BRIEFE
SCHMEISSER-PROZESS (Nr. 41/1955)
Motto für christliche Politiker:
Segnet die, so euch verfluchen, Bittet für die, so euch beleidigen.
Lukas 6, 28
Hamburg
EDMUND KÜHN
Haben Sie sich nun wegen der hohen Kosten verglichen oder weil Sie befürchten mußten, die Gegenseite werde mit Schmeißer einen »Sonderfrieden« auf Kosten des SPIEGEL und der Wahrheit abschließen? Schmeißer hätte ja immerhin ein Jahr Gefängnis zu erwarten gehabt, wenn er schuldig befunden worden wäre. Sicher hätte das Gericht ihm auch keine Bewährungsfrist zugestanden.
Kiel
PETER FELLENZ
... Ich glaube Ihnen gern, daß eine gewisse menschliche Rücksichtnahme gegenüber dritten Personen für Ihre Handlungsweise bestimmend war.
Wie sieht aber die Angelegenheit aus, wenn Sie nicht als Angeklagter, sondern als Zeuge vor den Richtern erscheinen müssen?
Braunschweig
WOLFGANG MÜLLER
... Augstein gibt nur an, man habe Schmeißers Berufslaufbahn nicht gefährden wollen ... Es mag erlaubt sein, noch zwei andere Versionen zu diskutieren:
▷ Von ostzonalen Sendern wird behauptet, Schmeißer sei durch eine größere Summe zu seiner Haltung veranlaßt worden.
▷ Man hat Augstein beim nationalen Schlips gepackt. Wer Jens Daniels Artikel seit 1949 kennt, wird das nicht völlig von der Hand weisen.
Hamburg
K. WULF
... Die Sache war unerquicklich und meines Erachtens unnötig, aber auch für die Gegenseite nicht gerade rühmlich.
Hamburg
GEORGE TZSCHIRNER Doctor beider Rechte Doctor der Staatswissenschaften früher Mitglied des Generalstabes und Kommandeur
Meine erste, große Enttäuschunng über Ihre »Ehrenerklärungen« mußte nach dem Studium Ihrer letzten Nummer dem vollen
Verständnis für Ihre Lage in diesem Prozeß weichen.
Krefeld
ARNO SCHULT
Dieser zwielichtige und mehr als überraschende Ausgang läßt leider zahlreiche Fragen offen ... Die behaupteten Tatsachen waren zwar nach der Formulierung des jetzigen Vergleichs nicht »ehrenrührig«, ob sie aber auch nicht pflichtwidrig waren, darüber mag die Öffentlichkeit in letzter Instanz entscheiden, was die Behauptung der engen Zusammenarbeit mit einem ausländischen Geheimdienst, gewisse Fluchtpläne im Falle eines russischen Angriffs, die Übergabe von Geheimmaterial und die angeblichen separatistischen Pläne betraf ... Die Führung des Wahrheitsbeweises war den angeklagten Personen in peinlicher und befremdender Weise dadurch erschwert beziehungsweise sogar unmöglich gemacht worden, daß ihren Kronzeugen seitens der Regierung - in eigener Sache also - die erforderliche Aussagegenehmigung verweigert wurde. Die Frage drängt sich aber geradezu auf, ob es etwa nur dieser, den Beklagten äußerst nachteilige prozessuale Umstand war, der sie veranlaßte oder zwang, sogenannte Ehrenerklärungen dieser wenig überzeugenden Art abzugeben, denn nach diesen Erklärungen vor dem Prozeßgericht bleibt doch ein erheblicher Rest an Unklarheit und Vorwerfbarkeit an den Klägern beziehungsweise Nebenklägern nach wie vor haften.
Rottenburg
DR. RUD. ZIMMERLE Rechtsanwalt
Ich habe den Artikel vom 6. August 1952 (Nr. 32/1952), der sich mit der Beschlagnahme des SPIEGEL befaßte, noch einmal aufmerksam gelesen, aber obwohl in der Zwischenzeit mehr als drei Jahre verstrichen sind, finde ich in den vierspaltigen, sehr minutiösen Ausführungen kein Wort, welches an Gewicht verloren hätte, welches nicht mehr »richtig« wäre und welches man heute bedauern oder bereuen müßte, Respekt!
Deshalb: nunquam retrorsum!
