Corona-Verordnung Was jetzt für Geimpfte und Genesene gilt – und wie der Nachweis erfolgt

Erstmals seit Pandemiebeginn gelten für Geimpfte und Genesene bundesweit Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Was möglich ist, wo weiter Einschränkungen gelten – und wer überhaupt als geimpft oder genesen gilt.
Mehr als nur Spaziergang: Für Geimpfte und Genesene entfallen künftig die Kontaktbeschränkungen

Mehr als nur Spaziergang: Für Geimpfte und Genesene entfallen künftig die Kontaktbeschränkungen

Foto: Kirchner-Media / Wedel / IMAGO

Geimpfte und Genesene können in Deutschland wieder mehr Freiheiten genießen. Eine entsprechende Verordnung des Justizministeriums wurde am Donnerstag zunächst vom Bundestag – und nun auch vom Bundesrat abgesegnet. Schon zum Wochenende kann die Verordnung greifen, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss sie noch per Unterschrift in Kraft setzen. Eine reine Formsache.

Die Bundesregierung erlässt die Verordnung auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes. Ursprünglich war die Erarbeitung erst für Ende Mai geplant – einige Bundesländer hatten allerdings bereits eigene ähnliche Regelungen vorgenommen. So sind bereits in fast allen Ländern gegen Corona Geimpfte und Covid-Genesene mit Getesteten gleichgestellt – zum Beispiel beim Gang zum Friseur entfällt so die Testpflicht. Manche Bundesländer wie Bayern und Hessen haben darüber hinaus weitere Lockerungen auf den Weg gebracht.

Die nun bundesweite Verordnung regelt unter anderem Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Quarantäneregeln – ein Überblick.

Welche Regeln gelten für Geimpfte und Genesene?

Diese vier Erleichterungen treten in Kraft:

  1. Die geltenden Kontaktbeschränkungen fallen weg. Das heißt: Geimpfte und Genese dürfen sich mit beliebig vielen anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, werden sie nicht eingerechnet. Besucht also eine geimpfte Mutter und ein ungeimpfter Vater mit dem Kleinkind die ungeimpften Nachbarn, dann ist das jetzt erlaubt: Der Vater ist die eine Kontaktperson, die der Nachbarhaushalt empfangen darf. Die Mutter zählt nicht mehr.

  2. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr. Geimpfte und Genesene dürfen sich nachts bewegen, ohne lokale Bestimmungen der Bundesnotbremse berücksichtigen zu müssen.

  3. Die Quarantänepflicht nach Reisen entfällt. Mit einer Ausnahme: Reisen Geimpfte oder Genesene aus einem Virusvariantengebiet ein, gilt die Quarantäne doch. Noch ist unklar, wie solide der Impfschutz bei Mutanten greift – die Ausnahme gilt hier als Schutzmaßnahme.

  4. Geimpfte und genesene Menschen werden zudem den Negativ-Getesteten gleichgestellt. Das heißt, sie müssen vor einem Friseurbesuch oder dem Termin-Shopping nicht mehr zum Schnelltest.

Aber: Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten weiterhin.

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Wer gilt als geimpft?

Jeder, der den vollständigen Impfschutz erhalten hat.

Laut Verordnung ist das der Fall, wenn nach der letzten notwendigen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Bei den Impfstoffen von Biontech, AstraZeneca und Moderna gilt das entsprechend nach der Zweitimpfung. Bei nur einmalig zu verimpfenden Vakzinen von Johnson & Johnson hingegen schon nach der Erstimpfung.

Wie weise ich meine Impfung nach?

Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können. In der Regel genügt der Impfpass. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellte zudem einen digitalen Impfausweis für den Sommer in Aussicht.

Wer gilt als genesen?

Jeder, der schon einmal eine Coronainfektion überstanden hat. Laut Verordnung allerdings nur, wenn die Erkrankung nicht länger als sechs Monate her ist.

Wie weise ich nach, dass ich Corona hatte?

Akzeptiert wird nur der Nachweis eines positiven PCR-Labortests – positive Schnelltests genügen nicht. Dieser PCR-Test muss mindestens 28 Tage alt sein. Und darf höchstens sechs Monate alt sein – weil nur so lange von einem ausreichenden Immunschutz ausgegangen werden kann.

Darf ich als Geimpfter oder Genesener auch wieder in Cafés oder auf Konzerte?

Nein. Zwar gibt es einzelne Bundesländer, die in Modellprojekten Restaurants oder Geschäfte öffnen – auf Bundesebene regelt die Verordnung allerdings nichts Vergleichbares.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte auch, dass die jetzigen Regelungen keinen Rechtsanspruch auf die Öffnung von Schwimmbädern, Kinos oder Cafés für Geimpfte und Genese mit sich bringen. Die Verordnung sei »ein wichtiger Schritt hin zur Normalität«, aber ob und wann Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen öffnen, hängt vom Infektionsgeschehen ab.

Kommt mit der Verordnung auch eine Impfpflicht?

Nein. Die Corona-Impfungen bleiben weiter freiwillig.

Sind weitere Lockerungen für Geimpfte und Genesene geplant?

Vorerst nicht. Die Bundesregierung macht weitere Lockerungen und Öffnungen vom Infektionsgeschehen abhängig. Justizministerin Lambrecht sagte, die Pandemie müsse weiter bekämpft werden: »Wir alle müssen gemeinsam mit Hochdruck daran arbeiten, dass diese Schritte in die Normalität alsbald eben nicht nur für Geimpfte und für Genesene gelten, sondern wir alle diese ersehnte Normalität uns wieder zurückerarbeiten.«

mrc/dpa
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