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LINKE Der Reservekader

Neue Akten aus den letzten Jahren der DDR zeigen einen unbekannten Gregor Gysi: Neben das Bild des Dissidentenanwalts, der furchtlos für seine Mandanten kämpft, tritt das eines treuen SED-Funktionärs, der beflissen Staat und Zentralkomitee zuarbeitete.
aus DER SPIEGEL 39/2009

Am 31. Mai 1988, einem kühlen Frühlingstag, lief der Wissenschaftler Gerhard Fiedler den Berliner Ku'damm herunter, etwas besorgt, aber doch hoffnungsvoll, dass nun alles bei ihm ins Lot kommen würde. Fünf Wochen zuvor hatte Fiedler, Transportexperte am »Zentralen Forschungsinstitut des Verkehrswesens der DDR«, eine Besuchsreise in den Westen genutzt, sich für immer von seinem alten Leben zu verabschieden.

Die ersten Wochen im Westen waren gut verlaufen, er hatte einen Computerkurs begonnen, aber was ihn quälte, war die Trennung von seiner Lebensgefährtin, die in Ost-Berlin zurückgeblieben war. Die junge Frau, Lektorin im »Staatsverlag der DDR« und damit in einer ähnlich exponierten Stellung wie er selbst, war sofort aus der Partei ausgeschlossen und dann auch noch aus der Lektoratsleitung entfernt worden. Bei der »Abteilung Inneres« lag ein Antrag auf Familienzusammenführung im Westen, aber bis-

lang war in der Sache nicht viel vorangekommen.

An diesem Maitag war der Ostwissenschaftler nun auf dem Weg zu einer Anwaltskanzlei nahe dem Bahnhof Zoo, die mit komplizierten Übersiedlungsfällen vertraut war. Ein SED-Mann hatte seiner Freundin die Adresse genannt. Die Überraschung war deshalb groß, als Fiedler vor der Kanzlei einen Lada mit Ost-Berliner Kennzeichen entdeckte, aus dem ihm der Anwalt Gregor Gysi entgegentrat. Die beiden kannten sich von einer Sorgerechtsklage, bei der Gysi ihn einige Jahre zuvor vertreten hatte. Aber der Besucher aus Ost-Berlin gab sich auch gar keine Mühe, das unverhoffte Auftauchen als zufällige Begegnung erscheinen zu lassen. Er sei gekommen, sagte Gysi, um Fiedler zur Rückkehr zu bewegen.

So entspann sich ein längerer Dialog. Gysi: Er könne Straffreiheit versprechen, sogar dafür sorgen, dass der Wissenschaftler für 24 Stunden probeweise zurückkomme, um eine Nacht mit seiner Verlobten zu verbringen, vielleicht sehe er die Dinge anschließend ja anders. Fiedler: Ganz bestimmt nicht, er sei entschieden. Gysi: Er habe 50 West-Mark dabei, Spesen für seine Visite nach West-Berlin, man könne doch erst einmal zusammen ein Bier trinken gehen - so erinnert es jedenfalls Fiedler.

»Meinen Ost-Berliner Wohnungsnachbarn, einen Professor der Akademie der Wissenschaften, hatte ich nach dessen verspäteter Rückkehr aus dem Westen nur noch als gebrochenen Mann erlebt«, sagt der ehemalige Republikflüchtling, der heute als Rentner in der Nähe von Berlin lebt: »Man hat ihn nie wieder auf die Füße kommen lassen.« Der Wissenschaftler blieb also hart, auch als Gysi auf seinen Lada zeigte und noch einmal dringlich zur Rückkehr aufforderte. »Er sagte zu mir, Sie können einfach einsteigen, ich nehm sie gleich mit rüber«, schildert Fiedler den Fortgang der Ereignisse: »Am Ende schien Gysi wütend über seinen Misserfolg, stritt mit mir kleinlich über die Zeche, wollte mein zweites Bier nicht zahlen und zog schließlich mit seinem Lada ab.«

Der West-Berliner Auftritt des Anwalts Gysi, anderthalb Jahre vor dem Zusammenbruch der sozialistischen Republik, ist ein erstaunlicher Vorgang. Die Rückführung von Staatsbürgern, die der DDR abhandengekommen waren, gehörte auch unter den Bedingungen der Diktatur nicht zu den üblichen Aufgaben eines Anwalts. Noch weniger passt dieser Einsatz zu dem Bild, das Gysi von seiner Rolle als Rechtsanwalt in der DDR gezeichnet hat.

