STRAFJUSTIZ »Da muss mehr gewesen sein«
Als Karen Gaucke, 37, und ihr Baby am 15. Juni 2006, einem Donnerstag, aus ihrer Wohnung in Hannover scheinbar spurlos verschwanden, befand sich der Kindsvater in einer Situation, die den meisten Männern nicht nur Bauchschmerzen, sondern Alpträume bereiten würde. Da gab es nämlich neben der sieben Monate alten nichtehelichen Tochter Clara von Karen Gaucke auch noch einen fünf Monate alten nichtehelichen Ole von einer anderen Frau. Der Kindsvater hatte, kaum dass er von der ersten ungewollten Schwangerschaft erfuhr, gleich die nächste Frau geschwängert.
Darüber hinaus gab es eine aktuelle Geliebte sowie eine ganze Schar abgelegter Damen. Und sämtliche Beteiligte waren, gleichsam Krönung der Umstände, beim TUI-Konzern Hannover beschäftigt.
Karen Gaucke war, nach Mutterschutz und Erziehungszeit, gerade wieder an ihren Arbeitsplatz bei der TUI zurückgekehrt. An Peinlichkeit kaum zu überbietendes Gerede stand dem Mann also bevor. Und Erklärungsnot wegen der Geliebten, von der zwar Karen Gaucke wusste und demnächst vermutlich viele andere Mitarbeiter auch erfahren würden - aber Oles Mutter nicht. Ausgerechnet mit ihr aber lebte er zusammen.
Auch die Karriere des Kindsvaters war in Gefahr. Man kennt doch die Fragen: Wenn der Leiter einer Controlling-Abteilung, von dem Pflichtbewusstsein und analytisches Handeln verlangt werden, gleich zwei Kolleginnen schwängert und weitere Liebschaften unterhält - kann man sich auf diesen Mitarbeiter verlassen?
Michael P., 38, muss sich seit dem 23. Januar vor dem Landgericht Hannover wegen der Morde an Karen Gaucke und Tochter Clara verantworten. Die Beweise scheinen erdrückend. So hatte P. am 14. Juni, also einen Tag vor dem Verschwinden von Mutter und Kind, in Braunschweig einen Leihwagen, einen Toyota Avensis, vom 15. bis zum 17. Juni reserviert - wofür er nur fadenscheinige Gründe angeben kann. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt ihn, damit die Leichen weggeschafft zu haben.
Für den Abend des 15. Juni hatte sich P. mit Karen Gaucke bei ihr zu Hause verabredet, um mit ihr das leidige Thema Unterhalt zu klären. Bis 19.45 Uhr telefonierte Karen Gaucke mit einer Freundin. Dann beendete sie das Gespräch. Sie müsse jetzt rasch Clara füttern und zu Bett bringen, da um 20 Uhr P. komme. Seither gibt es kein Lebenszeichen mehr von ihr und dem Kind, bis heute nicht. Wo sind die beiden? Dass sie noch leben, ist so gut wie ausgeschlossen. Wo aber sind dann die Leichen?
P. bestreitet die Verabredung nicht; er sei pünktlich gekommen und habe geklingelt, doch es habe niemand geöffnet, sagte er anfangs bei der Polizei. Er habe noch einmal geklingelt, gewartet und Karen schließlich eine SMS geschrieben: »Wo bist du? Wir waren verabredet. Ich warte noch. Melde dich.« Sie habe auch darauf nicht geantwortet. Um 21 Uhr, nachdem er eine halbe Stunde lang umhergefahren sei, habe er erneut erfolglos geklingelt. Mit dem Verschwinden der beiden Personen, beteuerte er, habe er nichts zu tun.
Gegen 21.10 Uhr sei er nach Hause gefahren, weil er mit dem Fahrrad zu einem Biergarten wollte, wo sich Freunde - es war Fußball-WM - zum Fernsehen getroffen hatten. Auf dem Weg habe er gemerkt, dass ein Reifen fast platt war. Daher sei er wieder zurückgefahren und habe seinen Dienstwagen, einen Audi, genommen.
