»Das Rechtswissen sträubt sich«
Staatssekretär Gumbel vom Bundesverteidigungsministerium auf die Frage des FDP-MdB Moersch, warum die Bundesregierung nicht unverzüglich die Staatsanwaltschaft einschaltete, nachdem ihr im Zusammenhang mit der Beschaffung des Schützenpanzers HS 30 offensichtlich von mehreren Seiten ein Korruptionsverdacht mitgeteilt worden war:
Der Verdacht, der ausgesprochen worden ist, ließ sich in den angestellten Ermittlungen und Untersuchungen überhaupt nicht konkretisieren. Im Gegenteil, es ist sogar gesagt worden, daß auf der Liste überhaupt keine Beamten oder Offiziere oder Soldaten aufgeführt seien. Infolgedessen war eine Abgabe (der Liste) wegen eines konkreten Vorwurfs überhaupt nicht veranlaßt.
Zum andern, Herr Abgeordneter, sind Zuwendungen an Abgeordnete oder Parteien in keiner Weise untersagt.
(Hört! Hört! bei der SPD. - Abgeordneter Wehner, SPD: Werden Sie mal Abgeordneter, Herr Gumbel!)
Herr Abgeordneter, ich habe überhaupt nicht gesagt, daß solche Zuwendungen erfolgt seien. Sie sind nach unseren Feststellungen nicht erfolgt. Aber im Zusammenhang mit der hier gestellten Frage muß ich sagen: Selbst wenn es solche Zuwendungen gegeben hätte - sie hätten ja auch Ihrer Partei zugewendet werden können -,
(Abgeordneter Wehner: Hört! Hört! - Abgeordneter van Delden, CDU: Bekommen Sie keine Zuwendungen? - Weitere Zurufe.)
wäre das kein Grund, diese Sache an die Staatsanwaltschaft abzugeben.
(Abgeordneter Wehner: Gehen Sie mal in sich! - Abgeordneter Balkenhol, CDU: Wo sind denn die Gewerkschaftsbeiträge? -Weitere Zurufe und Gegenrufe.) Vizepräsident Dr. Dehler, FDP: Das Rechtswissen sträubt sich gegen die Feststellung, Herr Staatssekretär, daß solche Zuwendungen ohne weiteres zulässig wären.