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WOHNUNGSBAU / EIGENHEIME Bürger im Grünen

aus DER SPIEGEL 29/1958

Viele Einwohner der Bundesrepublik werden demnächst in ihren Briefkästen eine Broschüre vorfinden, mit der sich Paul Lücke, Bundeswohnungsbauminister des dritten Adenauer-Kabinetts, der Öffentlichkeit vorstellen will. Diese Drucksache ist ein in Millionenauflage hergestelltes Traktätchen mit praktischen Ratschlägen für alle, die einen zur Zeit in Deutschland heftig strapazierten Wunschtraum verwirklicht sehen möchten: den Traum vom Eigenheim.

Bundeskanzler Adenauer hatte in seiner Regierungserklärung »die Durchführung des Familienheim-Gesetzes und die Einführung der Volksaktie« als die wichtigsten innenpolitischen Aufgaben seiner dritten Amtsperiode bezeichnet und damit als den Bürger neuen Typs den Volkskapitalisten anvisiert.

Er meinte denselben Zukunftsbürger, den Wirtschaftsminister Erhard in der zweiten Phase seiner sozialen Marktwirtschaft in Gestalt des Kleinaktionärs heranzüchten möchte. Da es aber noch lange dauern wird, bis sich der westdeutsche Normalverdiener in den Geheimnissen des Effektenmarktes zurechtfindet, soll inzwischen die Vision eines weißgekalkten Eigenheims im Grünen die Bürger der Bundesrepublik auf den Weg zum Volkskapitalismus locken.

Die Erfinder der neuen Eigentumspolitik versprechen sich vom Eigenheim erstaunliche staatspolitische Effekte: Der unstete, entwurzelte Mensch wird nach ihrer Meinung, sobald er am Gartenzaun des eigenen Heimes sein Pfeifchen schmaucht,

- immun gegen östliche Ideologien und

Vermassungstendenzen,

- treusorgender Erzeuger zahlreichen und

gesunden Nachwuchses,

- durch Blume und Pflanze wieder mit

der Natur verbunden.

Kurzum: die Erde hat ihn wieder.

Seit Jahren ist Paul Lücke der Christlich - Demokratischen Union gläubigster Streiter für diese soziologischen und staatspolitischen Beiprodukte der Wohnungsbaupolitik. Im ersten Bundestag hatte er die These vertreten, spätere Geschichtsschreiber würden das zwanzigste Jahrhundert einmal das Jahrhundert des sozialen Wohnungsbaus nennen. Und aus den Beratungen des Wohnungsbauausschusses wird das nicht minder zukunftsweisende Wort seines Vorsitzenden Paul Lücke berichtet, in Deutschland möge künftig der Bräutigam der Braut am Hochzeitstag den Schlüssel für das fertige Eigenheim überreichen.

Angesichts solchen Glaubenseifers und der Tatsache, daß die Eigentumsbildung zum Kern des dritten Regierungsprogramms herangereift war, konnte niemand dem Paul Lücke das Anrecht auf den Stuhl des Wohnungsbauministers streitig machen. nachdem Viktor-Emanuel Preusker ihn freigegeben hatte.

Minister Lücke, der noch kurz vor seinem Amtsantritt die »Gesellschaft zur Förderung des Familienheimes mbH« hatte gründen helfen, richtete in seinem Amtssitz Schloß Deichmannsaue alsbald eine Sonderabteilung ein, deren Aufgabengebiet der Bau von Eigenheimen und die sonstige Eigentumsbildung im Wohnungsbau ist. Gleichzeitig gab der neue Minister im regierungsamtlichen Bulletin einige programmatische Erklärungen über Kurs und Ziel seiner Wohnungsbaupolitik ab:

Nach Lückes Ansicht ist der Wohnungsbau nunmehr in erster Linie eine staatspolitische Aufgabe, dazu bestimmt, die Eigentumsbildung im Volke zu fördern. Das eigene Haus soll überdies in Zukunft nicht nur als eine ethisch wertvolle Sache, sondern auch als eine materiell nutzbringende Einrichtung angesehen werden. Man dürfe hinfort in einem Eigenheim nicht teurer wohnen als in einer vergleichbaren Mietwohnung.

Nach diesem deutlichen Hinweis auf bevorstehende Mieterhöhungen bekannte der Minister, es gelte, auch solche Leute zum Bau oder Kauf eines eigenen Heims zu animieren, die derartiges bisher noch gar nicht ernsthaft in Erwägung gezogen haben.

Der neue Wohnungsbauminister erhebt damit Ideen zum Programm, die in Westdeutschlands Wohnungsbaupolitik zum ersten Male im Jahre 1953 auftauchten. Als damals die dringlichste Wohnungsnot dank des Baus von einer halben Million Wohnungen jährlich abzuflauen begann, verabschiedete der Bonner Bundestag eine erste Novelle zum Wohnungsbaugesetz.

Sie verpflichtete Bund, Länder und Gemeinden, bei der Verteilung öffentlicher Gelder hinfort den Bau von Eigenheimen bevorzugt zu berücksichtigen. Mindestens 50 Prozent der Bundesmittel für Wohnungsbau wurden durch die Novelle für den Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen reserviert.

Schon bald nachdem diese Wohnungsbaunovelle verabschiedet war, begann der CDU-Abgeordnete Paul Lücke - damals noch nicht Minister -, ein neues Wohnungsbaugesetz zu formulieren, das Eigentumswohnung und Eigenheim endgültig zu den Hauptzielen aller Wohnungsbaupolitik machen sollte. Lückes Gesetz - es wurde am 4. Mai 1956 vom Bundestag verabschiedet - legt zugunsten des Eigenheims schematische Rangstufen fest und zwingt die Länder, den politisch begründeten Kurs auf das Eigenheim mitzusteuern, wenn sie in den nächsten Jahren noch öffentliche Gelder für den Wohnungsbau in Anspruch nehmen wollen Der Vorrang des Eigenheims ist in Paragraph 26 des Gesetzes eindeutig festgelegt:

Der Neubau von Familienheimen hat den Vorrang vor dem Neubau anderer Wohnungen noch Maßgabe der Vorschriften des Paragraphen 30.

Paragraph 30 macht es den Wohnungsbauministerien der Länder zur Pflicht, bei der Verteilung öffentlicher Mittel zunächst alle bewilligungsreifen Familienheim-Bauvorhaben zu berücksichtigen. Erst wenn das geschehen ist, dürfen öffentliche Gelder auch zum Bau von Mietwohnungen vergeben werden.

Ihr Glaube an den sittlichen und staatspolitischen Wert des Eigenheims hatte die Phantasie der christdemokratischen Wohnungsbauexperten derart beflügelt, daß sie in ihrem Gesetz sogar einen Rechtsanspruch auf öffentliche Mittel für Eigenheim-Bauherren verankern wollten. Wer ein Familienheim bauen wollte und 30 Prozent der Bausumme nachweislich beisammen hatte, sollte einen unabdingbaren Anspruch auf ein staatliches Baudarlehen erhalten. Dieser Anspruch sollte mit einer Wartenummer versehen und auf jeden Fall bei der Verteilung der Mittel berücksichtigt werden.

