Ärger um Aktionsplan für Unternehmen "Generalverdacht der Ausbeutung"

Arbeiterin in einer kambodschanischen Textilfabrik (Archivbild)
Foto: Mak Remissa/ dpaKurz vor Toresschluss warfen einige Unionsabgeordnete noch einmal alles in die Waagschale. Sie schrieben einen Brandbrief an den Chef des Bundeskanzleramtes, Peter Altmaier. Sie baten um Absetzung des Themas von der Tagesordnung des Kabinetts. Sie fuhren noch einmal all ihre Argumente auf.
Vergebens. Nach mehr als zwei Jahren bisweilen überaus zähen Diskussionen hat die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch den "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) verabschiedet, der die Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in die deutsche Betriebspraxis umsetzen soll. 43 Seiten umfasst das Papier, es verpflichtet alle Unternehmen, auch in Zeiten einer global vernetzten Wirtschaft die Menschenrechte sowie soziale und ökologische Standards einzuhalten.
Auch Kanzlerin Angela Merkel hatte sich mehrfach zu dieser Verpflichtung bekannt. Denn dass auch in deutschen Unternehmen nicht alles zum Besten steht, ist bekannt: Immer noch nehmen zahlreiche Betriebe Menschenrechtsverletzungen billigend in Kauf, wie erst im vergangenen Jahr eine Untersuchung in den Niederlanden offen gelegt hatte.
Lange hatte die Bundesregierung auf Selbstverpflichtungen und Freiwilligkeit gesetzt, lange hatten sich die Unternehmen, aber auch ihre Verbandsvertreter und Fürsprecher bei den Anhörungen, aber auch direkt in den Ministerien gegen allzu strenge Auflagen gestemmt. Vor allem das CDU-geführte Finanzministerium hatte an zahlreichen Stellen Bedenken angemeldet und den Entwurf immer wieder aufgeweicht. Menschenrechtsorganisationen wiederum hätten lieber ein Gesetz als einen unverbindlichen Plan gehabt.
Spitzengespräch bringt Kompromiss
Zu den Kompromissen gehört nun etwa, dass bis 2020 mindestens die Hälfte aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten menschenrechtsrelevante Aspekte in ihre Unternehmensprozesse integriert haben soll. Andernfalls will die Bundesregierung eingreifen. Betroffen sind etwa 6000 Betriebe.
Die SPD hätte die Kriterien gerne verschärft, die Union eher aufgeweicht. In einem Spitzengespräch Ende vergangener Woche, hatten Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Kanzleramtschef Altmaier (CDU) zusammen mit mehreren Abgeordneten beider Fraktionen die letzten strittigen Punkte geklärt. "Von einem harten Stück Arbeit", sprach hinterher die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD).
Doch der vereinbarte Text ist mehreren Unionsabgeordneten immer noch zu wirtschaftsskeptisch. Unmittelbar vor dem Kabinettstermin ließen mehrere Parlamentarier, darunter Fraktionsvize Michael Fuchs, der wirtschaftspolitische Sprecher Joachim Pfeiffer, Ex-Verteidigungsminister Franz Josef Jung und die rechtskonservative Erika Steinbach dem Merkel-Vertrauten Altmaier ein Schreiben zukommen, in dem sie "dringend" um Absetzung des Themas baten.
Unionspolitiker beklagen "Druck auf Unternehmen"
Der Aktionsplan übe "direkten und indirekten Druck auf die Unternehmen" aus, er erhöhe die Bürokratiekosten, die "menschenrechtspolitische Wirkung" hingegen falle "für die Betroffenen von vorneherein gering" aus. Bisher hätten weltweit erst acht Länder nationale Aktionspläne aufgelegt. Und ganz generell: "Der NAP stellt alle Unternehmen unter einen Generalverdacht der Ausbeutung. Dies ist nicht akzeptabel."
Im Auswärtigen Amt waren die zuständigen Beamten empört, auch Altmaier war die Kontroverse leid und setzte den Aktionsplan auf die Tagesordnung des Kabinetts.
Nun sind alle deutschen Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche oder Lieferketten verpflichtet, auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten. Bei Hinweisen auf Verstöße sollen sie die Auswirkungen ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen, Bericht erstatten und eine Beschwerdeinstanz etablieren.
Die Bundesregierung, so der Plan, will ab 2018 überprüfen, ob die Vorgaben auch eingehalten werden. Falls immer noch dutzendweise Verfehlungen bekannt werden, soll sie handeln. Dann könnte aus dem unverbindlichen Plan ganz schnell ein Gesetz werden.
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