Neuenkirchen
HERMANN SIEVERS
Eine faulere und dünnere Begründung für einen Vergleich habe ich noch nicht gelesen. Der Volksmund ist der Ansicht, daß Du hier einer Sache Vorschub geleistet und Dein Gesicht verloren hättest. Ist kein Mensch mehr so kühn, eine Sache durchzustehen und seine Überzeugung zu verteidigen! ... Ich kenne keine Ehrenerklärung, welche etwas Wert hat; dagegen kenne ich einen Widerruf, worin eine Behauptung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurückgenommen wird. Das ist die einzige Ehrenerklärung, welche Wert hat. Hier ist aber nichts widerrufen worden. Daß die Advokaten mehr als vier Stunden unter sich feilschen mußten, beweist, wie faul die Sache ist. Hier hätten Sie eine Gelegenheit gehabt zu beweisen, daß bei uns doch noch nicht alles korrupt ist.
Höhr-Grenzhausen
KARL CORZILIUS
Ihre wertvolle Arbeit hat ja nun noch die unbezahlbare Krönung gefunden, die den
unerhörten Wert Ihrer Publikationen sozusagen noch offiziell unterstreicht.
Münster
HEINZ BREMER
Das Ergebnis des Prozesses ist beschämend - für den SPIEGEL! Wenn Adenauer Bismarck wäre, würde er sich jetzt etwa so äußern, wie dieser es vor hundert Jahren getan hat:
»Dieses einfältige Federvieh der deutschen Presse merkt gar nicht, daß es gegen das bessere Theil seiner eignen Bestrebungen arbeitet, wenn es mich angreift.«
Köln
ERNST TILGNER
Zunächst Ihnen und den anderen Herren herzlichen Glückwunsch zum Freispruch! ... Einen Freispruch bedeutet ja der Vergleich.
Den Vergleich habe ich im Wortlaut aus der »Welt« entnommen. Lese ich ihn durch nachfolgende Erläuterungen, die ich in Klammern setze, richtig?
Herr Schmeißer erklärt:
»Ich habe bei meinen Aussagen über den Bundeskanzler Adenauer und die Nebenkläger Botschafter Blankenhorn und Generalkonsul Reifferscheidt, die ihren Niederschlag in dem Artikel im SPIEGEL vom 9. Juli 1952 gefunden haben, nicht in beleidigender Absicht gehandelt (sondern in Wahrnehmung berechtigter Interessen, und zwar des deutschen Volkes, zu dem ich gehöre). Soweit (inwieweit ist nicht feststellbar) in meinen Aussagen ein Vorwurf des ehrenrührigen oder pflichtwidrigen Verhaltens gegen die Genannten enthalten ist, halte ich diesen (ehrenrührigen Vorwurf) nicht aufrecht.« (Das Verhalten der Genannten richtet sich von selbst.)
Die Herren Augstein, Jaene und Mans erklären:
»Wir, Herausgeber und Redakteure des SPIEGEL, geben die Erklärung ab, daß wir gegen Bundeskanzler Adenauer, Botschafter Blankenhorn und Generalkonsul Reifferscheidt den Vorwurf pflichtwidrigen und ehrenrührigen Verhaltens nicht erheben.« (Damit sollte sich der Bundestag befassen.)
Herr Dahs erklärt namens der Herren Adenauer, Blankenhorn und Reifferscheidt:
»Auf Grund dieser Erklärungen ziehen die Nebenkläger ihre Strafanträge zurück. Ich bin auch bevollmächtigt, dies für den Herrn Bundeskanzler bekanntzugeben, nachdem ich fernmündlich dessen Einverständnis erhalten habe.«
Wären die Aussagen Herrn Schmeißers vor dem Hessischen Verfassungsschutzamt wissentlich
oder grob fahrlässig falsch gewesen, wäre er längst wegen falscher Anschuldigung verurteilt worden. Nun steht fest, daß sie auch nicht fahrlässig falsch waren, denn sonst hätten Sie den Inhalt Ihres Artikels widerrufen müssen, weil er auf den Aussagen Herrn Schmeißers vor dem Verfassungsschutzamt beruht. Es steht also nichts im Wege, die in Ihrem Artikel berichteten Tatsachen in der Öffentlichkeit weiter zu erörtern ...
