Abgelehnte Asylanträge Flüchtlinge klagen - angeblich fast die Hälfte mit Erfolg

Gegen fast alle abgelehnten Asylanträge wird geklagt. In erster Instanz setzt sich laut einem Zeitungsbericht fast jeder Zweite der Flüchtlinge zunächst durch. Die Migrationsbehörde geht allerdings regelmäßig und erfolgreich in Berufung.
Flüchtlinge (Archivaufnahme)

Flüchtlinge (Archivaufnahme)

Foto: Christoph Schmidt/ picture alliance / Christoph Schmidt/dpa

Die Gerichte in Deutschland kassieren fast die Hälfte der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnten Asylbescheide. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" und beruft sich dabei auf Zahlen aus den ersten neun Monaten des Jahres 2017  aus einer Antwort der Bundesregierung an die Fraktion der Linken.

Rund 44 Prozent aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden werden, gehen demnach zugunsten der Flüchtlinge aus. Sie erhalten dadurch Schutz als Asylberechtigte oder gemäß der Genfer Konvention. Man spricht von der bereinigten Schutzquote, sie berücksichtigt nur inhaltliche Entscheidungen, keine formalen. Syrer und Afghanen sind demnach deutlich erfolgreicher als anderen Gruppe: 69 und 61 Prozent von ihnen setzen sich durch.

Das Bamf geht laut dem Zeitungsbericht allerdings regelmäßig in Berufung und hatte bislang in zweiter Instanz wiederum oft Erfolg. Wichtig ist der Status für den Familiennachzug: Die Angehörigen anerkannter Flüchtlinge dürfen nachkommen, für subsidiär Geschützte ist die Familienzusammenführung ausgesetzt.

Die Gesamtzahl der Klagen gegen Bamf-Entscheidungen dürfte sich laut dem Bericht 2017 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt haben: Bis Ende September waren demnach bereits 273.000 Klagen eingegangen. Zugleich habe sich auch die Zahl der Gerichtsentscheidungen fast verdoppelt: In den ersten drei Quartalen 2017 gab es knapp 100.000 Urteile.

SPIEGEL TV Magazin über Asylklagen

SPIEGEL TV
als
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten