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KRIMINALITÄT Blutige Selbstjustiz

Polizeiexperten warnen: Ethnisch abgeschottete Mafia-Clans sind kaum noch zu durchdringen. Die Gerichte tragen Mitschuld.
aus DER SPIEGEL 50/2004

Als Polizisten nach einem bewaffneten Überfall auf das »Casino Berlin« Ende Februar die Täter überwältigt hatten, blickten sie in vertraute Gesichter. Unter den drei äußerst brutalen Räubern war der damals 20-jährige Aymen Z., Sohn des Unterweltkönigs Mahmoud Z., genannt »der Präsident«.

Der Senior ist oberste Instanz der Berliner Mhallamiye-Kurden, die wegen zahlreicher Überfälle, wegen Drogenhandels, Rotlichtkriminalität und Bedrohung von Zeugen berüchtigt sind. Sohn Aymen ist der Polizei nicht nur aus 19 Strafverfahren bekannt. Bei seiner Hochzeit mussten Beamte den Verkehr regeln, derart groß war der Andrang der Gäste. Rund 60 000 Euro soll die Party, so Ermittler, gekostet haben - dabei lebt die Familie des Bräutigams offiziell seit je von Sozialhilfe.

Fast alle Versuche, verurteilte Mitglieder der Familie abzuschieben, scheitern an ihrer ungeklärten Identität, Ermittlungen der Polizei enden immer wieder an einer Mauer des Schweigens. Kein Einzelfall: In Deutschland, so ein vertraulicher Expertenbericht für die Innenministerkonferenz, haben sich kriminelle ethnische Subkulturen derart abgeschottet, dass sie für die Polizei kaum noch zu durchdringen

sind. Sie leben nach eigenen Gesetzen und üben gnadenlose Selbstjustiz.

Der Bericht der Kommission Organisierte Kriminalität, die aus den Chefs der entsprechenden Polizeiabteilungen von Bund und Ländern besteht, ist in mehrfacher Hinsicht politisch unbequem: Er warnt, dass mafiose Ethno-Clans nicht mehr zu kontrollieren seien, er kritisiert das Scheitern jeglicher Integrationsbemühungen für diese Gruppen, und er attackiert die deutsche Justiz: Die habe, in falsch verstandener Toleranz, die Entwicklung befördert.

Mehrfach hat der Kommissionsvorsitzende Max-Peter Ratzel, Abteilungspräsident im Bundeskriminalamt und Aspirant für den Chefposten bei Europol in Den Haag, den Bericht entschärft, wirkte er doch politisch oft unkorrekt. Aber selbst die Schlussfassung klingt noch alarmierend genug. »Ethnisch abgeschottete Subkulturen«, heißt es dort, hätten sich »unter erheblichem Missbrauch der vorhandenen Schwachstellen des bundesdeutschen Ausländer- und Asylrechts bereits fest etabliert«. Die Zerschlagung solcher krimineller Strukturen werde »nur noch in Teilbereichen« möglich sein. Und das auch nur bei Zusammenarbeit »aller mit der Thematik befassten Behörden, justizieller Unterstützung und dem Ausbau kriminaltaktischer Ermittlungsmaßnahmen«. Doch genau daran, klagen die Kriminalisten, hapere es allenthalben.

Zwar befasst sich das 147-seitige Papier ausschließlich mit der Glaubensgemeinschaft der Jesiden, deren Mitglieder meist aus der Türkei stammen, sowie mit den so genannten Mhallamiye-Kurden, überwiegend aus dem Libanon. Die Erkenntnisse seien aber, so ein Kommissionsmitglied, »auch auf andere Gruppen übertragbar« - etwa auf Albaner oder Aussiedler aus Kasachstan.

Rund 30 000 Jesiden leben in Deutschland, vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, aber auch in Berlin und Bremen. Mehr als 15 000 libanesische Kurden kamen allein zwischen 1985 und 1990 nach Deutschland, ihre Zahl dürfte heute doppelt so hoch sein. Statt sich einzugliedern, bildeten Jesiden und Kurden oft ihre »heimatlichen Dorfstrukturen« nach, so der Bericht. Sie kapseln sich ab, viele von ihnen sind Analphabeten. Streitfälle regeln eigene Friedensrichter.

Die Isolation der Minderheiten, so der Bericht an die Innenminister, werde vom deutschen Recht noch gefördert. Da beispielsweise Asylbewerber von der Arbeit ausgeschlossen sind, leben sie überwiegend von sozialer Unterstützung - was die Abschottung verstärkt. Während etwa türkische Gastarbeiter zwangsläufig mit deutschen Kollegen in Berührung kommen, werden Jesiden und Libanon-Kurden durch das Arbeitsverbot an der Eingliederung gehindert.

Das wird zu einem besonderen Problem, wenn Familien-Clans am Wohlstand des Gastlandes teilhaben wollen. Manche dieser Großfamilien sind inzwischen im Milieu gefürchtet. Sie handeln mit Heroin, kassieren

in Bordellen oder sind im Schleusergeschäft aktiv. Ermittlungsansätze bieten sich vielfach erst, wenn die Clans sich in die Quere kommen.

