Ärger um Tiefensee-Vorschlag Widerstand gegen Anti-Terror-Patrouillen Arbeitsloser
Frankfurt/Main - Langzeitarbeitslose seien für eine solche Aufgabe nicht ausgebildet und würden sich und andere dabei gefährden, sagte der FDP-Generalsekretär Dirk Niebel der Berliner Tageszeitung "B.Z.". "Ich kann mir da nur Ausnahmefälle vorstellen, wenn Hartz-IV-Empfänger eine Qualifikation dazu aus ihrem Beruf schon mitbringen", erklärte der FDP-Politiker. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau, nannte den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) in der "Mitteldeutschen Zeitung" "absurd". "Das hat nichts mit Sicherheit zu tun", sagte Pau.
Wolfgang Tiefensee hatte vorgeschlagen, Langzeitarbeitslose in Zukunft als Anti-Terror-Patrouillen im öffentlichen Nahverkehr einzusetzen. Hartz-IV-Empfänger könnten in Bussen und Straßenbahnen nach dem Rechten sehen, sagte der SPD-Minister. Ein solcher Einsatz Langzeitarbeitsloser würde nach Ansicht des Ministers kaum zusätzliche Kosten verursachen, die Sicherheit und den Service aber erhöhen.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) reagierte mit Unverständnis auf den Vorstoß von Tiefensee. Dies zeuge von einer "bemerkenswert unqualifizierten Wahrnehmung" der terroristischen Bedrohung in der Bundesrepublik, sagte der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen am Sonntag in Rheinbach. Man könne wohl kaum Langzeitarbeitslose zu "Terroristenjägern" machen.
Auch Nahverkehrsbetreiber und der Fahrgastverband Pro Bahn kritisierten Tiefensees Vorschlag. "Das macht so wenig Sinn", sagte der Sprecher des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Friedhelm Bihn, der "taz". Zwar würde das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste durch personelle Präsenz erhöht. Patroullierende Service- und Sicherheitskräfte müssten aber auch die entsprechende Ausbildung haben. Bihn verwies außerdem auf die "klare Entwicklung, verstärkt Videoüberwachung in Fahrzeugen einzusetzen".
Ähnlich äußerte sich der Sprecher des Fahrgastverbandes Pro Bahn, Hartmut Buyken. Buyken erklärt in der "taz", sämtliche Nahverkehrszüge sollten mit qualifizierten Zugbegleitern ausgestattet sein. "Man kann nicht irgendeinen Hartz-IV-Empfänger nehmen, der nicht trainiert ist. Das müssen vollwertige Zugbegleiter sein, ein Hartz-IV-Empfänger könnte höchstens hilfsweise dabei sein."
anr/AP