lassen den entlastenden Zwischenbericht des Stolpe-Ausschusses als voreilig erscheinen.
aus DER SPIEGEL 26/1992

Die Frage des CDU-Abgeordneten Manfred Walther war präzise und eindeutig: »Haben Sie«, wollte der Potsdamer Oppositionspolitiker am 12. Mai vom brandenburgischen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) wissen, »dem Ministerium für Staatssicherheit Einschätzungen über Art, Verhalten, Neigungen westdeutscher Politiker geliefert?«

Ebenso klar verneinte Stolpe. Er habe »keine Lieferungen vorgenommen hier in dieser Richtung«. Vielmehr habe er »immer sehr darauf geachtet, egal, mit wem ich im Staatsapparat sprach, ob Staatssicherheitsdienst oder Staatssekretariat oder auch Zentralkomitee, daß hier gar keine Erwartungshaltungen aufkamen, daß man sagte: Also, da ist irgendwas abzufragen«.

An der Wahrheit der Stolpe-Bekundung sind Zweifel aufgekommen. Neu aufgetauchte Papiere legen den Verdacht nahe, daß der einstige Kirchenjurist Stolpe der Stasi doch über westdeutsche Politiker berichtet hat.

Zumindest in einem Fall läßt sich der Informationsstrang klar verfolgen: Mit Hilfe ihres registrierten Inoffiziellen Mitarbeiters (IM) »Sekretär«, so Stolpes Deckname, erfuhr die Stasi 1981, was der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt zur Lage im unruhigen Polen dachte. Die Kombination dreier Dokumente räumt Zweifel an der Zuträger-Tätigkeit Stolpes nahezu aus - was dem Untersuchungsausschuß im brandenburgischen Landtag bekannt ist.

Als voreilig ausgestellter Persilschein erweist sich daher ein Zwischenbericht, den der Ausschuß-Vorsitzende Lothar Bisky (PDS) vorige Woche vorlegte und um den sich sogleich ein heftiger Streit unter den Potsdamer Parteien entspann.

Die »Vertuscherfront«, kritisierte CDU-Fraktionschef Dieter Helm, habe unter Ausnutzung der Mehrheitsverhältnisse einen Zwischenbericht durchgesetzt, der Stolpe »in grotesker Weise« von jedem Vorwurf freispreche. Günter Nooke, Vorsitzender der mit Stolpes SPD und den Liberalen koalierenden Bündnis-90-Fraktion, klagte über den »unsoliden Text«.

Die Fraktion der ehemaligen DDR-Bürgerbewegten stellte denn auch konsequent Ende vergangener Woche ihre Arbeit im Stolpe-Ausschuß ein, weil das Gremium »die Wahrheitsfindung nicht nur nicht zuläßt, sondern bewußt verhindert«. Die CDU wird sich dem Auszug wahrscheinlich anschließen.

Dabei haben neueste Erkenntnisse aus der Behörde des Stasi-Aktenverwalters Joachim Gauck die Potsdamer Parlamentarier noch gar nicht erreicht. Rechercheure des Amtes sind auf einen Zufallsfund gestoßen, der neue Hinweise liefert, wie eng sich Schaukeldiplomat Stolpe mit der Stasi eingelassen hat.

Beim Versuch, die von einigen Abgeordneten des Bundestages selbstbeantragte Überprüfung voranzubringen, blätterten Gauck-Bedienstete in der nur rudimentär erhaltenen Zentralen Materialablage. Einige der sogenannten Kerblochkarten, in denen die Stasi eingehende Informationen über westdeutsche Politiker summarisch vermerkte, sind erhalten geblieben.

Die Karten-Notizen lassen den Schluß zu, daß IM »Sekretär« nicht nur von der im DDR-Inland aktiven Kirchenabteilung XX/4 des MfS, sondern auch von der Hauptverwaltung Aufklärung des Spionagechefs Markus Wolf als Informant genutzt worden war - unter demselben Decknamen. Notiert sind dort unter anderem Berichte über vertrauliche Gespräche westdeutscher Politiker mit ihrem ostdeutschen Dialogpartner Stolpe.

Der jüngste Fund in den Ost-Berliner Akten-Katakomben steht im Widerspruch zu der Version, die Stolpe als Zeuge vor dem Ausschuß kundtat. Gelegentliche Klatschberichte über Gespräche mit Westpartnern hätten in den Entspannungsjahren das Ziel gehabt, argumentierte Stolpe, »zu entkrampfen und darauf aufmerksam zu machen, daß man sich nicht fürchten müsse vor diesen Politikern«. Stolpe: »Diese Scheu zu nehmen war mein Anliegen.«

Bei den Berichten über Kanzler Schmidt aber ging es offenbar um mehr als das deutsch-deutsche Fremdeln. Die Stasi-Kirchenabteilung erstellte einen Plan für »politisch-operative Maßnahmen im Rahmen der Aktion ,Reaktion'« mit einer klaren Beschreibung, welche Rolle Stolpe übernehmen sollte. In dem Papier heißt es: _____« Im Rahmen einer kirchlichen Dienstreise begibt sich » _____« der IM »Sekretär« am 16. 7. 1981 nach Bonn . . . Es wurde » _____« bekannt, daß von seiten des Bundeskanzleramtes (Schmidt, » _____« Genscher) Interesse besteht, mit dem IM zu Gesprächen » _____« zusammenzutreffen. Der IM wird besonders Informationen zu » _____« Reaktionen auf den Parteitag der PVAP (Polnische » _____« Vereinigte Arbeiterpartei) erarbeiten. Eine Auswertung » _____« der Reise des IM erfolgt am 17.7.1981. »

