Rechtsaußen im Bundestag Ex-AfD-Sprecher Lüth wegen Körperverletzung vor Gericht

Christian Lüth während einer Pressekonferenz von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel - damals noch als Sprecher (Bild aus dem Mai 2017)
Foto: Christian Thiel / imago images/Christian ThielDer geschasste Pressesprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Christian Lüth, stand kurz vor seiner Entlassung wegen Körperverletzung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte ihn wegen einer tätlichen Auseinandersetzung im Regierungsviertel angeklagt.
Der Anklage zufolge soll Lüth am 18. November 2019 an einem Zebrastreifen unweit des Bundestags eine 44-jährige Radfahrerin mit einem gezielten Schlag ins Gesicht zu Boden gestreckt haben. Die Frau habe unter anderem ein Hämatom am Auge und Nasenbluten erlitten.
Am 18. August fand vor dem Amtsgericht Tiergarten die Hauptverhandlung gegen Lüth statt. Wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte, habe der Angeklagte den Schlag im Prozess eingeräumt, jedoch angegeben, dass dieser versehentlich, durch ein Hochreißen der Arme, erfolgt sei.
Das Gericht einigte sich den Angaben zufolge mit Lüth auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Lüth muss 1000 Euro an die Justizkasse und 500 Euro an die Geschädigte zahlen. Lüth selbst erklärte auf SPIEGEL-Anfrage, die Radfahrerin habe ihn angefahren und sei "daraufhin gestürzt".
Der langjährige Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion hatte zuletzt für Schlagzeilen gesorgt, als er für eine Dokumentation des TV-Senders ProSieben über Rechtsextremismus in Deutschland heimlich gefilmt wurde. Darin ist zu sehen, wie er in einer Berliner Bar im Gespräch mit einer extrem rechten Bloggerin unter anderem sagt, Migranten könne man "erschießen" oder "vergasen". Und: "Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD."
Daraufhin wurde er entlassen. Bereits seit Februar war Lüth, der vorher lange als Pressesprecher für die Partei arbeitete, freigestellt, weil er sich in einem Chat als "Faschist" bezeichnet und stolz auf die "arische" Abstammung seines angeblichen Großvaters verwiesen hatte.
Weitere Ermittlungsverfahren
Gegen den Vertrauten des AfD-Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland gibt es zwei weitere Ermittlungsverfahren. Wie ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte, wird gegen Lüth auch wegen einer mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt ermittelt.
Nach SPIEGEL-Informationen soll im Juli nach einer Kontrolle ein Blutalkoholgehalt von mehr als zwei Promille bei Lüth festgestellt worden sein. Eine Anfrage dazu ließ er unbeantwortet.
Am Wochenende hatte die Zeitung "Welt am Sonntag" zudem über eine Strafanzeige berichtet, in der eine Frau Lüth vorwerfe, ihr Gewalt angetan zu haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, dass die Ermittlungen laufen. Dazu erklärte Lüth, die Anzeige sei der "Rachefeldzug" einer Frau, die sich "der AfD und mir angedient" habe und enttäuscht worden sei.