Bundestag und Landesverrat
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Matthias Hoogen (CDU), erklärte in einer Fernsehsendung zur SPIEGEL-Affäre über den geltenden Landesverrats-Paragraphen:
»Der Bundestag wird es sich angelegen sein lassen müssen, den Landesverrats-Paragraphen näher zu konkretisieren, näher zu umschreiben, damit der Bürger, an den er sich richtet, weiß, was der Gesetzgeber als strafbar und was er nicht als strafbar angesehen wissen will. Es ist nach meiner Ansicht nicht angängig, daß einem, gegen den ein Vorwurf erhoben wird, erst im nachhinein durch einen Sachverständigen, oder durch mehrere Sachverständige oder sogar erst durch einen Obergutachter gesagt wird, daß das, was er getan habe, strafbar sei oder nicht strafbar sei.«