Etwa zur Halbzeit, gegen 22 Uhr, sei er eingetroffen und habe mit den Freunden bis etwa 23.15 Uhr zusammengesessen. Anschließend sei er direkt nach Hause gefahren - nein, in Gedanken angeblich erst in Richtung der Geliebten und dann erst gen Heimat. Der Leihwagen, den er nachmittags in Braunschweig abgeholt hatte, habe bis Samstag ungenutzt in der Nähe seiner Wohnung gestanden.
Wozu hat P. ihn dann gemietet? Und warum in Braunschweig? In Hannover gibt es doch genügend Autoverleih-Firmen.
Er habe mit seiner Geliebten ein paar schöne Tage verbringen wollen, sagt er zunächst. Nur: Diese Frau wusste nichts von ihrem Glück. Sie war nach Paris gereist zu einem Robbie-Williams-Konzert.
Dann erklärt P. die Anmietung des Wagens damit, dass er mal einen Toyota habe testen wollen, falls ihm der Dienstwagen weggenommen würde. Nur: Wer einen Toyota ausprobieren will, bekommt in der nächsten Niederlassung den gewünschten
Typ für eine Testfahrt gratis. Und ein Entzug des Dienstwagens stand laut Aussage eines Vorgesetzten nie zur Debatte.
Die Staatsanwaltschaft nimmt daher an, dass Karen Gaucke an jenem Juni-Abend P. nichtsahnend einließ. Und dass er sie und das Kind dann »unter Einsatz massiver körperlicher Gewalt, mutmaßlich eines Schlag- oder Stichwerkzeugs«, tötete. Abwegig ist diese Vermutung nicht. Denn in Karen Gauckes Wohnung fanden die Ermittler Spuren, die auf ein wahres Blutbad in Küche und Bad hindeuteten.
Als die Polizei die Wohnung betrat, habe die Küche fast steril ausgesehen, sagte ein Zeuge vor Gericht, so, als habe jemand besonders gründlich gewischt und geschrubbt; bei Karen Gaucke habe es nie so aufgeräumt ausgesehen. Doch als die Fahnder die Waschmaschine von der Wand rückten, entdeckten sie eine Lache eingetrockneten Blutes der jungen Mutter. Blut auch unter den Herdfüßen, den Fußleisten, Tropf- und Rinnspuren am Backofen, Spritzer im Bad, an den Wänden, in den Fugen der gesäuberten Fliesen.
Schüppchen vertrockneten Blutes, die laut Aussage eines Sachverständigen von glattem Material wie einer Plastiktüte oder -plane abgefallen sein müssen, fand man im Kofferraum des Leihwagens. Soll diese Spur etwa auch der große Unbekannte gesetzt haben, wie P. offenbar glauben machen will? Manche Spuren sind so winzig, dass das Auge sie nicht mehr wahrnimmt - und dennoch bringt die moderne Kriminaltechnik sie ans Licht. Für Zweifel bleibt im Fall Gaucke kaum noch Raum. »Da muss mehr gewesen sein«, der Sachverständige ist sich sicher, an Kleidung, an Wischtüchern. Man muss nicht Meisterdetektiv sein, um sich vorzustellen, wie das Blut Karen Gauckes in P.s Leihwagen kam.
Seitdem er des Doppelmordes beschuldigt wird, schweigt P. Er schweigt auch vor Gericht. Er sitzt einsam auf der Anklagebank, hinter seiner Anwältin Hela Rischmüller-Pörtner, die ihn tapfer verteidigt - und er schweigt. Das sei gutes Recht jedes Angeklagten, sagen die Juristen. Kein Mensch müsse sich selbst belasten, keiner dürfe zu einem Geständnis gezwungen werden. Und wenn ein Angeklagter nichts sagen wolle, dürfe das Gericht ihm dies nicht nachteilig auslegen.
»Controller sind normalerweise seelenlose Menschen«, sagt P.s Chef als Zeuge. P. schweigt. Eine Freundin erinnert sich, dass Karen Gaucke P. mal einen »moralisch desorientierten, wankelmütigen und skrupellosen, ja gewissenlosen Menschen« nannte. Er schweigt. Ein Sachverständiger erklärt, auch an P.s Schuhen, die er an jenem Abend getragen hat, sei Karen Gauckes Blut gefunden worden. Wie kam es dorthin, wenn er am Tattag angeblich nicht in der Wohnung war? P. schweigt. Der Vorsitzende Richter Bernd Rümke fragt ihn nachdrücklich, ob er nicht doch etwas dazu sagen möchte. P. schweigt.