Bis heute eilt dem eloquenten Juristen der Ruf voraus, ein engagierter Verteidiger systemkritischer DDR-Bürger gewesen zu sein. Zu den Mandanten Gysis, SED-Mitglied ab 1967 und seit 1971 dann ordentlicher Anwalt in Berlin, gehörten so prominente Bürgerrechtler wie Rudolf Bahro, Robert Havemann und Bärbel Bohley. Gerade der Einsatz für diese wegen ihrer Zivilcourage zu Recht Gerühmten hat Gysi in einen wirkungsvollen Kontrast zu anderen Parteigrößen gesetzt, die der SED bis zum Ende verbunden waren.

Gysi selbst hat über seine juristische Arbeit nur kursorisch Auskunft gegeben. Wer seine Autobiografie durchblättert, erfährt vor allem Belangloses über sein Studium an der Humboldt-Universität und seine Liebe zur Juristerei ("Für mich war klar, dass ich Rechtsanwalt werden wollte, sonst nichts"). Auch sein Biograf Jens König weiß nicht viel mehr zu berichten, als dass Gysi zeitweise nicht nur der jüngste Anwalt der DDR war, sondern auch einer der ehrgeizigsten. Übrig bleibt auch hier der Eindruck eines furchtlosen Kämpfers für das Recht, der listig gegen die Parteibonzen stritt.

Doch an dieser Darstellung ergeben sich nun, nach dem Blick in bislang unbekannte Akten, einige Zweifel. Es scheint so, als ob Genosse Gysi in seiner Zeit als DDR-Anwalt nicht allein seinen Mandanten zugetan war, sondern auch seinem Staat, dem er bis zum Schluss engagiert und diszipliniert diente.

Die neuen Unterlagen, insgesamt ein rund 400 Seiten starkes Konvolut, stammen aus dem Bestand des SED-Zentralkomitees, Abteilung Staat und Recht, mit der Gysi intensiven Kontakt unterhielt. Dazu kommen Unterlagen des DDR-Justizministeriums, Abteilung 7, sowie Schreiben, die Gysi in den achtziger Jahren selbst verfasste: als Parteisekretär im Rechtsanwaltskollegium Berlin und als SED-Nomenklaturkader. Etliche dieser Schriftstücke tragen seine Unterschrift.

Nach Lektüre dieses Materials ergibt sich ein zweites Bild des Mannes, der sich gern als »Dissidentenanwalt« bezeichnen lässt. Nicht der pfiffige, um Distanz zu den Mächtigen bemühte Intellektuelle tritt daraus hervor, sondern ein Karrierist, der eifrig bemüht ist, sich durch Zuträgerdienste beliebt zu machen und seinen Platz in der Hierarchie zu verbessern.

Wie selektiv das Erinnerungsvermögen Gysis offenbar ist, was seine Tätigkeit als Anwalt angeht, zeigt sich eindrucksvoll am Fall Fiedler. Dass er 1988 erstmals in den Westen reisen durfte, hat Gysi in seiner Lebensgeschichte durchaus erwähnt, »finanziell miserabel ausgestattet«, wie er hinzufügt, eher eine Privatfahrt, umständlich eingefädelt von Freunden. Nur bleibt es dann in der veröffentlichten Lebensgeschichte bei dieser ersten Reise, die ihn im Januar 1988 nach Paris führte, weitere West-Besuche kommen in dem einschlägigen Kapitel »Der Westen rückt näher« nicht mehr vor, auch der Trip im Mai nach Berlin nicht.