Soest
FERDINAND HOLTZWART
Nachdem Ihnen die Richtigkeit Ihrer Informationen so glänzend bescheinigt worden ist (herzlichen Glückwunsch!), steht einer Verbreitung der Wahrheit nichts mehr im Wege. Nur würde ich raten, in den Kopf des SPIEGEL den Satz aufzunehmen: »Irgendwelche Beleidigung toter oder lebender Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig!«
Worms
ROLF FR. JAEGER
So, so, der Herr Bundeskanzler hat also im SPIEGEL seinen Niederschlag gefunden, grammatikalisch gesehen. Junge, Junge, wer wohl solche Texte entwirft.
Hamburg
HANS LANGHOLD
Wenn der SPIEGEL solche Vergleiche schließt, dann ist die staatliche Moral, dann ist die journalistische Sauberkeit in Gefahr! Meine Herren! Wie Sie solches wiedergutmachen wollen, das dürfte Ihnen wohl selbst noch nicht klar sein.
Bonn
HERBERT HOYER
Mit Herrn und Frau von Herwarth habt Ihr ja nun nichts zu tun. Doch Euer Standard-Verteidiger, Ministerpräsident a. D. Reinhold Maier, hätte trotzdem besser getan, Eure Kollegen von der Presse nicht besonders darauf hinzuweisen. Nun muß der arme Bundesbürger wieder für einen Prozeß zahlen, der genau so ausgehen wird wie der Schmeißers: nämlich wie das Hornberger Schießen. Denn auch hier werden wieder wichtigste Zeugen keine Aussagegenehmigung bekommen - die erwartete Sensation bleibt aus.
Wuppertal
RALF MIROW
... Nach den Zeitungsberichten wurde Schmeißer in den ersten Nachkriegsjahren
wegen schwerer Verfehlungen und unberechtigter Führung eines juristischen Titels als Rechtsreferent im bayerischen Ministerium für Entnazifizierung entlassen. Heute soll er an der Universität Erlangen, und dann noch ausgerechnet Jurisprudenz, studieren. Wie ist es möglich, so fragt sich heute so mancher Bundesrepublikaner, daß ein Mann mit einer Laufbahn, die reich an Konflikten mit den Gesetzen zu sein scheint, von einer deutschen Universität für das Fach der Jurisprudenz immatrikuliert wird?
Nürnberg
JÜRGEN HORN
So, der Landgerichtsdirektor z. Wv. Raatz las aus Schmeißers Scheidungsakten die pikantesten Stellen vor. Was hatte das denn wohl mit dem zu be- oder verurteilenden Tatbestand zu tun, Herr Landgerichtsdirektor? Sie scheinen auch noch in der die deutsche Justiz seit eh und je beherrschenden Vorstellung befangen zu sein, daß ein Angeklagter von vornherein als Mensch zweiten Ranges, d. h. en canaille, zu behandeln ist.
Bremen
GEORG BUSSMANN
SPIEGEL-Leser H. C. Bremer hätte seine Gedanken über den Schmeißer-Prozeß nicht neu zu formulieren brauchen, wie er das in dem von Ihnen in Nr. 41 wiedergegebenen Brief getan hat. Ein Zitat aus seinem eigenen Aufsatz »Die Beamten und das Volk«, erschienen in der »Gegenwart« vom 7. November 1953, wäre dem Schmeißer-Prozeß vollauf gerecht geworden. Damals sagte nämlich SPIEGEL-Leser H. C. Bremer unter anderem:
»In der Rechtsprechung über den Ehrenschutz beobachtet man häufig ein unangebrachtes Solidaritätsgefühl der Strafjustiz mit den Behörden der Exekutive, die als Antragsteller bei Offizialanklagen, als Zeugen oder als öffentliche Ankläger auftreten. Bei vielen Richtern besteht offensichtlich eine gewisse Scheu, die Staatsverwaltung zu kompromittieren. Die Folge dieser Scheu ist aber der Verlust des Vertrauens zur Justiz überhaupt.«
Bebra
WALTHER HOLST
Das ist ja ein in der Tat fast unglaubliches Bekenntnis, das Herr Dr. Adenauer vor dem SPIEGEL-Herausgeber dargetan hat: »Wenn der Russe kommt, dann fliehe ich nicht, dann vergifte ich mich ...« Mir ist hierbei nicht allein der politische Aspekt interessant, obwohl im anderen Teil Deutschlands Millionen unter russischer Besatzung weiterleben, als vielmehr die Kontrastierung zu den christlichen Moralgeboten. Auch ein in der Politik alt gewordener Mann sollte sich in seiner letzten Stunde, wie immer sie sein mag, daran erinnern, daß er nicht Herr über sein Leben sein darf. Was sagen der Kardinal Frings und die klerikalen Kreise zu einem solchen Schwanengesang eines exponierten Katholiken?
