Verwaltungsgericht Sigmaringen Abgeschobener Afghane muss zurückgeholt werden

Für ihn ging es erst nach Bulgarien, dann nach Afghanistan: Die Asylbehörde Bamf muss einen Flüchtling zurück nach Deutschland holen. Er wurde laut einem Gericht rechtswidrig abgeschoben.
Verwaltungsgericht Sigmaringen (Archiv)

Verwaltungsgericht Sigmaringen (Archiv)

Foto: Thomas Warnack/ picture alliance / Thomas Warnack/dpa

Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ergangen, sagte ein Justizsprecher.

Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt. Aus Sicht des Bamf ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben.

Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Sprecher. Eine in Sigmaringen anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung habe aufschiebende Wirkung gehabt. Wegen der Klage hätte also nicht abgeschoben werden dürfen. Laut SWR  hatte das Bamf nach eigenen Angaben zu spät davon erfahren.

Bevor der Flüchtling im Oktober aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die bulgarischen Behörden allerdings nach Afghanistan aus. "Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen", sagte der Gerichtssprecher. Es gehe jetzt darum, dass das Bundesamt den Mann zurückhole. Dann will das Gericht laut SWR darüber befinden, welches Land für den Asylantrag entscheiden muss.

apr/dpa
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