»Deshalb kein Rückzug«
Auch die Sicherheitsbehörden mussen sich öffentlicher Kritik und Kontrolle stellen. Daß die Beamten dieser Behörden dabei jedoch Anspruch auf Vertrauen haben, habe ich stets vertreten (SPIEGEL 30/1978: »Ich sehe es als meine ganz wichtige Aufgabe an, den Verfassungsschutz aus der Zone all dieser Verdächtigungen herauszuholen, die Sie vorbringen"). Den Verfassungsschutz gegenüber pauschalen Rechtsbruch«-Feststellungen in Schutz zu nehmen, stellt deshalb keinen Rückzug von einer Politik dar, die vor allem auf die Grundlegung eines modernen bereichsspezifischen Datenschutzes im Sicherheitsbereich abzielt. Daß das geltende Datenschutzrecht im Sieherbeitsbereich ergänzungsbedürftig ist -- wie die »Stahlnetz«-Serie überzeugend darlegt -, darf nicht auf dem Rücken der Sicherheitsbehörden ausgetragen werden. Hier sind Regierung und Parlament gefordert.
So enthält auch der Bericht über die BKA-Dateien keine Vorwürfe und auch -- im Gegensatz zur Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten keine Feststellungen über »objektiv rechtswidrige Zustände«. Die Bestandsaufnahme, die der Bericht leistet, schafft die Ausgangslage für neue Löschungs- und Speicherungsregelungen.
Die von der Innenministerkonferenz im März 1979 verabschiedeten Richtlinien, die letztlich im Bereich der gesamten Polizei zur Vernichtung von Millionen Akten führen werden, die eher Ballast sind als informationswert haben, sind hierzu nur ein erster Schritt. Die Umsetzung der Richtlinien im Bereich des BKA hat Präsident Dr. Herold Anfang Mai 1979 angeordnet.
Ich begrüße es, daß der Innenausschuß des Bundestages sich intensiv mit den Dateien des BKA und den Problemen der Amtshilfe befaßt, die -- zu extensiv betrieben -- den Datenschutz überspielen kann.
Die Debatte findet jetzt auch in den Parteien statt: Der vom Bundesvorstand der FDP verabschiedete Leitantrag zum Datenschutz ist identisch mit dem Antrag, den mein Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler zusammen mit dem Fachausschuß »Innen und Recht« erarbeitet hat. Er faßt die Initiativen zusammen, die Herr von Schoeler und ich für den Datenschutz der 80er Jahre für notwendig halten.
Am Ende der Diskussion müssen Datenschutzregelungen stehen, die zusammen mit der rechtlichen Eingrenzung der Amtshilfe effektive Sicherheit in präzisen rechtlichen Grenzen gewährleisten. Am Ende der Diskussion wird dann auch das Vertrauen der informierten Bürger in den Staat und dessen Sicherheitsorgane gestärkt sein.