Als Gysi am 31. Mai im Lada die Grenze überquert, ist er im Sinne der Partei unterwegs, so ergibt es sich jedenfalls aus den Unterlagen. Gysi selbst, dazu vom SPIEGEL befragt, stellt den Ausflug als eine Art persönlichen Gefallen dar. Er habe einem Abteilungsleiter beim ZK der SED helfen wollen, der Fiedlers Besuch im Westen ermöglicht hatte: »Ich sollte dem DDR-Flüchtling mitteilen, dass er zurückkehren könne, um sich mit seiner Verlobten zu unterhalten. Es war zugesichert, er kann sofort wieder nach West-Berlin fahren.«

Tatsächlich war der Fall Fiedler bis ganz nach oben gewandert, die Rückführung des Flüchtigen galt als eine Frage des nationalen Prestiges. Am 20. Mai hatte sich der für Sicherheit zuständige ZK-Funktionär Wolfgang Herger direkt an Rudi Mittig, den Stellvertreter Erich Mielkes, gewandt und um »Hilfe bei der Rückgewinnung des Bürgers Gerhard Fiedler« gebeten. Er habe mit Egon Krenz gesprochen, teilte Herger mit, man wisse, dass sich der Gesuchte in West-Berlin aufhalte. Es sei nun vorgesehen, dass »der ihm als Rechtsanwalt seines Vertrauens bekannte Genosse Gysi« Fiedler in West-Berlin aufsuchen und ihm mitteilen werde, dass er straffrei an seinen Arbeitsplatz zurückkehren könne. Generaloberst Mittig stimmt dem Einsatz Gysis zu und veranlasst, dass sich ein ehemaliger Instituts-Chef Fiedlers, ein zuverlässiger IM, zum Gespräch mit dem Zurückgeschafften in Ost-Berlin bereithält.

Dass Gysi nicht wie gewünscht liefern kann, weil der in den Westen Entschwundene hartnäckig bleibt, empfindet er offenbar als persönliche Niederlage. Von seiner Gesprächspartnerin im Zentralkomitee, Ursula Jung aus der Abteilung Staat und Recht, findet sich die Notiz: »Genosse Gysi kehrte erst nach Mitternacht in unsere Hauptstadt zurück«; er sei »mit dem Ergebnis nicht zufrieden« und wolle an einem der folgenden Tage »vor allem über die psychologischen Probleme aus dem Gespräch mit Fiedler nähere Einzelheiten übermitteln«.

Wenn es Gysi darum gegangen sein sollte, Zweifel an seinen Fähigkeiten zu zerstreuen, dann hatte er Erfolg. Als sich die Republikflucht im Herbst 1989 zum Massenphänomen entwickelt, wird er wie selbstverständlich zu einem von Partei- und Staatsspitze einberufenen Krisentreffen hinzugebeten. Die SED sucht nach Wegen, die Ausreiser aus den westlichen Botschaften herauszulocken. Am Tisch von Justizminister Hans-Joachim Heusinger kommen am 4. September neben Gysi der Anwalt Wolfgang Vogel, zwei hohe StasiOffiziere, Abteilungsleiter des Innen- und Außenministeriums sowie die Genossin Jung vom ZK zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Den beiden Rechtsanwälten fällt die Rolle zu, den politischen Druck durch geschickte Verhandlung vor Ort zu lindern. Gysi drängt darauf, Fristen für Ausreiseanträge zu verkürzen.

Drei Wochen nach dem Krisentreffen reisen die zwei Anwälte in die westdeutsche Botschaft nach Prag, um die mehr als tausend Flüchtlinge, die sich dort inzwischen aufhalten, zur Rückkehr zu bewegen. Sie versprechen eine rasche Bearbeitung der Ausreiseanträge, viel ausrichten können die beiden allerdings nicht: Im Justizministerium läuft die Nachricht ein, die in der Botschaft befindlichen Ausreiser hätten Gysi und Vogel beim Eintreffen »mit Eiern und Tomaten« bewerfen wollen. Nur wenige lassen sich überreden, ihre Sachen zu packen und das Gelände zu verlassen.

Welche Freiheiten der Mann zuletzt genoss, der später in seinen Selbstauskünften den Eindruck zu erwecken suchte, er habe bis auf eine Reise nach Paris »hinsichtlich der verweigerten Reisefreiheit das Schicksal der übergroßen Mehrheit« seiner Landsleute geteilt, belegen Aktenstücke zu weiteren Reisen. Weil Gysi auch auf internationalem Parkett eine gute Figur machte, ließ man den alerten Redner 1988 und 1989 nach München, London, Wien und Istanbul.