Nur am Einspruch des Bundesrates, dessen Zustimmung zu Wohnungsbaufragen laut Grundgesetz eingeholt werden muß, ist diese Bestimmung gescheitert. Im großen und ganzen aber wurde Lückes Gesetzentwurf von der Mehrheit des Bundestages gebilligt.

Mit der Ernennung zum Minister honorierte die Christlich-Demokratische Union den missionarischen Eifer, mit dem Paul Lücke drei Jahre lang für die Verankerung der Eigentumsidee im zweiten Wohnungsbaugesetz gearbeitet und damit der CDU zu einem überaus werbewirksamen Symbol für den Begriff des Volkskapitalismus verholfen hatte.

Spätestens bei Beginn der Wahlvorbereitungen im vergangenen Jahr hatte die Koalition erkannt, daß Wirtschaftsminister Erhards Volksaktienpläne schwerlich geeignet sind, die große Masse der Bundesbürger zu Kleinkapitalisten zu machen. Der Umgang mit Wertpapieren und Kurstabellen setzt mehr Wissen über volkswirtschaftliche Zusammenhänge voraus, als die meisten Deutschen besitzen; überdies ist die Aktie im Bankdepot ein reichlich abstrakter Besitztitel, höchst ungeeignet für die Mehrzahl kleiner Sparer, die - wenn sie ihr Geld schon anlegen - das Erworbene greifbar besitzen, betrachten und sich an ihm freuen wollen.

Ein eigenes Haus erfüllt nicht nur diese Voraussetzungen, es ist überdies seit Jahrzehnten ein Wunschtraum zahlreicher Bundesbürger, zumal solcher mit relativ kleinem Einkommen. Dieser Wunsch ist in Deutschland seit den Hungerjahren des ersten Weltkrieges lebendig. Damals bebauten Tausende vor den Toren der Städte ein Stückchen Land; später behielten sie es - den Ideen des Leipziger Arztes und Pädagogen Daniel Gottlob Schreber folgend - als Schrebergarten bei.

Das volkstümliche Idyll der Gartenlaube, um die fröhliche Kinder herumspringen, ist denn auch das populäre Wunschbild, mit dessen Hilfe Lücke und seine Mitstreiter heute ihre Eigenheimpläne propagieren. Er selbst ist von diesem Wunschbild im Ludwig-Richter-Stil angetan. Der Minister hat sich nach dem Kriege in Bensberg bei Köln ein 160-Quadratmeter -Eigenheim gebaut, und gelegentlich sieht man ihn in ausgetretenen Schuhen im Garten wirken. Lücke vertritt mit Leidenschaft dieselbe Ansicht, die sein Gartenfreund Konrad Adenauer auf der Kölner Bundesgartenschau so formulierte: »Wo Blumen gedeihen, gedeihen auch Kinder; und wo Kinder gedeihen, da gedeiht auch die Kultur und da gedeiht die Freiheit.«

In Lückes Garten gedeihen sechs Kinder - fünf Söhne und eine Tochter. Er selbst stammt aus einer frommen, kinderreichen Familie im Bergischen Land: Sein Vater, der Steinbruchmeister Lücke, hatte 14 Kinder, die sämtlich - soweit sie noch leben eigene Häuschen bewohnen und sich zahlreicher Nachkommenschaft erfreuen.

Aus den Kindertagen in dem bergischen Dörfchen Schöneborn, wo er die Volksschule absolvierte, rührt offenbar Minister Lückes unerschütterliche Überzeugung, daß ein eigenes Heim in freier Natur von universellem Wert ist. Hinzu kommt, daß er auch das andere Extrem kennenlernte: die Slums in Berlin-Wedding.

Ehe er Gelegenheit bekam, diese düsterste Seite des Großstadtlebens zu studieren, hatte Paul Lücke das Schmiede- und Schlosserhandwerk erlernt und war Jugendführer in der katholischen Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg geworden. 1935 wurde er zum Wehrdienst einberufen und gegen Ende seiner Dienstzeit, die er in Würzburg ableistete, von der Wehrmacht nach Berlin auf eine höhere technische Lehranstalt geschickt. Dort bestand er sein Ingenieur -Examen.

Damals wohnte Lücke im Arbeiter -Viertel Wedding, auch im Kriege noch - er war lange Zeit als Abnahme-Offizier bei großen Berliner Rüstungsbetrieben tätig. Jene Jahre im Wedding überzeugten den heutigen Wohnungsbauminister vollends von der Verderbtheit des Großstadtlebens und vom Elend der Mietkasernen. Er zitiert heute anklagend die niedrigen Geburtsziffern deutscher und ausländischer Großstädte: »Ich sage nicht, daß der Staat 'Kinder schaffen' soll, aber er darf es nicht am Raum dazu fehlen lassen.«

Der strenggläubige Katholik Lücke sieht im Familienheim die beste Garantie dafür, daß nicht überall in Deutschland neue Weddings entstehen, wo »die Kinder wegen der schlechten Wohnverhältnisse am Ende bei der Fürsorge landen«. Heim und Familie sind die Angelpunkte seines Denkens; der Minister ist Präsidialmitglied im Familienbund der Deutschen Katholiken, er ist führend im Deutschen Volksheimstättenwerk tätig, und er bekennt: »Seit ich aus westlicher Kriegsgefangenschaft zurückkam, habe ich eine Politik des Familienheims betreiben wollen. Ich wollte keine Höhere-Töchter-Politik, keine Außenpolitik machen; nein, ich wollte den Menschen das Familienheim schaffen, nachdem man in unseren Städten jahrzehntelang die Mindestbedingungen an Raum, Boden und Eigentum unberücksichtigt gelassen hat.«

Allerdings hatte Paul Lücke seinen ersten und einzigen Auftritt in der Weltpolitik auch mit einer ziemlichen Blamage bezahlen müssen. Er war es, der kurz vor den zweiten Bundestagswahlen das von der Bundesregierung selbst eingebrachte Atomgesetz zu Fall brachte, da er plötzlich gegen eine juristisch unverfängliche Formulierung »Bedenken« bekam. Mit seinen Bedenken wußte er 44 Fraktionsgenossen und den Bundeskanzler zu überzeugen. Lücke befürchtete, der Gesetzentwurf zur friedlichen Nutzung der Atom -Energie könne dem Bau von Atombomben einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Die »Neue Zürcher Zeitung« sprach von einem »atomaren Trauerspiel«. Paul Lücke damals in der »Welt": »Keine Entscheidung in meiner achtjährigen parlamentarischen Tätigkeit habe ich nach so gründlicher Prüfung gefällt wie diese. Keine allerdings hatte ein solches Gewicht.«

Seit diesem Auszug widmet sich Paul Lücke wieder ganz seinen Eigenheimplänen. Minister und Bundesregierung bedienen sich in ihren Erklärungen der gleichen weltanschaulich fundierten Lobpreisungen, die nach dem ersten Weltkrieg in den Versammlungen der Bausparkassen-Gründer zu hören waren. Auch damals hatte der Drang zum eigenen Herd im Grünen missionarisch sektiererische Züge: Die organisierte Eigenheimsparerei wurde zu Anfang in Deutschland von Methodisten betrieben.

