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USA Berufsverbot für Folter-Juristen?

aus DER SPIEGEL 25/2004

Die juristischen Gutachten des Pentagon, des Washingtoner Justizministeriums und des Weißen Hauses, in denen der Versuch unternommen wurde, Foltertechniken bei Verhören zu rechtfertigen, haben einen Proteststurm unter US-Juristen entfacht. Eine Abteilung hochrangiger Militäranwälte hatte schon vergangenen Monat die American Bar Association, den Standesverband aller US-Juristen, über Versuche der zivilen Pentagon-Führung unterrichtet, den Rechtsschutz von Gefangenen zu unterminieren. »30 Jahre lang haben wir die Genfer Konvention strikt angewandt«, klagte einer der Experten, »wenn man jetzt den Leuten beibringt, dass es schon in Ordnung geht, das Recht zu brechen, kann niemand sagen, wo das aufhört.« Harold Hongju Koh, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Yale, beschreibt die Foltergutachten als »eklatant falsch, schlicht eine fehlerbelastete Rechtsanalyse«. Die Vorstellung, der Präsident verfüge über »eine verfassungsmäßige Vollmacht, die Folter zu gestatten, ist das Gleiche, als würde man sagen, er habe die Vollmacht, einen Genozid anzuordnen«. Der Rechtsanwalt Scott Horton, der sich als Mitglied der New Yorker Bar

Association um internationale Menschenrechtsfragen kümmert, will nicht ausschließen, dass die Gutachten berufliche Konsequenzen für ihre Verfasser haben: »Wenn ein Rechtsanwalt einem Klienten Ratschläge erteilt, die dazu führen, dass der Klient geltendes Recht bricht, ist das in hohem Maße unethisch und kann zu Disziplinarmaßnahmen gegen den Anwalt führen.«

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