Beschluss der Ministerpräsidenten Länder wollen Abschiebehäftlinge wieder in Gefängnissen unterbringen

Abschiebehaftanstalt in Büren
Foto: Justizvollzugsanstalt Büren/ picture alliance / dpaNach dem Willen der Bundesländer sollen Abschiebehäftlinge künftig wieder in speziellen Abteilungen von Gefängnissen untergebracht werden können. Diese Praxis hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil im Jahr 2014 untersagt. Seither dürfen Abschiebehäftlinge bis zu ihrer Ausreise aus Deutschland nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen festgehalten werden. Es gibt allerdings nur etwa 400 dieser speziellen Haftplätze in ganz Deutschland.
Die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen "im Rahmen der Anpassung der EU-Rückführungsrichtlinie auf Veränderungen im Bereich der Abschiebehaft" hinwirken, heißt es in einem Protokoll der Konferenz der Ministerpräsidenten, das dem SPIEGEL vorliegt. Auch die "Welt" berichtet darüber.
Die Länderchefs "halten insbesondere eine Lockerung des Trennungsgebots für angezeigt, soweit dieses eine Unterbringung auf demselben Gelände auch dann verhindert, wenn eine vollständige Trennung des Vollzugs von Strafhaft und von Abschiebungshaft gewährleistet ist", heißt es in dem Protokoll.
Bundesweit gibt es nicht genug Abschiebehaftplätze
Über die Verhängung von Abschiebehaft kann nur ein Gericht entscheiden. Dafür muss ein Ausländer ausreisepflichtig sein und es müssen Abschiebehaftplätze vorhanden sein. Davon aber gibt es bundesweit nicht genügend. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums scheitern viele Abschiebungen an zu wenig Haftplätzen - die Ausländer können untertauchen, ehe sie außer Landes gebracht werden. Allerdings sind auch die Justizvollzugsanstalten in Deutschland fast vollständig belegt, freie Haftplätze gibt es auch dort nur wenige. Hinzu kommt: Etwa 175.000 Menschen müssten derzeit eigentlich in Haft beziehungsweise Untersuchungshaft sitzen, sind aber verschwunden.
Auch die Ministerpräsidenten stellen fest, dass "Rückführungen von wiederholt straffällig gewordenen Ausländern in noch zu vielen Fällen zu lange dauern". Es gelänge "straffälligen Ausländern und Gefährdern immer wieder, sich ihrer Abschiebung zu entziehen, indem sie untertauchen, ihre Identität verschleiern oder Verfahrensdefizite ausnutzen".