Meist ging es zu Tagungen von Anwaltsvereinigungen. Gysi trat dabei als gewandter Vertreter seines Staates auf - womit er verspätet eine Rolle einnahm, die er als Jugendlicher ursprünglich für sich vorgesehen hatte. Weil Gysi von diesen Besuchen ausführliche Berichte fertigte, die dann beim ZK der SED oder dem Justizministerium landeten, sind seine Reisen gut dokumentiert. »Selbstverständlich war ich verpflichtet, nach Dienstreisen Berichte für das Justizministerium zu fertigen. Die Reisen wurden ja nicht von mir, sondern vom Staat bezahlt«, sagt Gysi dazu, aber das erklärt nicht den eifrigen Ton. Die Notate ähneln den Berichten, wie sie monatlich zu Tausenden bei der Stasi eingingen. Auch bei Gysi findet sich diese manische Sammelsucht inkriminierender Informationen, die sich vielleicht an anderer Stelle zu einem nützlichen Ganzen zusammenfügen lassen.

So berichtet Gysi am 5. Dezember 1988, dass er bei einem Besuch in West-Berlin gehört habe, Generalbundesanwalt Kurt Rebmann sei »alkoholabhängig": »Außerdem gab es erhebliche Probleme mit Drogen in seiner Familie.« Zum 19. November 1988 notiert er nach einem Frühstück mit einem Westkollegen: »Er erklärte mir offen, dass zahlreiche Bürger der DDR ihr Vermögen von Rechtsanwälten in West-Berlin verwalten lassen, zum Teil handelt es sich auch um Bürger, die keinerlei Westkontakte unterhalten dürfen.« An anderer Stelle findet sich der Hinweis auf »mehrere Kilogramm vergoldetes Silber«, das die Schauspielerin Brigitte Horney vor ihrer Flucht in die Schweiz vergraben habe: »Mein Ziel besteht darin, dass die Edelmetalle in vollem Umfange in der DDR verbleiben.«

Es muss der Eindruck entstehen, dass sich Gysi mit seinen Reisen und anschließenden Berichten vor allem wichtig machen will. »Gysi hat sich uns einfach immer wieder angedient; er hat mit allem versucht, sich Sporen zu verdienen«, sagt seine damalige ZK-Gesprächspartnerin Jung. Der Abteilungsleiter des Justizministeriums Udo Rodig schreibt im November 1988, »Dr. Gysi« habe sich bei einem West-Berliner Kongress so »außerordentlich geschickt« bewegt, dass »der Auftritt ein Gewinn für die DDR« gewesen sei.

Je länger er zwischen Ost und West unterwegs ist, desto mehr scheint auch Gysi von seiner eigenen Bedeutung überzeugt. Auf der letzten Seite eines umfangreichen »Berichts über politische Gespräche« bei einem Anwaltstreffen in Wien fordert er am 10. Februar 1989 ganz unverblümt eine Besserstellung. O-Ton Gysi zu einer Zeit, als Millionen DDR-Bürger noch von jeglichem Reiseverkehr ausgeschlossen sind: »Noch nie in meinem Leben bin ich von ausländischen Zollorganen kontrolliert worden. Dagegen kann ich mich darauf verlassen, regelmäßig von den Zollorganen der DDR einer Kontrolle unterzogen zu werden. Irgendwie fände ich es günstig, wenn mir künftig solche Erlebnisse und Diskussionen erspart bleiben würden.«

Kurz darauf, im März 1989, bekommt Gysi eine »Daueravisierung«, gültig zur beliebigen, bevorzugten Ein- und Ausreise über den Flughafen Schönefeld oder Invalidenstraße. Ausgestellt ist die Ausnahmegenehmigung von Wolfgang Reuter und damit ausgerechnet dem Offizier der Staatssicherheit, der für die Bekämpfung einer Reihe von Gysis Mandanten aus der politischen Opposition zuständig war. Für den Anwalt aus Berlin ist die Mauer damit schon acht Monate vor ihrem Fall quasi verschwunden.

