Grundgesetz-Debatte FDP fordert Wahlrecht für Kinder

Wahlrecht von Geburt an: In der Debatte um mehr Rechte für Kinder fordert die FDP, auch dem Nachwuchs eine Wählerstimme zu geben. Die Altersgrenze für Wahlberechtigte im Grundgesetz müsse wegfallen.

Berlin - Kinder in der Wahlkabine sind nach Ansicht des Berliner FDP-Vorsitzenden Markus Löning längst überfällig. "Kinder haben bisher keine Stimme in der Politik", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete der "Berliner Zeitung". "Diese Ungerechtigkeit muss geändert werden." Löning reagierte mit seinem Vorschlag auf Forderungen von SPD-Chef Kurt Beck, den Schutz von Kindern als Grundrecht in der Verfassung zu verankern. Dies lehnte der Politiker ab: "Der Vorschlag von Beck ist abstrakt und diffus. Er würde keine konkreten Verbesserungen bringen", sagte Löning.

Stattdessen sollte in Artikel 38 des Grundgesetzes, in dem bisher das Wahlrecht ab 18 Jahre verankert ist, das Wahlrecht für Kinder eingeführt werden, so Löning. Bis zu deren Volljährigkeit sollten die Eltern treuhänderisch das Wahlrecht wahrnehmen. "Mit einem Kinderwahlrecht von Geburt an bekämen Familien, und damit die Betroffenen, schlagartig mehr Gewicht in der Politik", argumentierte Löning. "Ihre Wahlstimmen würden das gesamte politische Gefüge neu ordnen."

Der FDP-Politiker verwies auch auf den demografischen Wandel. Derzeit leben über 13 Millionen Kinder in Deutschland. Bis zum Jahr 2030 werde jeder dritte Deutsche 60 Jahre und älter sein. Deren Themen würden zwangsläufig die Politik dominieren. Zudem müsste die nachkommende Generation für die heutige Verschuldung der öffentlichen Haushalte aufkommen. "Die Kinder brauchen deshalb Einfluss", betonte Löning. Er wolle sich im Bundestag für einen neuen Vorstoß einsetzen. 2003 war ein ähnlicher Antrag im Parlament gescheitert.

amz/AP/ddp

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