Plädoyer der Bundesanwaltschaft
Mutmaßlicher Deutschland-Chef des IS soll mehr als elf Jahre in Haft
Er soll Chef der Terrorgruppe IS in Deutschland gewesen sein: Im Prozess gegen den Iraker Abu Walaa und drei weitere Mitangeklagte hat die Bundesanwaltschaft lange Haftstrafen gefordert.
Der Angeklagte Abu Walaa vor Gericht in Celle (Archivaufnahme)
Foto: Ole Spata/ dpa
Abu Walaa und drei Mitangeklagten wird vorgeworfen, junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim islamistisch radikalisiert und in die Kampfgebiete der Terrororganisation »Islamischer Staat« (IS) geschickt zu haben. Die Bundesanwaltschaft hat nun im Prozess vor dem Oberlandesgericht Celle für den Iraker wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Terrorgruppe elfeinhalb Jahre Haft gefordert.
Für zwei weitere mutmaßliche IS-Drahtzieher forderte die Bundesanwaltschaft neuneinhalb und zehn Jahre Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Für den vierten kürzlich aus der Untersuchungshaft entlassenen Angeklagten plädierte die Anklage auf viereinhalb Jahre Haft, ebenfalls wegen Unterstützung einer Terrororganisation im Ausland.
Zwei der Rekrutierten sollen im Irak Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben. Ein weiterer soll im Sicherheitsapparat des IS tätig gewesen sein.
Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim (lesen Sie hier mehr).
Die Bundesanwaltschaft hält die Tatvorwürfe im Wesentlichen für erwiesen. Sie stützte sich dabei einerseits auf einen Kronzeugen, einen jungen Mann aus Gelsenkirchen. Dieser geriet als Jugendlicher in islamistische Kreise und reiste nach seiner Schilderung mithilfe von Abu Walaas Netzwerk nach Syrien aus. Später wandte er sich vom IS ab und kooperierte mit den Behörden.
Eine weitere Schlüsselrolle für die Anklage spielten Informationen des ehemals wichtigsten V-Manns der Polizei in islamistischen Kreisen. »Murat Cem« oder »VP01«, jahrelang ein Topinformant der Polizei in Nordrhein-Westfalen, erhielt für den Terrorprozess aber keine Aussagegenehmigung.
An den vier kommenden Verhandlungstagen im Februar sind die Plädoyers der Verteidigung geplant, anschließend das Urteil. Der Prozess dauert inzwischen schon mehr als 240 Verhandlungstage.