HAUSARZT Das Nickerchen
Zu einer Schlafkur die vier Tage dauern und ihre nervösen Spannungen lockern sollte, begab sich die Ehefrau Grethe Müller*, 30, in, die Wohnung ihrer Eltern, entkleidete sich und legte sich zu Bett.
Der Arzt Helmut Heinrich Landgrebe, mit dem sie die häusliche Behandlung verabredet hatte, kauerte an der Lagerstatt nieder. Er füllte eine Spritze mit 0,45 Gramm des Betäubungsmittels Evipan und führte die Injektionskanüle in die Armvene der rotblonden, vollschlanken Patientin ein. Dann verabfolgte er zur zusätzlichen Beruhigung eine Dosis Megaphen in den Oberschenkel.
Frau Müller »zappelte noch ein Weilchen herum«, wie der Arzt sich später erinnerte, und ließ programmwidrig sogar eines ihrer Beine aus dem Bett hängen, so daß der Heilbehandler es wieder unter die Decke schieben mußte.
Dann aber trat die Wirkung ziemlich spontan ein. Allerdings widersprach sie medizinischen Erfahrungen: Die Patientin blieb bei Sinnen, der Arzt dagegen verlor sie offenbar. Jedenfalls wußte die nur halb betäubte Heilsuchende später zu berichten, der Arzt Landgrebe habe in ihrer Schläfrigkeit sich etwas zuliebe, ihr damit aber etwas zuleide getan.
Auch Landgrebe mußte zugeben, daß der ärztliche Akt nicht nach schulmedizinischen Regeln verlaufen sei: Er will mit der Patientin zusammen eingeschlafen sein. Landgrebe: »Ich muß wohl eingenickt sein.«
* Wie lange das Nickerchen gedauert, haben mochte, war danach nicht mehr feststellbar. Landgrebe konnte sich nur noch erinnern, daß er schließlich aufschreckte, »etwas Kaltes, wohl die Hand der Frau« in seinem Nacken spürte und wahrnahm, wie die Betäubte »merkwürdig gurrende, fast grunzende Laute« von sich gab. Noch ganz benommen, eilte er aus dem Kranken-Haus.
Das geschah am 9. Dezember vergangenen Jahres. Am Dienstag vergangener Woche verurteilte die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Göttingen den Arzt wegen schwerer Unzucht zu zwei Jahren Zuchthaus, fünf Jahren Berufsverbot und vier Jahren Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte**. Landgerichtsdirektor Dr. Erich Stark zur Begründung: »Das war das Schlimmste, was ein Arzt einer Patientin antun konnte.«
Zwar hatten nicht weniger als drei medizinische Sachverständige dem Gericht zu bedenken gegeben, daß zumal nervös überspannte Frauen im Evipan-Rausch zu manchmal erquickenden Fiktionen neigen, die sie nach dem Wiedererwachen für pure Tatsache halten. Aus diesem Grunde, so dozierten die Gutachter, gehöre zur ärztlichen Routine, Evipan und ähnliche Narkotika stets nur in Gegenwart eines neutralen Aufpassers zu verabfolgen.
Die Begleitumstände des Falles Müller und nicht zuletzt Landgrebes Lebensgeschichte veranlaßten die Richter jedoch, eine mißbräuchliche Berufsausübung dieses Arztes für erwiesen zu halten. Landgrebe, Jahrgang 1927, gehörte - wie die Einvernahme des Angeklagten ergab - offenkundig nicht zu den seriösesten Vertretern seines Standes.
In zweiter Ehe in Salzgitter-Lebenstedt verheiratet, hatte er zweimal vergeblich versucht, eine eigene Praxis zu eröffnen. Unter dem Verdacht der gewerbsmäßigen Abtreibung hatte er sechs Wochen in Untersuchungshaft zubringen müssen, wegen Vergehens gegen das Opiumgesetz wurde er in eine Geldstrafe von 500 Mark genommen.
Mal unter dem Einfluß von Opiaten, mal aufgeputscht durch Weckmittel, reiste er kreuz und quer durch das Land, um Praxisvertretungen zu übernehmen. So kam er - im November vergangenen Jahres - auch in den Ort Uschlag bei Kassel, wo der praktische Arzt und Chirurg Dr. Helmut Bernau einen Ersatzmann suchte.
Zwei Wochen ging alles gut, dann fing Kollege Landgrebe, wie Dr. Bernau fand, »zu schludern« an. Die Schluderei nahm schließlich kriminelle Formen an, als sich bei Landgrebe drei Mädchen von 14 und 15 Jahren einfanden, von, denen zwei sich einer Pflichtuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutz-Gesetz unterziehen lassen wollten. Das dritte Mädchen klagte über Schmerzen am Knie.
Jedes der drei Mädchen ließ Landgrebe sich dekolletieren. Und er fühlte nicht nur Puls und prüfte Reflexe sowie den Blutdruck, sondern er vollzog auch, was die Göttinger Gerichtssachverständigen mit »teilgynäkologischer Untersuchung« umschrieben und für »völlig absurd« hielten. Sogar das kniekranke Mädchen befingerte Landgrebe an Körpergegenden, auf die. Knieleiden gemeinhin keine Auswirkung haben.
Daß der Arzt sich mit den Mädchen so eindringlich befaßt hatte, wurde publik, als knapp drei Wochen später die von Landgrebe eingelullte Frau Müller ihre. Evipan-Wahrnehmungen erst im Framilienkreis, dann vor der Kriminalpolizei berichtete. Als die Polizisten vor Landgrebes Praxis vorfuhren, um ihn nach Einzelheiten zu fragen, sprang er aus dem Haus, hetzte quer über Felder und Äcker und konnte erst Stunden später in einem Dickicht eingefangen werden.
Nun kam auch heraus, daß er den auf vier Tage geplanten Heilschlaf der Frau Müller schon nach der ersten Behandlungsphase abgebrochen hatte, weil er außer seiner Fassung auch »den Kopf verloren« habe. Landgrebe: »Ich habe damals überhaupt sehr viel vergessen.«
Das Göttinger Gericht fand, die deutschen Patienten müßten vor derart vergeßlichen Medizinern geschützt werden. Vorsitzender Dr. Stark: »Wenn alle Ärzte so wären, müßte man ja Angst haben, seine Tochter zum Arzt zu schicken.«
* Der richtige Name wurde von der Redaktion durch ein Pseudonym ersetzt. ** Nach Paragraph 176 des Strafgesetzbuches wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft, »wer ... eine in einem willenlosen oder bewußtlosen Zustande befindliche . . . Frau zum außerehelichen Beischlafe mißbraucht«.
Angeklagter Arzt Landgrebe
Nach der Injektion ...
..."das Schlimmste« angetan: Patientin Grethe Müllerg (M.), Ehemann