Es ist unbestritten sein Recht. Doch nicht von jedem Recht muss Gebrauch gemacht werden. Der Inhaber eines Rechts kann auch darauf verzichten, wenn die Pflicht, die einem Recht meist auf dem Fuß folgt, so herandrängt wie im Fall Gaucke.
Wie kann einer auf seinem Schweigerecht beharren, wenn ihm ein Vater und eine Mutter gegenübersitzen, die die Ungewissheit, was mit Tochter und Enkelkind geschehen ist, schier zerreißt? Die Hoffnung, die Verschwundenen lebend wiederzusehen, haben die Gauckes aufgegeben. Doch sie wollen wissen, wo die Toten sind. Das ist mehr als nur ein Anliegen. Haben sie nicht ein Recht darauf, an einem Grab zu trauern? Dieses Recht steht im Gegensatz zum Schweigerecht des Angeklagten in keinem Gesetzbuch. Doch es ist im Gewissen eines jeden Menschen, der noch über ein Quentchen Humanität verfügt, verankert. Wie hält P. das Schweigen aus? Darf er das Leid der Eltern noch steigern, indem er ungerührt auf seinem Vorteil besteht? Selten prallen geschriebenes und ungeschriebenes Recht so hart aufeinander wie im Fall Gaucke.
Zweifel, ob P. mit dem mutmaßlichen Verbrechen an Karen und Clara Gaucke etwas zu tun hat, schwinden zusehends. Über P. urteilen hellwache und hellhörige Richter. Ihnen ist der nur durch den Angeklagten auflösbare Konflikt der Interessen bewusst. Denn jeder Hinweis auf die Leichen käme einem Geständnis gleich, das aber weder durch Druck noch gar durch Drohung herbeigeführt werden darf. Doch die Rechnung - sage nicht, wo die Leichen sind, dann kann man dir nichts oder höchstens Totschlag nachweisen - geht nicht ohne weiteres auf, wenn sich so viele Mosaiksteine zu einem Bild fügen.
Der ältere Bruder Karen Gauckes, vom Gericht über die Beziehung der Schwester zu P. befragt, beschrieb ein flüchtiges Urlaubsabenteuer, das kurz darauf, als die gegenseitige Unverträglichkeit schon überdeutlich war, noch zu einer Schwangerschaft führte. »Karen rechnete überhaupt nicht mehr damit, schwanger werden zu können«, sagte der Bruder. Doch um des Kindes willen habe man es dann noch einmal miteinander versuchen wollen. »Währenddessen setzte er schon das andere Kind an«, so die Formulierung des Bruders. »Ich habe meine Schwester noch nie so aufgelöst und verletzt erlebt wie damals, als sie davon erfuhr.«
Aus dieser Enttäuschung mögen die Streitereien zwischen Karen Gaucke und P. rühren, die an jenem 15. Juni endgültig beendet werden sollten. P. war wohl zahlungswillig, doch die Berechnungen gestalteten sich schwierig. Ein Kind mit Anspruch plus eine Mutter, dann ein zweites Kind, eine zweite Mutter. Dann die Rückkehr der Mütter ins Berufsleben, was jeweils die Höhe der Alimente veränderte - und dazu die prinzipienstarke Karen Gaucke, die »nervte«, wie Zeugen sagten, dass P. nicht pünktlich zahle und nicht genug zahle und Unterlagen zurückhalte.
Inzwischen gaben zwei Mithäftlinge als Zeugen zum Besten, was P. ihnen angeblich über die Tat erzählt hatte. Von hinten die Kehle durchgeschnitten, das Kind erstickt, in Mülltüten verpackt, irgendwo vergraben - man kann viel behaupten, wenn die Leichen fehlen. Die Verteidigerin klagt über fortdauernde Ermittlungen der Polizei, die ihr die Arbeit erschwerten. Obwohl der hannoversche Rechtsanwalt Matthias Waldraff ihnen vorbildlich beisteht, sind die Gauckes am Ende ihrer Kraft.