Drogist und Seemann Georg Kropp, der 1921 unter anderem mit der damals württembergischen Landtagsabgeordneten Mathilde Planck die »Gemeinschaft der Freunde« (GdF Wüstenrot) gründete, gehörte der Methodistengemeinde Speyer und dem Guttemplerorden an. Seine Parole »Jeder Familie ein eigenes Heim« versprach Gesundheit, Familienglück und überhaupt eine sittliche Erneuerung des ganzen Volkes.

Sein Konkurrent Ludwig Heilmann, Gründer der »Deutschen Bau- und Siedlungsgemeinschaft«, erwartete von der Eigenheimbewegung noch greifbarere staatspolitische Effekte. Der wundergläubige Architekt wollte den Entwurzelten und Besitzlosen einen festen Standort in der Gesellschaft vermitteln. Mit schwarzem Haupthaar und dichtem Vollbart zog er über Land und versprach jedem für fünf Mark Monatsrate ein Eigenheim. Im Jahre 1927 erwartete er ernsthaft, zum Reichspräsidenten gewählt zu werden. Die Ministerliste mit den Namen seiner engsten Freunde trug er stets bei sich.

Wenn Georg Kropp in den Versammlungen der freiwilligen Feuerwehren seine Vorträge hielt, pflegte er aus dem Stand eine Flanke über einen Tisch oder einen Flügel zu machen, um den gesundheitsfördernden Wert des Bausparens zu demonstrieren. Inmitten einer Schar von Anhängern stach er unweit des Dorfes Wüstenrot einmal einen Spazierstock in die Erde und verkündete, von diesem Punkt aus werde das verrottete Europa erneuert werden. Für die Bausparpioniere war das Sparen auf ein eigenes Haus eine Art Weltanschauung.

Der Zulauf zu ihren neuartigen Sparkassen bewies, daß die Eigenheim-Apostel

bei der Bevölkerung etwas angesprochen hatten, was Bundeswohnungsbauminister Lücke einen deutschen Urtrieb nennt. 1928 zählte Kropps Gemeinschaft der Freunde schon 45 000 Sparer. Sie hatten Verträge über 645 Millionen Mark abgeschlossen. 110 Millionen Mark Baudarlehen waren bereits ausgezahlt, 5000 Eigenheime errichtet.

Dem kollektiven Bausparen lag der richtige Gedanke zugrunde, daß einem Anwärter auf ein Eigenheim in der Gemeinschaft mit anderen Sparern die Bausumme durchweg eher zur Verfügung gestellt werden kann, als wenn er allein spart. Kropp und Heilmann hämmerten diese Erkenntnis mit einem simplen Beispiel in die Köpfe ihrer Anhänger: Wer 10 000 Mark zum Bau braucht und jeden Monat 25 Mark erübrigen kann, muß 400 Monate lang sparen, bis er die Summe beisammen hat. Schon 400 Sparer jedoch bringen gemeinsam monatlich 10 000 Mark auf, so daß jeden Monat einer von ihnen durch Auslosung mit dem Bau seines Eigenheimes beginnen kann.

Bald ahmten Hunderte von Bausparkassen-Gründern das Beispiel Kropps und Heilmanns nach*. Die gesetzlichen Vorschriften über Gründung derartiger Institute erleichterten damals zahlreiche Schwindelgründungen, vornehmlich dadurch, daß kein ausreichendes Kapital vorgeschrieben war. Allein in den Jahren 1926 und 1927 entstanden 70 Bauspargemeinschaften. Ihre Zahl stieg bis 1931 auf 438. 162 waren jedoch inzwischen wieder zusammengebrochen, weil ihre Leiter entweder unfähig oder Betrüger waren. Eine der größten Bausparkassen, die damals Konkurs anmelden mußte, war die »Deutsche evangelische Heimstättengesellschaft mbH, Berlin«. Unter ihrem Generaldirektor Jeppel, einem ehemaligen Gemüsehändler, verloren 16 000 Sparer ihre gesamten Einlagen. An den Millionen-Unterschlagungen ihres Geschäftsführers Terhorst ging auch die »Heimstätten-Baubund eGmbH« zu Bruch. Kropp und Heilmann, die sich im Katechismus besser auskannten als in kaufmännischer Buchführung, wurden aus den von ihnen gegründeten Bausparinstituten entfernt.

Am 1. Oktober 1931 bremste der Staat die ungestüme Gründungswelle. Fortan war für die Gründung einer Bausparkasse eine Konzession erforderlich, und der Geschäftsbetrieb unterlag der Kontrolle des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung in Berlin. Mehr als 200 Kassen überlebten die damals eingeleitete Überprüfung nicht. Für die restlichen, honorigen Firmen erließ das Aufsichtsamt strenge Vorschriften Über Rechnungslegung, Tarife und Darlehnsbedingungen. Um eine Katastrophe zu verhindern und den als förderungswürdig erkannten Bauspargedanken zu erhalten, gab die Reichsregierung den Kassen 100 Millionen Mark Kredit.

Inzwischen nämlich hatten Tausende von Bausparern bereits zehn Jahre und länger ihre Beiträge bezahlt, ohne die Vertragssumme erhalten zu haben. Die Ursache derart langer Wartezeiten war freilich nicht etwa das Pech der betroffenen Sparer bei den Auslosungen; denn von der Praxis Kropps und Heilmanns - sie losten die angesammelten Gelder aus einem Topf aus - waren die meisten Bausparkassen längst abgegangen. Statt dessen wurden die Sparleistungen des einzelnen Bausparers nach mehr oder minder komplizierten Punktsystemen bewertet: Wer am längsten und am meisten gespart hatte, war zuerst an der Reihe.

Bei diesem System hängt die Länge der Wartezeit zwar nicht mehr - wie bei der Auslosung - vom Glück ab, sie richtet sich jedoch nach der Höhe der Summen, die den Bausparkassen jeweils zur Verfügung stehen. Solange sich also stetig neue Sparer den Bausparkassen anschließen und mit ihren Beträgen für volle Kassen sorgen, bleiben die Wartezeiten kurz. Sobald jedoch dieser Zustrom geringer wird oder gar ganz versiegt, werden die Wartezeiten länger, weil das vorhandene Geld nur für entsprechend weniger Bausparer reicht.

Hinzu kam damals, in den Jahren nach dem ersten Weltkrieg, daß die Bausparkassen noch überwiegend die sogenannte Vollfinanzierung betrieben: Der Bausparer erhielt von seiner Bausparkasse die angesparte Summe zurück und dazu den gesamten Rest der benötigten Bausumme - meistens 60 Prozent des Gesamtbetrages als hypothekarisch gesichertes, zinsverbilligtes Darlehen. Bei dieser Praxis dauerte die Frist vom Abschluß des Bausparvertrages bis zur Zuteilung des angesparten Kapitals und des Darlehens durchschnittlich 15 Jahre.

Bausparer, die etwa Mitte der dreißiger Jahre den Zuteilungsbrief von der Kasse erhielten, machten noch eine andere unangenehme Entdeckung: Um diese Zeit konnten sie auf dem freien Kapitalmarkt zum selben Zinssatz ein Hypothekendarlehen erhalten wie von der Bausparkasse. Sie hätten sich also die jahrelange Mitgliedschaft, wodurch sie sich das Recht auf eine günstige Hypothek zu sichern glaubten, sparen können.