Dortmund
ROBERT ARNOLD
... Das kann, das darf doch nicht wahr sein. Wie kann das ehrwürdige Haupt der Christdemokraten einen solchen Gedanken auch nur als flüchtige Versuchung fassen. Hat man nicht seit zehn Jahren eine solche Handlung eines anderen als größtes Verbrechen angeprangert? Wo bleibt denn das christliche Gedankengut, dem auch in der Politik zum Durchbruch zu verhelfen, man auf sein Banner schrieb? Stürzt denn darüber nicht der Himmel ein? Was muß ein so gutwilliges Volk empfinden, wenn es plötzlich auch nur befürchten muß, von seinem verehrten Kanzler in der Stunde der Gefahr im Stich gelassen zu werden? Wehe, aber dreimal wehe über dieses Volk, wenn es, alle Gebote vergessend, zu
der Einsicht kommen sollte, daß der Freitod eines fast Achtzigjährigen als »heroisch« zu betrachten sei!
Karlsruhe
KARL-ROBERT SCHÖPFLIN
Vielleicht lernt sogar unser Bundeskanzler aus diesem Prozeß etwas ...
Hamburg
URSULA PENNDORF
Du hast mehr als eine Bataille verloren, Du hast Dein Gesicht verloren - schau in den Spiegel.
Mannheim
PAUL HUBERT Direktor
... Ihre Zeitung ist überhaupt recht überheblich!
Ludwigshafen (Rhein)
HUGO KOTULLA
... las ich, daß der Justizminister von Schleswig-Holstein, Dr. Bernhard Leverenz, in einem Vortrag in der Volkshochschule Itzehoe ernste Bedenken über die Art der Erledigung des Schmeißer-Prozesses geäußert hat. - Ich teile diese Bedenken.
Flensburg
MANFRED ENGELHARD Oberregierungsrat z. Wv.
Hoffentlich bekommen Sie auch Entschädigung für die seinerzeitige Beschlagnahme.
Hamburg
HERMANN DABELSTEIN
Wäre es nicht möglich, den Artikel »Am Telefon vorsichtig«, seine Folgen und den vorläufigen Abschluß in einer Sonderausgabe zu bringen? Diese Ausgabe wäre ein Bestseller von historischem Wert. Auf der Titelseite sollte stehen: »Dieser Artikel ist nicht in beleidigender Absicht geschrieben.« Ob die Sonderausgabe beschlagnahmt würde?
Wertheim
DR. MED. K. H. HUHN
Möge Ihnen die Reaktion Ihrer zahlreichen Leser weiterhin in so positivem Sinne treu bleiben.
Hamburg
MAGRET BAUER
Wie kommt der Sprecher der Bundesregierung dazu, hinsichtlich der Frage, ob Schmeisser wirklich die ihm von der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover auferlegten Kosten selbst bezahlen könne, zu erklären:
»Es ist nicht zutreffend, daß die Bundesregierung sich direkt oder indirekt Schmeißer gegenüber bereit erklärt hat, die Kosten oder einen Teil zu zahlen.«
Stand denn das überhaupt zur Debatte? Doch wohl nicht. Warum also diese Verdacht erregende Erklärung! Qui s'excuse, s'accuse.
Frankfurt
WILLI JÜNEMANN
Sollten eines Tags die Russen
Einmarschiern in Deutschlands Triften,
Wird sich unser Bundeskanzler
Höchstpersönlich gleich vergiften.
Und nun beten alle guten
Katholiken: »Halt' die Russen,
Lieber Gott, uns doch vom Leibe,
Daß uns Konrad Adenauer
Weiterhin erhalten bleibe!«
Was kann schon ein Führer nützen,
Der im Falle der Gefahr
Sich vergiftet oder totschießt,
Wie's schon einmal vorher war.
Nein, das will uns nicht behagen
Und erscheint uns nicht geheuer:
Wenn der Konrad sich vergiftet,
Kommt er in das Fegefeuer.
Dieses aber wäre schlimmer
Als der erste Sündenfall:
Darum steig aufs Roß und kämpfe!
Denn dann kommst Du nach Walhall!
