Böse Ahnung
Bonns Sozialdemokraten befürchten, daß die CDU/CSU-Opposition die Regierung pünktlich zur nächsten Bundestagswahl 1980 erneut vor dem Bundesverfassungsgericht anschwärzen wird. Inhalt der vermuteten Klage: Die Regierenden verstoßen permanent gegen Artikel 115 des Grundgesetzes. Darin wird dem Finanzminister vorgeschrieben, daß die Kredite nicht höher als die Investitionen sein dürfen; »Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts«. Bei den Sozialliberalen ist diese Ausnahme aber inzwischen zur Regel geworden -- die Neuverschuldung übertraf in den vergangenen Jahren regelmäßig die Investitionen. Die Koalition hielt dies bislang für vertretbar, weil sie bei über einer Million Arbeitslosen auch stets das »gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht« gestört sah. Aber selbst Kabinettsmitglieder bezweifeln, ob die konservativen Verfassungsrichter das Regierungs-Argument gelten lassen würden.