Dieser Umstand und die abschreckend langen Wartezeiten veranlaßten immer mehr Sparer, ihre Verträge aufzukündigen. Im Frühjahr 1938 hielten sich bei den Bausparkassen Abmeldungen und Neuzugänge die Waage. Dem Aufsichtsamt in Berlin lagen Tausende von Beschwerden vor, darunter solche von Sparern, die bereits seit Anfang der zwanziger Jahre ihrer Zuteilung harrten.

In dieser mißlichen Situation entschlossen sich die meisten Kassen zu einer radikalen Reform: Sie gingen vom System der Vollfinanzierung ab, stellten also dem Sparer nicht mehr den gesamten Rest der Bausumme zur Verfügung, sondern nur noch einen Teil, und zwar als zweite Hypothek. Die erste Hypothek sollte sich der Sparer auf dem Kapitalmarkt, das heißt von Sparkassen, Pfandbrief-Banken oder Versicherungsgesellschaften, beschaffen*.

Da sich auf diese Weise die Vertragssummen verringerten, verkürzten sich auch die Wartezeiten auf ein erträgliches Maß. Erst auf der Grundlage dieser am 11. April 1938 vom Reichswirtschaftsministerium sanktionierten Neuordnung konnte der von Bausparkassen betreute Eigenheimbau wieder größere Ausmaße annehmen.

Krieg und Währungsverfall in den ersten Nachkriegsjahren stoppten den Eigenheimbau. Schon bald nach der Währungsreform jedoch begann in der Bundesrepublik ein Eigenheimboom, die Zahl der Eigenheimsparer stieg rapide an: 1956 waren bereits mehr als 300 000 Eigenheime gebaut, Ende 1957 gab es in Westdeutschland mehr als zwei Millionen Eigenheim-Sparer (zum Vergleich: 1937 waren es im Reich knapp 300 000).

Die Nachkriegswohnungsnot allein hätte eine Eigenheimschwemme dieses Ausmaßes freilich nicht bewirken können. Hinzu kam, daß - wie immer beim Neubeginn - durch den steten Zustrom neuer Sparer zunächst einmal die Kassen voll und die Wartezeiten kurz blieben und daß der Staat durch Steuervergünstigungen dem Eigenheimbauer zu beträchtlichen materiellen Vorteilen verhalf.

Die Bundesregierung fügte der schon seit 1934 geltenden Vorschrift, daß Bausparbeiträge als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgesetzt werden können, noch einen ganzen Katalog weiterer Steuererleichterungen hinzu:

- Bausparer, die ihres geringen Einkommens oder anderer Sonderausgaben wegen die Möglichkeit nicht nutzen können, ihre Bausparbeiträge vom steuerpflichtigen Einkommen abzusetzen, erhalten auf ihre Bausparbeiträge Prämien von 25 bis 35 Prozent bar vom Finanzamt. Die Höchstprämie pro Jahr beträgt allerdings 400 Mark.

- Für Eigenheime bestimmter Größe

braucht keine Grunderwerbsteuer gezahlt zu werden, auch Gerichtsgebühren werden erlassen.

- Nach Fertigstellung des Eigenheims kann der Bauherr laut Paragraph 7 b des Einkommensteuergesetzes 50 Prozent der Baukosten von seinem steuerpflichtigen Einkommen absetzen, und zwar je 10 Prozent in den ersten beiden und je 3 Prozent in den folgenden zehn

Jahren.

- Bei der Grundsteuer-Bemessung bleibt

der Wert des Gebäudes zehn Jahre lang unberücksichtigt.

Steuervergünstigungen werden für Eigenheime gewährt, deren Größe und Ausstattung durchaus gehobenen Ansprüchen genügen. Im Einfamilienhaus darf die Wohnfläche bis zu 144 Quadratmetern, im Eigenheim mit einer zweiten, abgeschlossenen Wohnung 192 Quadratmeter groß sein. Der bare Gesamtnutzen, den ein Bauherr aus allen Vergünstigungen ziehen kann, beläuft sich bei einem Einfamilienhaus mit 60 000 Mark Baukosten auf bis zu 10 000 Mark. Bis zu dieser Höhe finanziert die Allgemeinheit durch Steuerverzicht und Prämiierung den Eigenheimbau des einzelnen mit.

Wer sich beim Bau des Eigenheims mit einer geringeren Größe begnügt - 120 Quadratmeter für das Einfamilienhaus und 160 Quadratmeter für das Eigenheim mit Zweitwohnung - und monatlich nicht mehr als 750 Mark plus 100 Mark je Familienmitglied verdient, kann überdies vom Staat ein Baudarlehen bekommen. Dank dieser Regelung war der Staat im Jahre 1953 an der Finanzierung von 47 Prozent aller in jenem Jahr erbauten Eigenheim -Wohnungen beteiligt. 1956 waren es immer noch 41 Prozent, und in Zukunft wird der Anteil der mit Staatsdarlehen finanzierten Eigenheime wahrscheinlich auf über 50 Prozent steigen. Dafür wird Paul Lückes Wohnungsbaugesetz sorgen.

Das Gesetz gibt den Eigenheimen bei der Vergabe öffentlicher Mittel nicht nur grundsätzlich Vorrang, es bestimmt auch, daß öffentliche Baudarlehen für Familienheime mindestens zehn Prozent höher sein sollen als Mittel für vergleichbare Mietwohnungen. Kinderreiche Bauherren bekommen eine Sonderzuteilung. Für das dritte und für jedes weitere Kind gibt ihnen der Staat zusätzlich je ein Darlehen in Höhe von 1500 Mark, völlig zinslos. Es muß jährlich mit etwa zwei Prozent getilgt werden. Zahlt der Bauherr die Zusatzdarlehen vorzeitig zurück, so wird ihm darauf noch ein Tilgungsbonus ähnlich der Wohnbauprämie erstattet.

Im Bundestag feierten die Abgeordneten der Koalition das Wohnungsbaugesetz als eine soziale Großtat. Während aber das erste Wohnungsbaugesetz im Jahre 1950 noch einstimmig verabschiedet wurde, stimmten für Paul Lückes Entwurf nur die Abgeordneten der Bonner Koalitionsparteien.

Der SPD-Wohnungsbauexperte Werner Jacobi nannte Lückes Entwurf ein Diskriminierungsgesetz gegen den Bau von Mietwohnungen. Die Sozialdemokraten vertraten die Ansicht, Lückes gut gemeinte Absichten gingen weit über die realen Möglichkeiten der Bundesrepublik hinaus und würden die Wohnungsnot nur unnütz verlängern.

Seit die ersten praktischen Erfahrungen mit dem Wohnungsbaugesetz vorliegen - es ist inzwischen rund zwei Jahre in Kraft -, ist die Kritik der Länderregierungen an Lückes großem Werk nicht verstummt. Die Abneigung von Länder und Gemeinden gegen den Bau von Eigenheimen entspringt vornehmlich der Tatsache, daß für Eigenheimsiedlungen meist enorme Erschließungskosten aufgewandt werden müssen (Straßen, Wasserleitung, Kanalisation), die zum größten Teil ihrem Säckel zur Last fallen.