Dennoch gelingt es der Polizei kaum, die Strukturen zu durchdringen. »Hat sich in ein Ermittlungsverfahren erst einmal der Friedensrichter eingeschaltet, sind weitere Aussagen der streitenden Parteien bei der Polizei nicht mehr zu erwarten«, heißt es resignierend in dem Expertenbericht. Doch auch Friedensrichter, häufig nichts anderes als Clan-Chefs, leben gefährlich, wie die Erschießung von Bassam A. zeigt. Der Streitschlichter eines libanesischen Clans wurde am 20. Oktober in Berlin mit mehreren Schüssen regelrecht hingerichtet - Täter unbekannt.

Vor allem die oft blutige Selbstjustiz innerhalb der Gruppen beunruhigt die Experten. So rechnet die Polizei allein in Niedersachsen zwischen 1998 und 2003 mindestens 15 von 42 Tötungsdelikten im türkisch-kurdischen Milieu den Jesiden zu. Der spektakulärste Fall war der so genannte Bunkermord in Bremen: Dort wurde 1999 das Liebespaar Ayse D. und Serif A. getötet, weil Ayses Vater die Beziehung nicht passte (SPIEGEL 31/2000).

Das Landgericht Bremen aber verurteilte die Täter zunächst nur wegen Totschlags, nicht wegen Mordes. »Nach den archaischen Sitten- und Wertvorstellungen« der Täter und Opfer, so die Richter, sei die Tötung »erlaubt« gewesen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, doch auch bei der Neuverhandlung blieb es wegen der »Erziehungstradition ihres Volkes« beim Totschlag.

Derartiges Verständnis deutscher Richter für Werte des frühen Mittelalters habe die Eingliederung weiter erschwert. »Verhältnismäßig milde«, so der Kriminalistenbericht, urteilten Richter selbst bei Bedrohungen und Einschüchterungen in den »ethnisch abgeschotteten Subkulturen«. Immer wieder akzeptieren deutsche Richter auch die dort herrschenden ganz eigenen Gesetze: So schlug das Landgericht Lüneburg im November 2003 bei einem Streit um ein Brautgeld für eine junge Jesidin in Höhe von 45 000 Euro einen Vergleich zwischen den Parteien vor. Damit tolerierten die Richter quasi, dass die Frau verkauft wurde.

Selbst Zweit- und Drittfrauen genießen Aufenthaltsrecht mit der Begründung, dergleichen sei eben Sitte in der Heimat. So billigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz unlängst der Zweitfrau eines Irakers ein Aufenthaltsrecht zu. Schließlich sei es unzumutbar, die Frau aus der »hier gelebten Lebensgemeinschaft« herauszulösen.

Zwar drängt Bundesinnenminister Otto Schily die Länder, verurteilte Straftäter konsequent abzuschieben, doch tatsächlich gelingt das bei Jesiden und Mhallamiye-Kurden nur in seltenen Fällen. Erstmals wurde Ende November ein kriminelles Mitglied des Z.-Clans aus der Berliner Haftanstalt Tegel in die Türkei geflogen. Möglich war das, weil es der Ermittlungsgruppe »Ident« gelungen war, die wahre Identität des 20-jährigen Gewaltverbrechers zu ermitteln.

Denn Angehörige der Jesiden oder Libanon-Kurden sind häufig als staatenlos registriert oder eingebürgert. Manche werfen bei der Einreise ihre Pässe weg, um die Staatsangehörigkeit zu verschleiern und die Ausweisung zu verhindern. In Berlin etwa übersteige die »Aufnahme unerlaubt Einreisender die der Asylsuchenden« um mehr als das Doppelte, so der Bericht. Von den knapp 7000 zwischen 2002 und 2003 illegal Eingereisten stammen mindestens 780 aus dem Libanon. Sie stellten, heißt es in der Analyse, oft »keinen Asylantrag, weil sie der Verteilung« auf die Bundesländer entgehen wollen - ohne Pass werden sie geduldet und dürfen bei ihren Landsleuten bleiben. Die so entstandene »Ghettoisierung bestimmter ethnischer Gruppen« habe eine »Eigendynamik entwickelt«, die »verstärkt Sogwirkung entfaltet«.

Für deutsche Jugendliche in Vierteln, die von ethnischen Banden beherrscht werden, ist die Lage nach Ansicht der Kripo-Experten bereits dramatisch geworden. Deren Rückzug in die Defensive werde als Schwäche empfunden, bedeute damit Ehrverlust - und Gefahr: Die Zahl deutscher Jugendlicher, die nur deshalb zusammengeschlagen oder ausgeraubt werden, weil sie ein leichtes Opfer darstellen, sei in »ethnisch dominierten Problemkiezen erheblich«.

Die Schwäche der Deutschen lässt sich in der Statistik ablesen: So haben bei den Handy-Raubdelikten in Berlin mehr als 50 Prozent der Täter einen türkisch-libanesischen Hintergrund, die Opfer waren zu mehr als 80 Prozent Deutsche.

Die ersten jungen Deutschen hätten sich, so warnen die Experten, bereits den Ethno-Banden angeschlossen. Deren »rudimentären deutsch-türkisch-arabischen Sprachgebrauch« beherrschten sie bereits. ANDREAS ULRICH

* Mit dem bayerischen Kollegen Günther Beckstein und demNRW-Innenminister Fritz Behrens.

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