Über die Gespräche, die Bischof Albrecht Schönherr in Begleitung Stolpes in Bonn führte, fertigte das MfS, wie geplant, einen fünfseitigen Bericht. Eine der Kopien trägt den handschriftlichen Vermerk: »Wegen Quellenschutz direkt an Min.«

An einer anderen Kopie war ein von MfS-Oberst Joachim Wiegand, Chef der Stasi-Kirchenabteilung, abgezeichneter Notizzettel angeheftet: »Info wurde lt. Weisung direkt an Ltg. d. MfS gegeben (Quellenschutz).« Auch die Berichte selbst enthalten keinerlei Quellenangabe. Alles spricht dafür, daß IM »Sekretär« die Quelle war - er sollte außerhalb der Kirchenabteilung auf keinen Fall als Berichterstatter enttarnt werden.

Dem MfS-Rapport zufolge hatte Stolpe den ausdrücklichen Auftrag Schönherrs, über die politischen Gespräche in Bonn dem DDR-Kirchenstaatssekretär Klaus Gysi zu berichten - aber auch nur ihm.

Schmidt, heißt es in einer den MfS-Bericht abschließenden »Bemerkung«, habe Schönherr »aufgefordert, über den allgemeinen Gesprächsinhalt die staatlichen Stellen der DDR zu informieren«. Schönherr wiederum habe dann Stolpe »beauftragt, am 20.7.81« Gysi über den Gesprächsverlauf zu unterrichten.

Den Inhalt der zweistündigen Unterhaltung protokollierte Gysi in einem vierseitigen Bericht. Der ist zwar etwas kürzer als der MfS-Rapport vom 18. Juli, aber inhaltlich deckungsgleich. Die beiden Dokumente stimmen teilweise sogar wörtlich überein, so daß an der gemeinsamen Urheberschaft Stolpes kaum ein Zweifel bestehen kann.

Beispielsweise äußerte sich Schmidt, laut MfS-Papier, abfällig, »wie wenig die Politiker in Polen von Ökonomie verstehen«. Schuld an den wirtschaftlichen Problemen sei weniger der langjährige Parteichef Edward Gierek als das System. Schmidt laut Gysi-Protokoll: »Das System habe Gierek fertiggemacht und würde auch jeden anderen zum Scheitern bringen. Nur die Preußen und die Sachsen könnten offensichtlich aus diesem System etwas machen.«

Die neuen Erkenntnisse bringen Stolpes Rechtfertigung ins Wanken, er habe in erster Linie Kontakt zu Regierung und SED gehalten; das Gespräch mit der Stasi habe er nur als »ultima ratio« gesucht »bei Fragen, die nicht anders zu bewegen waren, oder bei verfahrenen Situationen, in denen eine Entzerrung nicht sinnvoll erschien«. Verfänglich vor allem aber ist, mit welcher Eilfertigkeit der IM »Sekretär« die Stasi noch vor dem zuständigen Staatssekretär informierte.

Nun muß sich die Ausschußmehrheit ihre Einschätzung vorhalten lassen, Stolpe sei »zu keiner Zeit bereit« gewesen, »im Rahmen seiner kirchlichen Tätigkeit inoffiziell mit dem MfS zusammenzuarbeiten«.

An dem für Stolpe belastenden Recherchebericht, den die Gauck-Behörde dem Ausschuß im April vorgelegt hatte, kamen die Verfasser des Zwischenresümees zwar nicht vorbei. So heißt es auch in der Bisky-Vorlage, »daß das MfS in vielfacher Hinsicht mit Dr. Stolpe gesprochen und verhandelt und dabei selbstverständlich auch besonders verwertungsbedürftige Informationen zu kirchlichen Anliegen und Problemen erhalten hat«.

Wo die Gauck-Behörde Stolpe jedoch eine aktive Funktion im Stasi-Geflecht zuschreibt, übernimmt Bisky die Version von Stolpe und mehreren früheren MfS-Offizieren. Danach habe der Kirchenfunktionär im Zusammenspiel mit der Stasi nur eine passive Rolle gespielt. Vor allem die unkritische Berufung auf die Stasi-Zeugen macht Biskys Entlastungswerk anfechtbar.

Die schnelle Verabschiedung des Berichts spiegelt das Bemühen der Ausschußmehrheit, die Aufklärung des Falles Stolpe möglichst rasch zu beenden. Trotz des Wohlwollens für Stolpe stießen die Ausschüßler, wie der Bisky-Text vermerkt, jedoch auch auf »Sachverhalte, die den Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwaltes berühren«.

Der hatte Unterlagen aus der Stasi-Aktenbehörde auf mögliche Straftatbestände, etwa geheimdienstliche Agententätigkeit, hin geprüft, aber keinen Anfangsverdacht feststellen können.

Die Aktenstücke, so die Karlsruher Behörde, seien entweder »nicht eindeutig Stolpe zuzuordnen« oder die der Stasi übermittelten Informationen so allgemein gewesen, daß sie der Bundesrepublik nicht schaden konnten.

Die Karlsruher Ermittlungen enden allerdings Ende April - da waren die neuen Berichte des IM »Sekretär« noch nicht entdeckt.

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