Überdies verfügen viele dichtbesiedelte Gemeinden nicht mehr über genügend Bauland für großräumige Siedlungen. Der SPD -Abgeordnete Jacobi kritisiert: »Für das Industriegebiet mit seinen annähernd neun Millionen Menschen einen Vorrang für das Familienheim festzulegen, ist einfach ein Hirngespinst.«

Westdeutschlands Stadtverwaltungen wollen viel lieber auf den noch brach liegenden Bau- und Trümmergrundstücken an fertigen Straßen Miethäuser bauen als auf freiem Feld vor der Stadt Eigenheime. Auch die ländlichen Gemeinden in der Umgebung von Großstädten, die noch über Bauland verfügen, wehren sich wegen der horrenden Aufschließungskosten und der sogenannten Nachfolgekosten für Schulen, Kindergärten und ähnliches dagegen, zu Schlaftrabanten der Großstädte zu werden, in denen das Geschäftsleben blüht.

Nach den Erfahrungen des Düsseldorfer Stadtbaudirektors Tamms hat Lückes Wohnungsbaugesetz die Unterbringung der Wohnungsuchenden erschwert. Ein Eigenheim, so rechnet man in der Düsseldorfer Bauverwaltung, benötigt wenigstens fünfzehn Meter Straßenfront und enthält in der Regel nur eine Wohnung. Im Miethaus dagegen können auf etwa gleicher Breite acht Wohnungen gebaut werden. Die Aufschließungskosten pro Wohnung sinken mithin beim Miethaus auf einen Bruchteil.

Stadtbaudirektor Tamms: »Die Bevorzugung des Eigenheims ist Herrn Lückes politische Konzeption - alles richtig und

lobenswert. Wir sind nicht gegen das Eigenheim. Aber wir tendieren zum Bau von Mietwohnungen, weil sie billiger sind, weil man für sie weniger Land braucht und weil sie geringere Aufschließungskosten erfordern.«

Gerade in den Großstädten, denen es am schwersten fällt, Lückes gesetzlich verankerter Eigenheim-Vorliebe zu entsprechen, herrscht die größte Wohnungsnot, während auf dem flachen Lande - wegen der Abwanderung vieler Menschen in die Städte - der Wohnraummangel stellenweise geringer geworden ist. So sind beispielsweise in den letzten drei Jahren aus den bayrischen Landkreisen rund 260 000 Personen abgewandert, davon 100 000 nach München. Die Folge: 1952 gab es in München 52 000 wohnungsuchende Familien, Ende 1957 waren es 80 703.

Münchens Stadtväter wollen deshalb nach dem gleichen Rezept verfahren wie die anderer Großstädte: Sie wollen die Baulücken ausfüllen, in großem Stile Miethäuser bauen und die Öffentlichkeit vor wildem Zuzug warnen. Baureferent Fischer vertritt die Ansicht, mit dem Bau von Eigenheimen könne er die Wohnungsnot Münchens nicht beseitigen.

Die Verkehrsexperten liefern den Stadtplanern weitere Argumente gegen das Eigenheim. Sie warnen vor extensiver Bebauung ländlicher Randgebiete, weil dadurch die Verkehrsnöte der Großstädte noch größer werden würden, als sie es ohnehin schon sind. Schon jetzt sind die Zubringerstraßen zum Stadtkern der meisten Großstädte in den Hauptverkehrszeiten überlastet. Wenn in den Außenbezirken immer mehr Trabanten-Orte mit Eigenheimen entstehen, schwillt das Heer der Autos, Motorräder und Mopeds, mit denen die Eigenheimbewohner zur Arbeit und nach Hause fahren, weiter an, und es müßten für nachgerade astronomische Summen Straßen erweitert, gebaut und neue öffentliche Verkehrsmittel eingerichtet werden.

Schließlich wenden sich auch die Städtebauer gegen die sture Bevorzugung des Eigenheims. Das äußere Bild der mit Eigenheimen bebauten Randgebiete großer Städte veranlaßte die Deutsche Bauzeitschrift zu einem trübsinnigen Kommentar: »Dort wo sich einst streng begrenzte Stadtkörper klar konturiert von den Wiesen und Feldern ihrer großräumigen Umgebung abhoben, verfilzen sich heute amorph auseinanderfließende Randgebiete mit einer mißgestalteten Nutzlandschaft zu einem städtebaulichen Chaos.

»Es ist fast tragisch zu nennen, daß gerade der Eigenheimbau zu dieser Entwicklung in erschreckendem Maße beigetragen hat. Denn er ist ja aus der Sehnsucht des Städters geboren, aus der versteinerten Stadt, ihrer Unrast und ihrem Lärm in eine harmonischere Welt zu entfliehen. Sein Ergebnis aber ist siedlungspolitisch, städtebaulich und baugestalterisch, aufs Ganze gesehen, eine krasse Fehlentwicklung. »

Befürworter des rationelleren Mietwohnungsbaus begründen ihre Ansicht außerdem mit einem Hinweis auf die veränderten Lebensgewohnheiten der Bevölkerung. Jenes romantische Idyll vom Eigenheim, das durch Propaganda und Gesetzesmaßnahmen der Bundesregierung gepflegt wird, steht ihrer Ansicht nach schon heute im Gegensatz zur Lebensauffassung großer Teile der Bevölkerung. Zumal jüngere Menschen würden durch die Förderungsmaßnahmen förmlich zu einer Wohn- und Lebensform verlockt, die nicht die ihre ist und aus der sie nach einiger Zeit vielfach doch wieder ausbrechen würden. Für viele Menschen sei nun einmal der Abendbummel über die Schaufensterstraßen mehr als nur eine liebe Gewohnheit.

Die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften, die vornehmlich große Mietwohnungsblöcke bauen, opponieren verständlicherweise am schärfsten gegen Lückes Eigenheimpolitik. Sie haben, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden und den sozialdemokratischen Landesregierungen, durchaus Möglichkeiten, des Wohnungsbauministers Eigenheimträume zu konterkarieren, denn Lücke ist bei der Durchführung seines Programms auf die gutwillige Mitarbeit von Ländern und Genieinden angewiesen.

Freilich entspringt die Abneigung der SPD gegen allzu viele Eigenheime nicht nur praktischen Erwägungen. In dem gleichen Maße, in dem sich die CDU von ihrer Eigenheimpolitik eine Festigung der gegenwärtigen politischen Verhältnisse verspricht, fürchtet die SPD offenbar, daß der Besitz eines Eigenheims bei vielen ihrer Genossen die Einstellung zum Eigentum und zu Fragen der Sozialisierung verändern und überhaupt ihren politischen Kampfeseifer spürbar dämpfen könnte.

Ideologische Erfahrungen dieser Art hatte schon der Reichsorganisationsleiter Dr. Robert Ley im Dritten Reich sammeln können, als er ein großes Eigenheim-Bauprogramm für Parteigenossen ankurbelte. Ley stellte bald fest, daß Eigenheimbesitzer seltener die Parteiversammlungen besuchten und in der Parteiarbeit nachlässiger wurden als andere Pg. 1934 stellte Ley daß Programm deshalb ein.

