DER BONNER KOMPROMISS
Gefordert: Abschaffung der unbezahlten drei ersten Krankheitstage ("Karenztage"). Im Krankheitsfall Lohnfortzahlung (beziehungsweise Zahlung der Differenz zwischen Krankengeld und Nettolohn) vom ersten Tage an bis zu sechs Wochen.
Bewilligt: Im Krankheitsfalle nur zwei Karenztage, falls Krankheit länger als eine Woche dauert, volle Zahlung der drei Karenztage, falls Krankheit länger als zwei Wochen dauert, Zahlung der Differenz zwischen Krankengeld und 90 Prozent des Nettolohns vom vierten Krankheitstage an und höchstens für vier Wochen.
Gefordert: 18 Tage Jahresurlaub. Jugendliche unter 18 Jahren 24 Tage.
Bewilligt: 18 Tage Jahresurlaub nur für Arbeiter über 35 Jahre. Jüngere gestaffelt weniger; Jugendliche unter 18 Jahren 24 Tage.
Gefordert: Zusätzliches Urlaubsgeld von 7,50 Mark je Tag.
Bewilligt: Kein zusätzliches Urlaubsgeld.