Vorlage abgelehnt Bundesrat lässt Verbot von Wildtieren im Zirkus scheitern

Eine Kegelrobbe ist besser in Freiheit aufgehoben als im Zirkus. In Klöckners Entwurf kam die Spezies aber nicht vor
Foto: Marcus Brandt / dpaBereits dreimal hat der Bundesrat ein Verbot von Wildtieren in reisenden Zirkussen gefordert – nun hat er eine entsprechende Vorlage scheitern lassen. Die Verordnung von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) bekam im Bundesrat am Freitag nicht die nötige Mehrheit. Die Pläne sahen vor, dass Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären nicht mehr neu angeschafft werden dürfen. Festgelegt werden sollten zudem erstmals Anforderungen an die Haltung aller Zirkustiere – etwa an fachkundige Versorgung, Unterbringung und Beschränkungen der Transportdauer.
Doch den Ländern gingen die Entwürfe nicht weit genug. Das Gesetz betreffe lediglich neu angeschaffte Tiere und gelte nicht für Großkatzen, Robben und Reptilien, hatten etwa die Grünen-Justizsenatoren von Berlin und Hamburg, Dirk Behrendt und Anna Gallina, gemeinsam mit der hessischen Umweltministerin Priska Hinz kritisiert. »Dabei steht außer Frage, dass eine artgerechte Haltung von beispielsweise Löwen im Zirkus nicht möglich ist«, schrieben sie es in einer gemeinsamen Erklärung. Der Umweltausschuss der Länderkammer hatte empfohlen, neben Großkatzen auch Robben und Reptilien in das Verbot einzubeziehen.
Vorlage kommt zu spät
Der Bundesrat hatte 2003, 2011 und 2016 gefordert, ein Haltungsverbot für bestimmte Zirkustiere zu erwirken, betonte der Ausschuss in seiner Empfehlung . Erst fünf Jahre nach dem letzten Bundesratsbeschluss habe die Bundesregierung reagiert. Die Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten haben bereits Verbote oder weitreichende Restriktionen, zur Haltung von Wildtieren – zum Beispiel Österreich, Finnland, Bulgarien.
Klöckner sah den Fehler indes nicht bei sich, sondern in der Parteipolitik. Sie betonte: »Wildtiere haben nichts in der Manege verloren.« Die Blockade des Bundesrats sei deshalb ein Vergehen am Tierschutz. Die Verordnung wäre ein Meilenstein dafür gewesen. »Gefordert wurde dieser Schritt über Jahre, auch vom Bundesrat – nun hat er es aus purer Parteipolitik platzen lassen.« Mehr Tierschutz erreiche man, wenn man handele. »Diese große Chance hat der Bundesrat vertan.«
»Der vorgelegte Entwurf war unambitioniert«, sagte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt. Bei Wildtieren, die bereits in Zirkussen gehalten würden, sollte das Verbot aus seiner Sicht nicht greifen. »Zudem sollte das Verbot nicht für Großkatzen, Robben oder Reptilien gelten.« Klar sei aber, dass Löwen im Zirkus nicht artgerecht gehalten werden könnten. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass nur das Zurschaustellen der Tiere verboten sein sollte, nicht aber deren Haltung. »Verstöße gegen die Verordnung wären außerdem folgenlos geblieben. Diese Verordnung wäre kein wirksames Mittel gewesen, um die Leiden von Wildtieren in Zirkussen zu verhindern«, sagte Behrendt.