Eine weitere Ursache der sozialdemokratischen Vorliebe für Mietwohnungen in Wohnblöcken mag die Tatsache sein, daß - bis 1954 - der soziale Wohnungsbau in Westdeutschland zum größten Teil von den gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften betrieben wurde, die sich nahezu ausschließlich mit dem Bau von Mietwohnungen beschäftigten. Dank ihrer eingespielten Organisation und ihrer nicht selten durch Personalunion bekräftigten Verbindungen zu den Gemeinden sind den Wohnungsbaugenossenschaften große öffentliche Mittel zugeflossen.

Diese gemeinnützigen Genossenschaften haben im Laufe der Zeit den enormen Bestand von rund 1,5 Millionen Wohnblock -Wohnungen angehäuft, die sie geschäftsmäßig verwalten. Und seit vor sechzig Jahren im Berliner Wedding von Sozialisten die ersten Wohnungsbaugenossenschaften gegründet wurden, sind die Genossenschaftsverwaltungen eine beliebte Sinekure verdienter SPD-Führer*. Als die SPD im Bundestag Lückes Absichten kritisierte, warf ihr der rechte Flügel des Hauses vor, sie bange nur um die »mit öffentlichen Mitteln aufgebauten Latifundien in den Großstädten«.

Sei es nun, daß zumindest die Länder mit sozialdemokratischen Regierungen aus politischen Gründen opponieren oder daß die Länder und Gemeinden sich auf ihre Stellung als Hauptgesellschafter der Gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen besonnen haben, auf jeden Fall steuern sie den Bonner Kurs auf das Eigenheim seit einiger Zeit nicht mehr so recht mit. Die Vertreter der Länder im Bundesrat sabotierten denn auch Paul Lückes Herzenswunsch auf den unabdingbaren Darlehnsanspruch.

Der Minister, dem im Krieg bei einem Sprengstoff-Anschlag französischer Widerstandskämpfer das linke Bein weggerissen wurde, sagt: »Der organisierte Kampf gegen meine Absichten war für mich zeitweilig entsetzlicher als der Verlust meines Beins im Kriege.«

In solcher Not kann Lücke stets des stärkenden Zuspruchs seines kinderreichen Kanzlers sicher sein. Konrad Adenauer, der mehrfach betont hat, die Deutschen dürften kein sterbendes Volk werden, ist wie Lücke vom Wert des geburtenfördernden Eigenheims überzeugt. Seine besondere Abneigung gilt den Wohnhochhäusern, die nach dem Vorbild der Hamburger Grindelhochhäuser allenthalben in deutschen Großstädten gebaut werden.

Adenauer: »Ich bin der Auffassung, daß Hochhäuser, die zu Wohnzwecken gebaut werden, zur Entpersönlichung des Menschen beitragen, insbesondere deshalb, weil sie die so dringend notwendige Verbindung der Familie mit der Natur, mit der Pflege eines Gartens unmöglich machen. Und doch ist nichts so geeignet, die Großstadt zu einer Verderbnis wahren Menschentums werden zu lassen, als die mit der Großstadt vielleicht verbundene Loslösung des Menschen von der Muttererde. Diese Gefahr wird durch die Wohnhochhäuser vervielfacht.

Nach Ansicht der Städtebauer aber ist die moderne Mietwohnung mit einer Loggia oder einem Balkon für viele Leute die richtige Wohnform. Städtebauer Tamms warnt überdies: »Von den Eigenheimen sieht man immer nur die schönsten Bilder: Die Kinder spielen Ball, und Vati pflanzt im grünen Garten Kohl. Wer davon angetan ist, sollte sich das Ganze einmal im November ansehen, dann sieht es anders aus. Wer will denn schon, wenn er in die Oper fahren möchte, im Abendkleid draußen erst durch den Dreck waten?«

Nun machen sich freilich die meisten Eigenheimsparer, die mit Hilfe von Steuervorteilen und Staatskrediten relativ billig zu Hausbesitz zu kommen hoffen, kaum Sorgen um ihre Abendgarderobe. Viel stärker wird der Drang zum eigenen Heim durch finanzielle Faktoren gebremst, nämlich durch den rapiden Anstieg

- der Baukosten und

- der Bauland-Preise,

den die Bundesregierung nicht verhindert hat. Durch ihre konzentrierten Förderungsmaßnahmen blähte sie vielmehr die Nachfrage weiter auf und entpuppte sich damit als der größte Preistreiber auf dem Sektor des Eigenheimbaus.

Die Bank deutscher Länder bemerkte im Herbst 1955 in einem ihrer Monatsberichte, daß mittlerweile »mancher Baulustige mit seinem Eigenkapital viel weniger weit kommt, als er ursprünglich gehofft hatte«. Damals waren die Baukosten im Vergleich zum Jahre 1950 um 30 Prozent gestiegen. Drei Jahre später, im Sommer 1958, beträgt die Verteuerung rund 46 Prozent (siehe Graphik Seite 33).

In noch schnellerem Tempo wurden auch die Baugrundstücke immer teurer und überdies knapp. Der eigenheimskeptische Wohnungsbauexperte Jacobi von der SPD, der für sich selbst allerdings das Wohnungsproblem durch den Bau eines Eigenheims lösen wollte, hat die nähere Umgebung Kölns vier Jahre lang nach einem geeigneten Bauplatz durchstreift. Erst dann gelang es ihm, für sich und weitere 18 Bauherren beim Kultusministerium Nordrhein-Westfalen ein Baugelände freizukämpfen, auf dem im Jahre 300 vor Christus eine Gruppe germanischer Krieger bestattet worden sein soll und das deshalb unter Denkmalschutz stand.

Mit elf Mark pro Quadratmeter zahlte Jacobi noch einen günstigen Preis. Obwohl nämlich für Bauland ein Preisstoppgesetz aus der Vorkriegszeit gilt, hat sich auf dem Grundstücksmarkt ein Schwarzhandel entwickelt, der die Preisverordnungen zur Farce macht. Die Bundeshauptstadt selbst gibt dafür ein anschauliches Beispiel. Stellenweise ist dort der Grundstückspreis von 1,50 Mark je Quadratmeter auf 30 bis 40 Mark gestiegen und hat den Landbesitzern am Rhein zu schnellem Wohlstand verholfen.

In vielen Gegenden des Bundesgebietes kostet einfaches Ackerland, für das nach dem Preisstoppgesetz etwa zwei Mark je Quadratmeter gezahlt werden dürfen, bis zu 20 Mark und mehr. Der Stopppreis wird in den meisten Fällen dadurch umgangen, daß Makler und Käufer in den Kaufvertrag den Stopppreis eintragen und weitere zehn- oder fünfzehntausend Mark unter der Hand den Besitzer wechseln. Mitunter wird das Bauland auch zum Festpreis verkauft, jedoch verlangt der Verkäufer im Einverständnis mit dem Käufer horrende Zusatzpreise für Obstbäume, Sträucher oder Lattenzäune.

Notare und Behörden kennen diese Praktiken, bei denen überdies der Staat um die Grunderwerbsteuer betrogen wird. Sogar Stadtverwaltungen, die Bauland abgeben, umgehen die Stopppreisverordnung. Viele Tausende von Bausparern, die ihre bereits zugeteilten Baudarlehen nicht abrufen, sind dazu gezwungen, weil sie kein preiswertes Grundstück erwerben könner Westdeutschlands Bausparkassen versuchen deshalb immer häufiger, selbst größere Baugelände zu kaufen und sie für ihre Sparer zu parzellieren.

