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Carlo Schmid

aus DER SPIEGEL 4/1952

Carlo Schmid, 55, Vizepräsident des Bundestages (SPD) und Hausbesitzer in Tübingen, Goethestraße 17, gewann den Prozeß um die vor seinem Hause stehende Trauerweide. Dieser Baum hatte seine Wurzeln unter der Straße hindurch in das Abwasser-System des gegenüberliegenden Hauses gebohrt und dort unliebsame Verstopfungen hervorgerufen. Das Gericht billigte dem klagenden Nachbarn lediglich den Paragraphen 910 des BGB. zu. Danach kann er »Wurzeln eines Baumes ..., die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten.« Die Weide bleibt.

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