Flensburg
ADOLF RICHTER
Falls nach Beendigung des Verfahrens die Beschlagnahme der Ausgabe des SPIEGEL vom 9. Juli 1952 aufgehoben ist, darf ich um Übersendung eines Exemplars unter Nachnahme bitten.
Hanau
KARL KAROW Staatsanwalt
Wenn ich bedenke, mit welchem Aufwand Sie damals über das hartnäckige Rechtsempfinden eines Ihrer Redakteure berichteten,
der gegen die behördliche Konfiszierung einiger sowjetzonaler Zeitungen zu Felde zog, muß ich Ihr jetziges Verhalten mit einigem Befremden verfolgen.
München
H. STRIPPEL
Warum, um Himmels willen, hat man Herrn Schmeißer beziehungsweise den Redakteuren vom SPIEGEL nicht schon vor drei Jahren die Frage vorgelegt, ob sie in beleidigender Absicht gehandelt hätten? Dann wäre doch der ganze Prozeß nicht nötig gewesen ...
Flensburg
GEORG RICHTER
In Ihrer Sammlung der Pressestimmen über den Schmeisser-Prozeß habe ich die von »Paris-Presse« vermißt, die für meine Begriffe aus dem überraschenden Ausgang die einzige richtige Schlußfolgerung zieht, wenn sie schreibt:
»So gab es wohl einen Theatercoup, aber nicht den erwarteten: die Kläger haben ihre Klage zurückgezogen und Schmeißer seine Beschuldigungen. Überrascht und enttäuscht überlegen sich die Deutschen, daß die Affäre, selbst wenn Schmeißer übertrieben hat, mehr oder minder dubiose politische Manöver verhüllte, an derem Im-Schatten-Bleiben beide Parteien interessiert waren. Der einzige Nutznießer ist das Magazin DER SPIEGEL, dessen sensationelle Indiskretionen auf diese Weise eine Art Bestätigung erfahren haben.«
Mainz
FRIEDRICH NAUJOKS
Als 1920 der Vorsitzende der Deutschnationalen Volkspartei und Reichstagsabgeordnete Helfferich dem Reichsfinanzminister Erzberger (Zentrum) Vermischung politischer Tätigkeit mit eigenen Interessen, Unwahrhaftigkeit, Unanständigkeit und Benachteiligung Deutschlands vorwarf, brachte der Prozeß im wesentlichen den Wahrheitsbeweis der von Helfferich gegen Erzberger geäußerten Anschuldigungen. Dennoch wurde Helfferich verurteilt, weil die Umstände zur Genüge eine »beleidigende Absicht« ergaben. Damals genügte aber allein dieser Wahrheitsbeweis, um Erzbergers Stellung so schwer zu erschüttern, daß er am 12. März 1920 zurücktreten mußte. - Welche Konsequenzen zieht man heute in Bonn?
Hannover
CURT UNGER
... In England und in der Schweiz hätten die durch diese Angelegenheit belasteten Politiker ihre Ämter zur Verfügung gestellt, während beispielsweise in Frankreich die freimütige Kritik der Öffentlichkeit - die immer die Verehrung lebender Politiker, auch wenn sie »so viel Gutes« getan haben, verhindern wird - nicht ruhen würde, bis die beteiligten Politiker ihre Ämter zur Verfügung gestellt hätten.
Waldshut (Baden)
KLAUS WAGNER stud. rer. pol.
Der Verteidiger des Herrn Ziebell, Rechtsanwalt »Kille« Oestmann, scheint ein heller Junge zu sein; nach seinem bei Ihnen abgebildeten Konterfei ist zwar nicht anzunehmen, daß er schon als Kleinkind Tucholsky gelesen hätte - und auch später, in seiner Studentenzeit, wird er sich wahrscheinlich mehr mit der Pflege traditionellen akademischen Brauchtums als mit der Lektüre linksintellektueller Autoren befaßt haben. Aber seiner wachen, am römischen Recht geschulten Intelligenz wäre es durchaus zuzutrauen, daß er sich durch folgende Tucholsky-Verse zur Verleihung seines Spitznamens »Kille« entschlossen hätte:
»Du wirst mal Landgerichtspräsident!
Kille-kille!
Einer, der die Gesetzbücher kennt,
einer, der in den Sitzungen pennt,
und die Fresse zerhackt wie ein Corpsstudent -
kille ... kille ... kille ...!«
Oldenburg
ERWIN PANTEN