Diese Schwierigkeiten haben in letzter Zeit dazu geführt, daß der Zustrom neuer Eigenheimsparer bei einigen Bausparkassen allmählich geringer wird. Der Rückgang ist zwar noch nicht groß, doch werden vereinzelt die gleichen fatalen Auswirkungen spürbar, unter denen die Bausparkassen schon Anfang der dreißiger Jahre zu leiden hatten: Die Wartezeiten werden wieder länger.

Nach der Währungsreform, als die Zahl der Bausparer alljährlich rapide wuchs und dementsprechend viel Geld einkam, brauchten die ersten Eigenheim-Aspiranten nicht lange zu warten, bis sie ihre Bausparhypothek erhielten. Wer durch Sonderzahlungen schnell den Mindestbetrag - 40 % der Vertragssumme - ansparte, konnte anfangs bald nach der Mindestfrist von 18 Monaten sein Baudarlehn erhalten. Auch weniger begüterte Sparer, die nur einiges mehr als die Pflichtbeiträge einzahlten, erhielten ihre Baudarlehn zunächst schon nach wenigen Jahren von der Kasse ausbezahlt.

Dadurch entstand der Eindruck, es handele sich beim Bausparen um eine relativ kurzfristige Finanzierungsmöglichkeit, was neben den Steuervergünstigungen erheblich zu dem Eigenheim-Boom der Nachkriegszeit beigetragen hat. Verstärkt wurde dieser Eindruck überdies durch die Möglichkeit, Bausparverträge mit einem sogenannten Zwischenkredit vorzufinanzieren, wenn man es mit dem Bau besonders eilig hatte. Bei diesem Verfahren erhielt der Bausparer von seiner Kasse einen Sonderkredit* in Höhe seiner Bausparsumme vorweg. Im übrigen lief sein Vertrag wie jeder andere weiter.

In einem ihrer letzten Geschäftsberichte schrieben die öffentlichen Bausparkassen: »Die kurzen Wartezeiten der vergangenen Jahre waren geeignet, den Begriff des Bausparens mit der kurzfristigen Erlangung nachstelliger Finanzierungsmittel gleichzusetzen. Die öffentlichen Bausparkassen sind dieser Auffassung schon bisher entgegengetreten. Es wird in Zukunft erst recht ihre Sorge sein müssen, die Zuteilungserwartungen ihrer Bausparer mit den realen Möglichkeiten in Einklang zu bringen.«

Inzwischen sind nämlich die Schattenseiten der Rekordzugänge vergangener Jahre sichtbar geworden: Im gleichen Maße, in dem sich die Scharen der Neuzugange in den vergangenen Jahren schnell vergrößerten, wächst jetzt entsprechend die Zahl der zuteilungsberechtigten Verträge, für die jedoch das Spargeld, das zur Auszahlung bereitsteht, manchmal nicht mehr ausreicht, jedenfalls nicht mehr zur Auszahlung im gewohnten flotten Tempo. Denn bei stagnierendem Geschäftsverlauf, also wenn sich Einzahlungen und Ausleihungen die Waage halten, beträgt die mittlere Wartefrist mehr als acht Jahre.

Für einen Bausparer, der nur die monatlichen Pflichtsparbeiträge aufbringen kann, so heißt es dazu in einem bisher unveröffentlichten Expertenbericht, dürfte diese Wartezeit von acht bis neun Jahren noch erträglich sein, da er sowieso rund sieben Jahre braucht, um das Mindestguthaben von 40 Prozent der Bausparsumme anzusparen. Fraglich sei jedoch, ob auch die leistungsstärkeren Sparer, die an dem hohen Sparaufkommen bisher maßgeblich beteiligt waren, Wartezeiten geduldig hinnehmen, die selbst bei erheblichen Sonderspareinzahlungen beträchtlich länger sein würden als bisher.

Verlängerte Wartezeiten werden voraussichtlich denjenigen Bausparern Ärger bereiten, denen die Zeit zu lang wird, und die deshalb ihr langgespartes Geld zurückverlangen. Bisher konnten es sich die Bausparkassen leisten, solche Beträge prompt und in einem Batzen zurückzuzahlen. Dazu sind die Kassen jedoch nicht verpflichtet: Die Bausparbedingungen schreiben für solche Fälle lediglich vor, daß die angesparten Summen in Raten zurückgezahlt werden müssen, und zwar in dem gleichen Rhythmus, in dem sie eingezahlt wurden. Bei einem stärkeren Rückgang der Bausparkonjunktur werden die Kassen von diesem Recht zweifellos auch Gebrauch machen.

Angesichts dieser Entwicklung halten die Bausparkassen Ausschau nach Möglichkeiten, eine übermäßige Verlängerung der Wartezeiten zu verhindern. Als eine Art Notbremse bietet sich ihnen die Möglichkeit an, auf ihre großen Bestände von Hypotheken Kredite aufzunehmen. Solche Globalkredite könnten von Versicherungsgesellschaften, Hypothekenbanken oder von den Landeszentralbanken gegeben werden.

Einige Kassen präparieren sich vorsorglich auf einen besonderen Kundendienst. Die öffentlichen Bausparunternehmen lassen beispielsweise durch die ihnen nahestehenden öffentlichen Sparkassen Bausparverträge abschließen und die normalen Einzahlungen leisten. Später werden dann die angezahlten oder bereits fälligen Verträge verkauft, so daß der künftige Kunde nicht mehr oder nicht mehr lange auf die Zuteilung zu warten braucht.

Vorsichtige Bausparkassen - Direktionen schränken bereits die Werbung ein und stellen sie wieder auf den kleinen Sparer ab; der keine Sonderzahlungen leistet und deshalb mit längeren Fristen rechnet. Der Chef der Deutschen Union Bausparkasse, Dortmund, gab seinen Vertretern beispielsweise die drastische Anweisung: »Bringt mir nicht den Schrotthändler mit dem großen Geldsack, bringt mir scheißnormale Leute!«

Während sich also die Bausparkassen als Spezialinstitute für den Eigenheimbau darauf besinnen, daß es einmal ein Lebensziel gewesen ist, ein eigenes Haus zu errichten, will die Bundesregierung ihr politisch motiviertes Förderungsprogramm für Eigenheime vermittels des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gewaltsam vorantreiben.

Dabei geht sie allerdings ein gefährliches Risiko ein: Falls aus den zwei Millionen Bausparern einmal drei oder vier Millionen werden und die Bundesregierung weder den Preisanstieg stoppt noch die Baulandfrage löst, könnte der Tag kommen, an dem die von Amts wegen animierten Eigenheimsparer ihre Preiskalkulation zusammenbrechen sehen und sich von der Bundesregierung betrogen fühlen.

Lücke weiß sehr gut, daß Beschaffung von preiswertem Bauland die Archillesferse des Eigenheimbaues ist, und da er von Ländern und Gemeinden kaum Hilfe erwarten kann, bleibt ihm als Ausweg nur ein gesetzestechnischer Kraftakt: Die Regierung wird durch gesetzliche Zwangsmaßnahmen Bauland beschaffen müssen, wenn ihr Programm vom Eigenheim im Grünen nicht letztlich am Bauland-Mangel scheitern soll.