Auch dieses Detail ist Gysi später offenbar entfallen. Als er Anfang Dezember 1989, anlässlich seiner Wahl zum neuen SED-Vorsitzenden, von Delegierten nach Privilegien gefragt wurde, schmetterte er die Frage mit einem Witzchen ab. Das einzige Privileg, das er besessen habe, sei eine Parkkarte gewesen, mit der er auch im Parkverbot hätte halten können. »Mehr fällt mir jetzt nicht ein.« Heute dazu befragt, erklärt Gysi, er habe keinen ständigen Pass besessen, sondern ihn immer wieder holen müssen: »Ich hatte nach meiner Erinnerung auch kein Dauervisum. Wie dem auch sei, die Kontrollen hörten nicht auf.«

Keine Frage, die Befugnisse und Arbeitsmöglichkeiten eines Anwalts in der DDR lassen sich nicht mit denen in einem demokratischen Rechtsstaat gleichsetzen. Wer in einer Diktatur Bürger in ihren Ansprüchen gegen den Staat vertritt, muss sich genau überlegen, wie weit er gehen kann. Weil schon die Inanspruchnahme verbriefter Rechte schnell als Aufbegehren gegen die herrschende Ordnung gedeutet wird, steht jeder Anwalt unter besonderer Beobachtung der Staatsorgane.

Gerade mal etwa 600 Anwälte gab es in der DDR, eine kleine elitäre Kaste, deren Angehörige zu den Spitzenverdienern im Arbeiter-und-Bauern-Staat gehörten. Auf bis zu 70 000 Mark brachte es ein DDR-Anwalt, sechsmal so viel wie der normale Bürger verdiente; einige kamen sogar auf über 100 000 Mark, nach DDR-Maßstäben eine astronomische Summe. Schon die Zulassung zum Studium war streng kontrolliert, knapp 90 Prozent der Anwälte besaßen ein Parteibuch.

»Offiziell konnten wir alles, in Wahrheit nichts«, sagt der frühere Magdeburger Kollegiumsvorsitzende Klaus Lilie, ein selbstkritischer Altsozialist von über 80 Jahren. Schon die Vertretung eines normalen Straffälligen war kompliziert, in politischen Fällen geriet sie zur Farce. »Oft gab es erst wenige Tage vor dem Gerichtstermin die Möglichkeit, mit Beschuldigten zu sprechen«, erinnert sich Lilie. »Meist bekamen wir nicht einmal die Anklageschriften in die Hand, höchstens während der Gerichtsverhandlung, aber in der Pause wurde sie uns weggenommen.« Das Fazit des Anwalts: »Wir waren alle Opportunisten.«

Es ist dieser Kreis, in dem sich Gysi relativ schnell einen Namen macht. Nachdem er 1971 seine Anwaltszulassung erhalten hat, wird er Mitglied einer Gemeinschaftspraxis in Berlin. 1988 steigt er zum Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte in der DDR auf und ist damit der oberste Standesvertreter dieser Zunft. Die SED wird den Schritt mit Wohlgefallen gesehen haben: Schon vier Jahre vorher, anlässlich seiner Wahl zum Parteisekretär des Anwaltskollektivs, erhoffte sich das ZK von Gysis Benennung ausweislich eines internen Schreibens »eine politische Stärkung« des Kollegiums.

Dass es der Genosse, den die SED bereits 1981 als »Reservekader« führt, mit seinen Parteiverpflichtungen ernst nimmt, bekommen Kollegen, die da etwas laxer sind, schnell zu spüren. »Genosse Gregor Gysi gab dann den Bericht der Parteileitung«, heißt es 1984 in einem erhalten gebliebenen Protokoll über eine Diskussion im Berliner Kollegium. »Er legte dar, dass es notwendig war, mit drei Genossen die Auseinandersetzung in der Leitung zu führen, da sie bei der Wahrnahme ihrer Aufgabe eines Verteidigers in einem Prozess nicht politisch wachsam waren, sondern sich der gleichen Argumente bedienten, die später der Gegner auch in der Kommentierung dieses Prozesses anführte. Ein Rechtsanwalt, der Mitglied der Partei der Arbeiterklasse ist, muss diese Haltung deutlich machen, auf seinen Mandanten entsprechend einwirken.«

