Groko-Einigung über 219a Ärzte sollen über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen

Die zuständigen Minister
Foto: ALEXANDER BECHER/EPA-EFE/REXDie Bundesregierung will den umstrittenen Paragraph 219a , der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, beibehalten, jedoch reformieren.
Eine rechtliche Neuregelung soll festlegen, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser künftig über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Das erklärte Kanzleramtschef Helge Braun.
Das Werbeverbot soll aber auch künftig bestehen bleiben. "Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben", sagte Braun. Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollten die Aufgabe bekommen, Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen.
Die Fraktionen der beiden Regierungsparteien müssen den Vorschlägen allerdings noch zustimmen. SPD-Chefin Andrea Nahles begrüßte den Durchbruch bei den Verhandlungen. "Wir werden jetzt den genauen Gesetzestext abwarten und sodann im Januar in unseren Fraktionen bewerten, beraten und darüber entscheiden", sagte sie.
Nach mehrstündigen Beratungen einigten sich Braun (CDU), Innenminister Horst Seehofer (CSU) sowie Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) auf den "Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen".
Seit Wochen debattieren CDU und SPD über den Strafrechtsparagraphen, nachdem man sich strafbar mache, wenn man "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Abbrüche anbietet.
Die Union lehnte Änderungen am derzeitigen Gesetz stets ab. Sie wollte das Gesetz beibehalten und plädierte für die Einführung von Listen mit Praxen und Kliniken, die Abtreibungen vornehmen.
Die SPD hatte gefordert, dass die Weitergabe von Informationen über Abtreibungen für Ärzte künftig straffrei sein solle.
Der Konflikt schwelt bereits seit Beginn der Großen Koalition. SPD-Parteivorsitzende und Fraktionschefin Andrea Nahles versuchte damals gegen die Stimmen der Union einen Antrag der SPD zur Streichung einzubringen - sie sah sich dazu berechtigt, da die SPD den Antrag bereits vor dem Beginn der Koalition eingebracht hatte. Auf Bitten der CDU, den Antrag zurückzuziehen, hatte Nahles nachgegeben.