Sie hat deshalb im Bundestag erneut den Entwurf eines Bundesbaugesetzes eingebracht, das haargenau auf die Lückesche Eigenheimideologie zugeschnitten ist. Dieser Gesetzentwurf, der bereits vom zweiten Bundestag ausgiebig beraten, wegen Zeitmangels aber nicht mehr verabschiedet wurde, soll unter anderem die Enteignung aller Grundstücke ermöglichen, die seit mehr als fünf Jahren baureif erschlossen sind, vom Eigentümer aber nicht bebaut werden.

Grundstücksbesitzer, auf deren Boden ein Eigenheimbauherr reflektiert, haben nach den Bestimmungen des Entwurfs nur eine Chance, die drohende Enteignung abzuwenden: Sie müssen selbst bauen.

Wegen des nicht gerade marktwirtschaftlichen Vorhabens, durch Zwangsenteignungen neues Eigentum zu schaffen, stößt der Gesetzentwurf allerdings selbst bei den

christlichen Demokraten und auch bei

Bundeswirtschaftsminister Erhard auf Kritik. Feststeht, daß Lückes Gesetzesvorlage auch im neuen Bundestag langwierig durch die Ausschüsse beraten werden muß. Überdies ist ungewiß, ob die gleichfalls im Gesetz vorgesehene Aufhebung des Preisstopps für Bauland nicht zu einer Sanktionierung der Schwarzmarktpreise führt.

Mit Hilfe dieses Gesetzes hofft Wohnungsbauminister und Eigenheimbesitzer Lücke, seine Eigenheimpläne endlich im erstrebten Umfange durchsetzen zu können. Er ist trotz aller Gegenargumente nach wie vor davon überzeugt, daß öffentliche Mittel im Wohnungsbau auf lange Sicht nur dann sinnvoll angelegt sind, wenn sie für den Bau von Eigenheimen ausgegeben werden.

Ob es ihm allerdings gelingen wird, diesem Glaubenssatz auf die Dauer Geltung zu verschaffen, bleibt noch abzuwarten. Der Widerstand einiger Länder gegen die schematische Bevorzugung des Eigenheims bei der Verteilung öffentlicher Mittel läßt nicht nach. Die Länder wollen erreichen, daß Minister Lückes Wohnungsbaugesetz so bald wie möglich geändert wird, und zwar so, daß künftig Städte und Gemeinden selbst entscheiden können, ob sie dem Bau von Mietwohnungen oder dem Bau von Eigenheimen den Vorzug geben wollen.

Bayrische Wohnungsbauexperten haben das Herzstück des Wohnungsbaugesetzes, den Paragraphen 26 (Vorrang des Eigenheims), sogar schon neu formuliert. Dieser Paragraph soll nach dem Wunsch der Bayern künftig vorschreiben, daß öffentliche Mittel »so einzusetzen sind, daß allen Anträgen auf den Bau von Mietwohnungen und Eigenheimen in einem den örtlichen Wohnungsbedürfnissen angepaßten Verhältnis untereinander entsprochen werden kann«.

Die Bayern wollen das aus sentimentalen, wenn auch lobenswerten Motiven geborene Eigenheim-Programm Lückes auf realistische Maßstäbe reduzieren. Im Verein mit anderen Bundesländern wollen sie das Lücke-Gesetz über den Bundesrat zu Fall bringen.

* Einige Vorläufer, wie die »Bau-Sparkasse für jedermann« des Pastors Bodelschwingh, hatte es schon gegen Ende des 19. Jahrhunderts gegeben. Sie ähnelten den noch älteren Bausparkassen Englands und Nordamerikas, verschwanden in Deutschland aber bald wieder.

* Die Hypothek wird im Grundbuch eingetragen und besagt, daß Grund und Boden nebst dem daraufstehenden Haus als Sicherheit für eine Geldforderung dienen. Es können mehrere Hypotheken auf ein Grundstück eingetragen werden. Wenn wegen Zahlungsunfähigkeit des Hypothekenschuldners Grund und Haus als Sicherheit in Anspruch genommen werden müssen, wird zunächst der Hypothekengläubiger (Darlehensgeber) befriedigt, dessen Hypothek als erste im Grundbuch eingetragen ist (Erste Hypothek). Erste Hypotheken bieten also dem Darlehensgeber eine weit bessere Sicherheit als zweite und dritte Hypotheken und sind auf dem Kapitalmarkt entsprechend leichter zu beschaffen.

* Zum Beispiel: Hubert Biernat: Aufsichtsratsmitglied der »Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft Rote Erde, Münster«; Max Brauer: Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzer der »Gemeinnützige Siedlungs-AG, Hamburg«; Dr. Julius Brecht: Direktor des »Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, Köln«; Heinrich Sträter: Aufsichtsratsvorsitzer der »Gemeinnützige Wohnstätten-Genossenschaft Dortmund-Süd« und des Verbandes der Westfälisch-Lippischen Gemeinnützigen Wohnungsunternehmungen«; Heinrich Zinnkann: Vorstandsmitglied der »Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft des Hessischen Handwerks AG, Frankfurt (Main)«.

* Allerdings ist ein solcher Vorschuß auf die spätere Zuteilung teuer. Er ist mit sieben Prozent gegenüber viereinhalb Prozent für das normale Baudarlehen zu verzinsen. Der Vorschuß wird nur gewahrt, wenn die Ansparsumme von 40 Prozent vorliegt und man die Ablösung der Zwischenkredite durch die normale Zuteilung auf den Bausparbrief binnen 15 Monaten erwarten kann,

Eigenheim-Minister Lücke: »Wo Blumen gedeihen ..

... gedeihen auch Kinder.« Familie Lücke, Besucher

Pfadfinder Lücke (Mitte oben)

Der Widerstand gegen meine Pläne war ..

Feuerwerker Lücke

... schlimmer als der Verlust meines Beins

Kohlbauer Lücke

Sechs Kinder im Garten

Lücke-Eigenheim in Bensberg: Wer ein Haus besitzt, wählt richtig

Bausparkassen-Gründer Heilmann, Mathilde Planck, Kropp: Flanke über das Klavier

Bausparer-Auslosung in Wüstenrot (1925): Sittliche Erneuerung aus der Suppenschüssel

Eigenheim-Siedlung (Ludwigsburg): Dreck im November?

Mietwohnungs-Block (München-Bogenhausen). Billiger und praktischer?

Wohn-Hochhaus (Hamburg): Verderbnis wahren Menschentums?

Städtebauer Tamms (r.)*: »Eigenheim-Vorrang im Ruhrgebiet ist ein Hirngespinst«

Eigenheim-Vorfahre Schreber

Impulse aus der Gartenlaube

Grundeigentümer Lücke (r.), Chef Adenauer: Mißgestaltete Nutzlandschaft?«

Neue Heimat

»Wenn man mich rechtzeitig gefragt hätte, Herr Eisenhower - kleine Eigenheime

mit Gärtchen hätte ich da hingesetzt...«

* Mit Düsseldorfs Oberbürgermeister Georg Glock vor dem Modell eines Bauprojektes für 40 000 Bewohner, das in Düsseldorf-Süd verwirklicht werden soll.

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