Eine erstaunliche Rolle spielte Gysi nach Ansicht von Augenzeugen auch bei der Disziplinierung des Rechtsanwalts und späteren »Neuen Forum«-Mitbegründers Rolf Henrich aus Eisenhüttenstadt, der im Frühjahr 1989 im Westen ein regimekritisches Buch ("Der vormundschaftliche Staat") veröffentlicht hatte. Henrich war langjähriges SED-Mitglied und immerhin Parteisekretär, darum schlug die Erregung über sein Buch in der Parteispitze besonders hoch. Im März 1989 wurde ein sofortiges Berufsverbot über ihn verhängt, in einem Schnellverfahren erfolgte der Ausschluss aus der Partei. Henrichs Haus wurde von der Stasi umstellt, Ermittlungen eingeleitet. Was noch fehlte, war jetzt seine Verurteilung durch das Rechtsanwaltskollegium Frankfurt (Oder).

Zur entscheidenden Mitgliederversammlung am 21. April 1989 erschien auch Gysi, der kurz zuvor noch nach Istanbul gefahren war, um die Solidarität der DDR mit dort unterdrückten Anwälten zu zeigen. Im ZK und im Justizministerium befürchtete man Widerstand von Henrichs Kollegen, ein Einspruch oder gar eine Solidarisierung hätte die Disziplinierung gestört.

Die Sitzung, sieben Monate vor dem Mauerfall, verlief gespenstisch. Alle Anwesenden sollten sich reihum von Henrich distanzieren. Wer die Stasi »Geheimpolizei« nenne, dürfe sich über die Folgen nicht wundern, soll Gysi gesagt haben, wie mehrere Teilnehmer übereinstimmend berichten, da könne Henrich keiner helfen. Gysi hat an die Episode eine andere Erinnerung: Er habe mit dem Ausschluss nichts zu tun gehabt, gibt er heute zu Protokoll, er habe sich nach seiner Erinnerung in der entscheidenden Sitzung zu dem Fall gar nicht geäußert. Dass der Anwalt am selben Tag offenbar ein Schreiben zum Tode der DDR-Justizministerin Hilde Benjamin verfasste, das sich ebenfalls in den Akten findet, ist eine seltsame Ironie der Geschichte. Dieser Brief mit dem Gruß »In Verbundenheit Dr. Gysi« preist die für ihre Schauprozesse berüchtigte Kommunistin als eine »stets herausragende Persönlichkeit des Rechtslebens in der DDR«, deren »fortschrittliche Traditionen« die Anwälte fortsetzen würden.

Als Gysi zwei Wochen später zum westdeutschen Anwaltstag nach München fuhr, nutzte er seinen Einfluss den Unterlagen zufolge nicht etwa, um ein gutes Wort für Henrich einzulegen, sondern stellte im Gegenteil den Fall, erinnern sich Teilnehmer, so dar, dass ein Protest des Deutschen Anwaltsvereins unterblieb. In einem Bericht der DDR-Delegation heißt es: »Zum Fall Henrich sprachen wir alle und erklärten, dass er mit seinem Buch und den darin vertretenen Auffassungen über die Justiz in der DDR sich selbst die Möglichkeit genommen hätte, seine Funktion als Organ der Rechtspflege zu erfüllen.«

»Ich hatte gehofft«, sagt Henrich rückblickend, »dass er ein kleines Zeichen macht, eine Geste, einen Fingerzeig der Solidarität. Aber es kam nichts.« Immerhin: Die beiden waren jahrelang eng befreundet gewesen, hatten auch zusammen Silvester gefeiert und Fahrten an die Ostsee unternommen. Als Henrichs Frau Heidi in einer Pause der Sitzung in Frankfurt auf Gysi traf, drehte der sich zu ihr um, als wäre nichts gewesen, nahm einen Zug aus der Zigarette und fragte nur: »Na, wie geht's denn so?« PETER WENSIERSKI

* Bei der Wahl zum neuen SED-Vorsitzenden auf einemaußerordentlichen Parteitag in Ost-Berlin.

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